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Feuer in Grundschule - Sondersendung - Szenario Zeitz Bergisdorf - Eltern im Unterricht - Schulbesuch ist Beistandspflicht


Ein Schulalltag gerät außer Kontrolle: Was mit einem harmlosen Ausmalbild beginnt, endet in Polizeieinsätzen, Protesten und einem Brandverdacht. In einer eskalierenden Talkrunde prallen Eltern, Schulleitung und Behörden frontal aufeinander. Wer trägt die Verantwortung für die Ereignisse an der Grundschule Gutenborn? Und wie viel Mitspracherecht dürfen Eltern im Klassenzimmer haben, bevor Ordnung und Sicherheit in Gefahr geraten? Eine Sondersendung über Macht, Angst und einen Konflikt, der weit über eine Schule hinausreicht.



„Herzlich willkommen zu unserer Sondersendung ‚Bildung in Not‘“, spricht Maren Kiosga in die Kamera. „Wir alle haben die dramatischen Ereignisse in Gutenborn verfolgt. Um die Hintergründe genauer zu beleuchten, haben wir folgende Gäste eingeladen“, fuhr Maren Kiosga fort.

„Das sind Herr Zeitz, Leiter des zuständigen Referats im Landesschulamt. Daneben Frau Bergisdorf, Leiterin der Grundschule Gutenborn, Herr Droßdorf, Vorsitzender der Elternvertretung der Grundschule Gutenborn, und Frau Grana, Mutter einer Schülerin der dritten Klasse“, stellte Maren Kiosga ihre Gesprächsgäste kurz und knapp vor.

„Doch bevor wir tief einsteigen, für alle noch einmal die dramatischen Ereignisse, die vor zwei Tagen um die Welt gingen“, kündigte Maren Kiosga den Einspieler an.

„Dramatische Ereignisse vor der Grundschule Gutenborn“, tönt es aus den Lautsprechern. „Mehrere Eltern demonstrierten vor der Schule für ihre Rechte. Sie sehen sich von der Schulleitung zu Unrecht der Schule verwiesen. Die Schulleitung hat die Eltern vor die Tür gesetzt. Sogar die Polizei wurde gerufen und führte einen Vater und eine Mutter in Handschellen aus dem Schulgebäude. Beide sollen sich den Anweisungen der Schulleitung widersetzt haben und bestanden darauf, weiterhin im Unterricht anwesend zu sein. Dies führte zu lautstarken, stundenlangen Protesten der Eltern vor dem Schulgebäude. Die Schulleitung sah sich nicht in der Lage, mit den Eltern in Verhandlungen zu treten, und rief die Polizei, um das Schulgebäude und die Kinder zu schützen. Dennoch hatten einige Eltern an den Polizisten vorbei erneut das Schulgebäude betreten und ihre Kinder aus dem Unterricht geholt. Dies sieht die Schulleitung als Hausfriedensbruch und Verletzung der Schulpflicht an. Der Unterricht wurde in der Folge für alle Kinder abgebrochen. Dennoch dauerten die Proteste bis in den späten Nachmittag an. Die Schulleiterin ersuchte um Polizeischutz, um das Schulgebäude verlassen zu können.

In den Abendstunden wurde der Feueralarm im Schulgebäude ausgelöst. Als die Einsatzkräfte der Feuerwehr eintrafen, schlugen aus zwei Klassenräumen Stichflammen heraus. Nach bisherigen Angaben kann Brandstiftung nicht ausgeschlossen werden. Wann wieder Unterricht möglich sein wird, ist derzeit unklar“, waren die letzten Worte der Sprecherstimme im Einspieler.


Maren Kiosga wendet sich an die Schulleiterin Bergisdorf und fragt: „Die Schule ist derzeit geschlossen. Was waren die Auslöser für diese dramatischen Ereignisse? Und Sie haben sich ohne Polizeischutz nicht aus dem Gebäude bewegen können.“

Schulleiterin Bergisdorf atmet tief ein und will antworten, doch da fällt ihr Referatsleiter Zeitz ins noch ungesagte Wort: „Frau Bergisdorf steht noch sichtlich unter Schock. Solche Ereignisse sind ein Beweis dafür, wie gefährlich es ist, wenn die Politik solche Zustände an den Schulen weiterhin zulässt. Wir müssen unsere Kolleginnen und Kollegen vor solchen Übergriffen schützen. Dafür ist es unabdingbar, dass Eltern von der Teilnahme am Unterricht ausgeschlossen werden.“

„Die Gesetzeslage wurde vor ein paar Monaten vom Bundesverfassungsgericht bestätigt“, ergänzte Maren Kiosga und fuhr fort: „Eltern haben das Recht, auch im Unterricht anwesend zu sein.“

Zeitz konterte: „Nur weil jemand das Recht zu etwas hat, kann das nicht bedeuten, dass dieser jemand sein Recht auch ohne Weiteres ausüben darf. Wir haben doch gesehen, wohin das führt. Es geht hier um den Schutz unserer Kolleginnen und Kollegen. Das gefährdet, das zerstört unsere Demokratie. Wir müssen unsere demokratischen Werte verteidigen.“

„Frau Grana“, wandte sich Maren Kiosga der Mutter in der Runde zu, „Sie sollen der Auslöser der Proteste gewesen sein. Was gab es denn konkret für einen Vorfall?“

Frau Grana wollte zu ihrer Antwort ansetzen, wurde aber sofort von Zeitz unterbrochen: „Es gab in den letzten Monaten zahlreiche Vorfälle, die die Schulleitung in Absprache mit dem Landesschulamt veranlassten, die Eltern der Schule zu verweisen, weil die Kolleginnen und Kollegen ihren Bildungsauftrag nicht mehr in der notwendigen Art und Weise erfüllen konnten. Die Erfüllung des Erziehungsauftrags war ebenfalls wiederholt massiv gestört worden. Das kann unser Land nicht mehr hinnehmen. Es geht ja auch um den Schutz und die Zukunft unserer Kinder.“

„Ich würde gern erst einmal Frau Grana dazu hören, da sie der Auslöser für den Vorfall gewesen sein soll, und würde ihr nun das Wort erteilen, wenn es Ihnen recht ist, Herr Zeitz“, fragte Maren Kiosga suggestiv und wandte sich erneut Frau Grana zu.

Frau Grana blickte Herrn Zeitz an, um sich zu vergewissern, dass sie nun doch zu Wort kommen kann, und sagte: „Es war gerade Gestalten, und die Lehrerin hatte jedem Kind ein Ausmalblatt gegeben. Die Kinder sollten das ausmalen – mit Filzstiften. Allerdings hatten wir, meine Tochter und ich, die Filzstifte zu Hause vergessen und stattdessen angefangen, das Blatt mit Buntstiften auszumalen.“ Sie schob noch schnell hinterher: „Also meine Tochter hatte angefangen, das Blatt mit Buntstiften auszumalen.“

Zeitz fuhr dazwischen: „Da sehen Sie, wie eigenmächtig Eltern immer und immer wieder handeln und dadurch die strukturierte Durchführung des Unterrichts unmöglich machen.“

„Frau Bergisdorf“, begann Maren Kiosga ihre Frage, „wie geht man mit solchen Eigenmächtigkeiten um, und wie viele Vorfälle dieser Art gab es?“

Frau Bergisdorf schaute zu Herrn Zeitz, um sich zu vergewissern, dass sie sprechen darf, holte tief Luft und sagte: „Die Lehrkräfte stehen hinsichtlich der Durchführung ihres Unterrichts in einer sehr hohen Verantwortung. Und wir müssen sicherstellen können, dass es dabei zu keinen Beeinträchtigungen kommt. Denn das bringt das gesamte Gefüge zum Zusammenbruch. Es ist jeden Tag aufs Neue schwierig, unter diesen Bedingungen arbeiten zu müssen.“

Maren Kiosga fragte nach: „Wie viele Vorfälle gab es in den vergangenen Monaten?“

Frau Bergisdorf antwortete: „Eigentlich kamen jeden Tag Kolleginnen und Kollegen zu mir.“

Maren Kiosga bemerkte, dass Herr Droßdorf sichtlich unruhiger wurde, und stellte ihm die Frage: „Wann sind Ihnen die vielen Probleme bekannt geworden, und wie haben Sie als Elternvertreter darauf reagiert?“

„Hier muss einiges klargestellt werden“, begann Droßdorf. „Es hat exakt ein Gespräch vor drei Monaten gegeben, bei dem die Anwesenheit von Eltern im Unterricht thematisiert wurde. Die Lehrkräfte äußerten sich alle weitestgehend positiv und sahen es als Gewinn an, wenn Eltern im Unterricht dabei sind. Denn die Eltern können die Schülerinnen und Schüler zusätzlich fördern. Bis vor zwei Tagen war das alles okay“, ergänzte Droßdorf.

Zeitz war sichtlich aufgebracht und polterte: „Und warum kam es dann zu diesen Ausschreitungen, wenn doch alles okay war? Und dann wurde auch noch die Schule in Brand gesteckt. Okay ist hier gar nichts. Die Zustände sind einfach nicht mehr haltbar. Das läuft aus dem Ruder, und deswegen war es die richtige Entscheidung der Schulleitung. Und es war richtig und wichtig, sofort zu handeln. Wie aggressiv die Stimmung war, hat man doch sehen können. Das hätte sonst noch schlimmere Ausmaße angenommen.“

Maren Kiosga wandte sich Frau Grana zu: „Wie ist es denn dann weitergegangen mit dem Ausmalbild und den Buntstiften?“

„Meine Tochter hatte angefangen, das Bild auszumalen. Nach circa zehn Minuten hatte die Lehrerin bemerkt, dass wir und drei andere Kinder keine Filzstifte benutzten, und verließ das Klassenzimmer. Sie kam nach fünf Minuten wieder, und gleich danach erfolgte eine Lautsprecherdurchsage, dass alle Eltern sofort das Schulgebäude verlassen müssten“, erzählte Frau Grana.

„Frau Bergisdorf“, sprach Maren Kiosga, „was war konkret das Problem?“

Referatsleiter Zeitz schnitt Bergisdorf erneut das Wort ab: „Es geht um die Vergleichbarkeit und die Bewertung der Leistungen der Schülerinnen und Schüler. Das bedeutet, dass klare Aufgabenstellungen exakt befolgt werden müssen. Wie sollen Lehrkräfte die Schülerinnen und Schüler klassifizieren, wenn jeder macht, was er oder sie will? Und da dies von den Eltern, wie in diesem Beispiel, sogar aktiv gefördert wird, musste endgültig eingeschritten werden. Deswegen haben wir das so für die Schulleitung entschieden. Dieser Spuk muss ein Ende haben.“

„Also hat nicht die Schulleiterin die Entscheidung getroffen, sondern das Landesschulamt?“, fragte Herr Droßdorf nach.

„Lassen Sie uns zum Kernproblem kommen“, würgte Maren Kiosga die Frage ab. „Die Eltern haben das Schulgebäude verlassen und dann lautstark vor dem Schulgelände protestiert?“

Droßdorf korrigierte: „Von lautstark kann keine Rede sein. Die Eltern hatten sich beraten und darüber diskutiert, welche rechtlichen Schritte sie gehen wollten. Zwischenzeitlich hatte die Schulleitung offensichtlich die Polizei gerufen.“

Zeitz polterte hinein: „Und auch den Anweisungen der Polizei hatten sich die Eltern widersetzt und ihre Kinder aus dem Unterricht geholt.“

„Die Polizei hatte gar keine Anweisungen gegeben. Dafür gab es keinen Grund. Und außerdem sind das unsere Kinder. Und wenn die Schule so heftig gegen uns Eltern vorgeht, haben wir als Eltern kein Vertrauen mehr in diese Schule“, erwiderte Frau Grana aufgeregt.

Zeitz polterte zurück: „Und deswegen stecken Sie gleich das gesamte Schulgebäude in Brand?!“

„Wir haben gar nichts in Brand gesteckt!“, rief Frau Grana zurück.

Maren Kiosga bekam die Kamera auf sich gerichtet und sprach: „Es gibt hier offensichtlich große Differenzen, die wir in der Kürze der Zeit nicht klären können.“ Sie schaute an der Kamera vorbei und fuhr fort: „Jetzt sind hier vier … nein, fünf Polizeibeamte im Studio erschienen. Wer hat sie gerufen, und weswegen?“

Zeitz polterte sofort los: „Sogar hier muss die Polizei für Ordnung sorgen!“

Die Polizisten gingen in das Set und baten Frau Bergisdorf aufzustehen. Nachdem sie aufgestanden war, legte ihr ein Polizeibeamter Handschellen an und teilte ihr mit, dass sie wegen des Verdachts der vorsätzlichen Brandstiftung festgenommen werde.

Verzweifelt sprach sie in die Runde: „Ich habe doch nur gemacht, was mir gesagt wurde!“



Elterliche Beistandspflicht und Schulbesuch

Der Schulbesuch eines Kindes unterliegt nicht ausschließlich der Organisations- und Regelungshoheit der Schule oder des Landes. Er ist vielmehr Teil der elterlichen Verantwortung und Pflicht, wie sie sich unmittelbar aus dem Grundgesetz und dem Bürgerlichen Gesetzbuch ergibt.

1. Verfassungsrechtliche Grundlage (Art. 6 GG)

Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes bestimmt unmissverständlich:

„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“

Diese Norm begründet nicht lediglich ein Abwehrrecht der Eltern gegen staatliche Eingriffe, sondern eine verbindliche Pflicht. Die Verantwortung der Eltern ist umfassend angelegt und erfasst sämtliche Lebensbereiche des Kindes. Der Schulbesuch ist integraler Bestandteil der Erziehung und damit von Art. 6 GG unmittelbar umfasst.

Der Staat – einschließlich der Schule – besitzt insoweit lediglich eine Aufsichts- und Ergänzungsfunktion. Ein genereller oder pauschaler Ausschluss elterlicher Mitwirkung oder Anwesenheit im Unterricht ist mit Art. 6 GG nicht vereinbar.

2. Zivilrechtliche Konkretisierung (§ 1618 BGB)

Die elterliche Pflicht wird durch § 1618 BGB weiter konkretisiert. Dort heißt es:

„Eltern und Kinder sind einander Beistand und Rücksicht schuldig.“

Der Begriff des Beistands ist gesetzlich bewusst weit gefasst. Er ist weder zeitlich noch räumlich begrenzt. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich darauf verzichtet, bestimmte Lebensbereiche – etwa Schule oder Unterricht – von der Beistandspflicht auszunehmen.

Daraus folgt zwingend: Wenn Eltern es für erforderlich halten, ihrem Kind im schulischen Kontext Beistand zu leisten, ist dies Teil ihrer gesetzlichen Pflicht. Die Anwesenheit im Unterricht stellt eine zulässige und rechtlich gedeckte Form dieses Beistands dar.

3. Keine Einschränkung durch Landesrecht möglich

Schulgesetze, Schulordnungen und Verwaltungsvorschriften sind Landesrecht. Art. 31 GG stellt klar:

„Bundesrecht bricht Landesrecht.“

Da Art. 6 GG und § 1618 BGB Bundesrecht sind, können landesrechtliche Schulvorschriften diese Pflichten nicht einschränken oder aufheben. Regelungen, die die Anwesenheit von Eltern im Unterricht pauschal begrenzen oder verbieten, sind insoweit rechtlich unbeachtlich, soweit sie mit den bundesrechtlich begründeten Elternpflichten kollidieren.

4. Pädagogische Erwägungen der Schule

Pädagogische Einschätzungen, wonach die Anwesenheit von Eltern im Unterricht „nachteilig“ oder „schädlich“ für das Kind sei, haben keine rechtliche Vorrangstellung gegenüber den Elternrechten und -pflichten aus Art. 6 GG.

Die Entscheidung darüber, wie elterlicher Beistand konkret ausgestaltet wird, obliegt grundsätzlich den Eltern selbst. Erst bei einer nachweisbaren, konkreten Gefährdung des Kindeswohls darf der Staat eingreifen. Abstrakte pädagogische Erwägungen reichen hierfür nicht aus.

5. Ergebnis

Der Schulbesuch eines Kindes ist Teil der elterlichen Pflege- und Erziehungspflicht. Eltern sind nach Art. 6 GG und § 1618 BGB verpflichtet, ihren Kindern Beistand zu leisten. Diese Pflicht kann auch die zeitlich unbegrenzte Anwesenheit im Unterricht umfassen.

Schulische oder landesrechtliche Regelungen können diese Pflicht nicht einschränken. Die letztverantwortliche Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang Eltern im Unterricht anwesend sind, liegt rechtlich bei den Eltern selbst.

Verfasser: АИИ  |  01.03.2026

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