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Der Vorsitzende des Weissenfelser Stadtrates will Die Bürgerstimme platt machen! Ihre Unterstützung für
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Das (Un)Rechtsbewusstsein der CDU in WeissenfelsEinem Artikel der Mitteldeutschen-Zeitung ist zu entnehmen, dass die CDU bei der kommenen Stadtratswahl "tricksen" will. Laut einem Rand-Artikel der Mitteldeutschen Zeitung tritt der Weissenfelser Oberbürgermeister Martin Papke am 9. Juni bei der Wahl des Stadtrates als Spitzenkandidat der CDU an. Laut § 41 KVG LSA Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz - KVG LSA) kann er aber nicht als Oberbürgermeister und Mitglied des Stadtrates gleichzeitig tätig sein. Seinen Posten als Oberbürgermeister will er demnach aber nicht abgeben. Dennoch werde er die Liste von 36 Kandidaten der CDU, die einen Sitz im Stadtrat anstreben, anführen. ![]() Martin Papke (Oberbürgermeister der Stadt Weißenfels) - Quelle: wikipedia.de Aus einer Pressemitteilung wird Pakpe wie folgt zitiert: "Auch wenn ich durch die gesetzlichen Regelungen das Mandat nicht annehmen kann, sind die Stimmen nicht verloren." Weiter heißt es im Artikel der MZ: "Wer ihm die Stimme gebe, stärke die CDU und sichere mit Mandaten für diese Liste >eine Mehrheit für die erfolgreiche Entwicklung unserer Stadt.< Er woll ein Zeichen setzen, dass der Stadtrat und er bislang gemeinsam viel bewegt hätten und dass es dieses Wir auch weiterhin geben solle." Die Mitteldeutsche Zeitung fragt, ob dies nicht irreführend für die Wähler sei. Dazu wird Jörg Riemer, Vorsitzender des Weißenfelser CDU-Ortsverbandes zitiert: "Es wäre unredlich, wenn man damit hinter dem Berg hält." Das tue Martin Papke nicht. Die Entscheidung seiner Spitzenkandidatur sei im Vorfeld abgewogen worden und werde von den CDU-Mitgliedern getragen. Man setze auf die Popularität des Oberbürgermeisters. Interessant dürfte § 42 Absatz 1.2 und 1.3 KVG LSA sein. Darin heißt es: "Ein ehrenamtliches Mitglied der Vertretung verliert während der Wahlperiode sein Mandat, wenn 3. ein Hinderungsgrund nach § 41 Abs. 1, 2 oder 3 bereits zum Zeitpunkt der Annahme der Wahl vorliegt oder im Laufe der Wahlperiode eintritt Der Hinterungsgrund ist bereits jetzt bekannt. Dennoch will die CDU dies so handhaben. Ich würde von vorsätzlichen Rechtsbruch sprechen. Ist das dieses "Wir", was es weiterhin geben soll? Also vorsätzliches rechtswidriges Handeln? Die CDU weiß, dass das rechtlich so gesehen nicht in Ordnung ist. Laut Darstellung von Jörg Riemer ginge dies für alle CDU-Mitglieder aber in Ordnung, weil man diesen m.M.n. Rechtsbruch angekündigt hat. Allen ist von vornherein klar, dass Papke kein Stadtratsmitglied werden kann und auch nicht werden will. Das Ziel der CDU ist offensichtlich, dass durch diese (mild ausgedrückt) Trickserei die Stimmen, die der OB auf sich vereint, ein anderer CDU-Kandidat nachrücken soll, der eventuell nur wenige Stimmen erhalten wird. Dadurch werden meiner Meinung nach zweifelsfrei andere Kandidaten benachteiligt. Das D in CDU steht für "Demokratisch". Demokratisch ist das aus meiner Sicht absolut nicht. Kürzlich erklärte Landrat Götz Ulrich (ebenfalls CDU), er werde "weiterhin mit aller Kraft für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einstehen, wo immer das erforderlich wird." Ob das hier erforderlich ist? Ich frage für einen Freund! Spannend, wie Gesetze in dieser "freiheitlich-demokratischen Grundordnung" durch jene Demokraten für die eigenen Zwecke nach Belieben ausgelegt werden, die doch nach wie vor so eindringlich darauf verweisen, dass gerade sie es sind, die so sehr für die Demokratie kämpfen. Einen ergänzenden Artikel der Mitteldeutschen Zeitung finden Sie hier. Verfasser: Michael Thurm | vor dem 01.07.2024 |
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