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6.000 Euro Strafe oder 75 Tage Gefängnis wegen der Forderung nach der Wahrheit - Volksverhetzung?


Die Gefahren lauern nicht nur im Internet. Sie lauern auch vor den Endgeräten. Postet man etwas im Netz, kann das Geld- oder Haftstrafen nach sich ziehen, selbst wenn man nur die Wahrheit wissen will.



So musste Sabine Saupe dies selbst erleben. Sie erhielt im Juni 2024 einen Strafbefehl über 6.000 Euro oder 75 Tage Haft (vollständiger Strafbefehl siehe weiter unten). Sie wurde wegen Volksverhetzung angezeigt.

Die Staatsanwaltschaft behauptete, Sabine Saupe hätte unter ein Video der Sendung Panorama, in dem es um Ursula Haverbeck geht, in der Telegram-Gruppe "Weißenfels diskutiert II" folgendes geschrieben:

"Der Holoklaus die ekelhafteste dreisteste frechste Judenlüge aller Zeiten!
Drecksjuden erklärten Deutschland 1933 den Krieg, nicht andersrum!
Haverbeck ist eine Heldin!
Die Drecksjuden müssen Reparationen an Deutschland zahlen, nicht andersrum! Drecksiuden haben 15 Mio. Deutsche nach 1945 abgeschlachtet, in den Gutags oder Rheinwiesenlager!
An alle Deutsche: Holt euch att das Geld, was ihr an lsrael gegeben habt, bis zum letzten Cent zurück!"


Doch zwei Details wurden vom Anzeigenerstatter und/oder der Staatsanwaltschaft entweder weggelassen oder übersehen. Der Text war nicht der Kommentar von Sabine Saupe, sondern eine Weiterleitung des Postes eines "Wolf". Sabine Saupe hatte unter diesem geschrieben: "Ich will die Wahrheit wissen." Im Strafbefehl wurde dies nicht berücksichtigt.

Mündliche Verhandlung wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung

Am 09.04.2025 fand dazu die mündliche Verhandlung im Amtsgericht Merseburg statt. Knapp 20 Zuschauer und Unterstützer waren gekommen, um zu sehen, wie dieses Verfahren ausgehen würde.

Der Staatsanwalt, der die Staatsanwaltschaft vertrat, hatte den Fall selbst nicht bearbeitet und kannte nur die Akte.

Der Anzeigenerstatter, Enrico Kabsch (Vorstandsvorsitzender des Simon Rau Zentrums Weißenfels), wurde als Zeuge geladen. Er wurde gefragt, ob er etwas an den Screenshots verändert haben könnte. Es gab eine Diskrepanz, weil es einmal hieß "aus Wolf" und auf einem anderen Screenshot "von Wolf". Kabsch verneinte dies. Ein IT-Forensiker konnte allerdings auch nicht erklären, warum es diesen kleinen Unterschied gab.

Enrico Kabsch, der bestätigte, dass er selbst Mitglied in dieser Telegram-Gruppe ist, vertrat die Auffassung, dass ein solches "Re-Posting" als Volksverhetzung ausreichen würde. Warum er in dieser Telegram-Gruppe Mitglied ist, wurde nicht gefragt.

Der Anwalt von Sabine Saupe wies darauf hin, dass sie Bekannte und Freunde jüdischen Glaubens hat und sich einer solchen Ausdrucksweise überhaupt nicht bedienen würde. Der Text war nicht von ihr. Sie hatte diesen unter dem Video nicht wirklich wahrgenommen. Lediglich ihr Satz "Ich will die Wahrheit wissen." ist ihr zu zu schreiben. Außerdem hatte sich Sabine Saupe ausdrücklich von den Verbrechen in der Nazi-Zeit distanziert. Es hätte eigentlich gegen den Verfasser des Posts ermittelt werden müssen. Ob dies bereits erfolgte, wurde nicht mitgeteilt.

Die Frage ging an den Staatsanwalt, wie in dieser Sache nun weiter verfahren werden soll. Der Staatsanwalt schlug vor, das Verfahren einzustellen. Mit Einverständnis von Sabine Saupe erfolgte die Einstellung und sämtliche Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.

Die Erleichterung bei Sabine Saupe und den Zuschauern war groß.

Offene Fragen

Einige Fragen blieben allerdings offen. Warum hatte die Staatsanwaltschaft diese Sachlage nicht von vornherein selbst erkannt? Warum musste es erst zu diesem Verfahren kommen, das Sabine Saupe einiges an Nerven gekostet hatte? Bei etwas mehr Ermittlungsakribie und Überlegung hätte das Verfahren gar nicht erst eröffnet werden müssen. Warum ist Enrico Kabisch Mitglied in einer solchen Telegram-Gruppen?

Ein "Re-Posting" kann man durchaus auch als "Zitieren" betrachten. Immerhin wurde die Ursula Haverbeck in dem TV-Beitrag des Magazins Panorama ebenfalls gezeigt und ihre Aussagen zitiert, bzw. wurde sie interviewt.

Auch dieses Verfahren hat Geschmäckle

Während man bei den vielen massiven verbalen Entgleisungen gegen Teile der Bevölkerung während der "Pandemie"-Jahre und auch aktuell nichts unternahm - verwiesen sei auf die Aussage von Sarah Bosetti, dass Ungeimpfte der Blinddarm der Gesellschaft sind - wurde im Fall von Sabine Saupe die große Keule heraus geholt und ohne nach entlastenden Tatsachen zu forschen, der Strafbefehl ausgestellt.


Der Text des Strafbefehls:


Die Staatsanwaltschaft Halle beschuldigt Sie,
am 07.09.2023 gegen 21:39 Uhr
in Bad Dürrenberg
durch dieselbe Handlung

a) in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der einer Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufgestachelt oder zu gewalt- oder Willkürmaßnahmen aufgefordert zu haben,

b) in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, die Menschenwürde anderer dadurch angegriffen zu haben, dass sie eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet zu haben,

c) eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich gebilligt, geleugnet oder verharmlost zu haben.

Ihnen wird zur Last gelegt:
Sie nutzten zum Tatzeitpunkt das soziale Netzwerk Telegram und waren zudem mit dem Profilnamen: „Engel für Frieden" Mitglied der Telegram-Chat-Gruppe: „Weißenfels diskutiert II" mit insgesamt 84 Mitgliedern. Eine persönliche Beziehung zu allen Chatgruppenmitgliedern bestand nicht, sodass Sie davon ausgehen mussten, dass eine unbestimmte und für Sie nicht mehr überschaubare Anzahl von Personen Ihre Kommentare in der Chatgruppe wahrnehmen konnte.

Am Tattag posteten Sie in der o. g. Gruppe auf Telegram einen ca. 48minütigen Beitrag des Politmagazins PANORAMA mit dem Titel „Auschwitz-Expertin" bei NPD-Veranstaltungen". Inhalt des genannten Videos ist ein Interview der Journalisten mit der in der Vergangenheit mehrfach rechtskräftig wegen Volksverhetzung verurteilten Geschichtsrevisionistin und Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck. Auch in diesem Interview stellt Ursula Haverbeck erneut die Bestimmung des Lagers Auschwitz-Birkenau als eine Anlage zur systematischen Vernichtung menschlichen Lebens, insbesondere Menschen jüdischen Glaubens, in Abrede und behauptet, dass es keine systematische Ermordung jüdischer Menschen durch das nationalsozialistische Deutschland im Allgemeinen und auch nicht im Lager Auschwitz-Birkenau im Besonderen gegeben habe. Haverbeck behauptet zudem, dass es wissenschaftlich erwiesen sei, dass es in Auschwitz keine Massenvergasung mit Zyklon B gegeben habe. Diese Aussagen Haverbecks sind aufgrund der unzähligen Augenberichte von Zeugen und einer Vielzahl von Dokumenten, den Erkenntnissen der Geschichtswissenschaft und den Feststellungen der Gerichte in zahlreichen Strafverfahren erwiesen unwahr.

Diesen Bericht kommentierten Sie in der o. g. Chatgruppe bei Telegram wie folgt:
„Der Holoklaus die ekelhafteste dreisteste frechste Judenlüge aller Zeiten!
Drecksjuden erklärten Deutschland 1933 den Krieg, nicht andersrum!
Haverbeck ist eine Heldin!
Die Drecksjuden müssen Reparationen an Deutschland zahlen, nicht andersrum! Drecksjuden haben 15 Mio. Deutsche nach 1945 abgeschlachtet, in den Gulags oder Rheinwiesenlager!
An alle Deutsche: Holt euch all das Geld, was ihr an Israel gegeben habt, bis zum letzten Cent zurück!"

Mit diesen Äußerungen stellen Sie ebenfalls wie Haverbeck die systematische Vernichtung und Ermordung der jüdischen Bevölkerung in Europa und der Welt durch das nationalsozialistische Deutschland sowie die in Auschwitz stattgefundenen Massenvergasung der Menschen durch das Giftgas Zyklon B in Abrede. Sie wussten, dass es sich bei diesen Angaben um erwiesen falsche Tatsachenbehauptungen handelt.
Durch Ihre Behauptung, dass nicht Deutschland, sondern die Juden 1933 den Krieg erklärt hätten, durch Ihre Behauptung, Juden hätten nach 1945 etwa 15 Millionen Deutsche "abgeschlachtet", durch Ihre Forderung, dass jüdische Menschen an die deutsche Bevölkerung "Reparationszahlungen" leisten müsse und durch Ihre Aufforderung an die Leser Ihres Kommentars, sich jedwede Zahlung an Israel „zurückzuholen", wird durch Sie unter Leugnung des Völkermordes an den Juden gezielt und bewusst Stimmung gegen Menschen jüdischen Glaubens und deren Interessenvertretung sowie Israel gemacht und der Hass gegen diese Menschen in Deutschland geschürt.

Mit der mehrfachen und ausschließlich abfällig zu verstehenden Betitelung der in Deutschland und auch im Ausland lebenden jüdischen Menschen als "Drecksjuden" und Ihrer herablassenden und verächtlichen Bezeichnung des Holocaust als "Holoklaus" sprechen Sie unverkennbar den Juden eine gleichwertige Stellung in der Mitte unserer Gemeinschaft ab. Indem Sie ausführen, dass der Holocaust "die ekelhafteste dreisteste und frecheste Judenlüge aller Zeiten" sei, weshalb die "Drecksjuden ... Reparationen an Deutschland" zahlen müssten, sollen die Leser Ihres Kommentars überzeugt werden, dass aufgrund einer "Lüge" der jüdischen Bevölkerung das Ansehen der Deutschen zu Unrecht in der Welt geschmälert würde und zu Unrecht das deutsche Volk zu Zahlungen an die jüdische Bevölkerung genötigt worden sei, weshalb diskriminierende Handlungen gegenüber Menschen jüdischen Glaubens als auch gewalttätige Übergriffe gerechtfertigt seien. Mit der Leugnung des Holocaust durch Sie unter Bezugnahme auf die Ausführungen Haverbecks, deren Bezeichnung als "Heldin", wollen Sie den Entschluss in der Bevölkerung wecken, auch mit Gewalt und unter jeder Absprechung eines gleichwertigen Platzes der jüdischen Menschen in der Bevölkerung diese anzugreifen und finanziell auszubeuten. Indem Sie sich Haverbecks geschichtsrevisionistische Thesen zu eigen machen, ist Ihr Kommentar ausschließlich als Aufstachelung zum Hass sowie als Aufruf zu Willkürhandlungen gegen Jüdinnen und Juden zu verstehen. Vergehen, strafbar gem. §§ 130 Abs. 1 und Abs. 2, Abs. 3, 52 StGB.

Beweismittel:
I. Ihre Angaben, soweit Sie sich eingelassen haben.

II. Zeugen:
1. Enrico Kabisch, Weißenfels
2. Herr Soldatkin, IT Forensiker

Bl. 4ff
Bl. 38ff

III. Gegenstände des Augenscheins:
1. Ausdruck Screenshot Telegram "Weißenfels diskutiert II"
2. CD mit Video PANORAMA

Bl. 8ff

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird gegen Sie eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen verhängt.
Die Höhe eines Tagessatzes beträgt 40,00 EUR,
die Geldstrafe mithin insgesamt 6000,00 EUR.

Im Falle der Uneinbringlichkeit tritt an die Stelle von zwei Tagessätzen ein Tag Freiheitsstrafe.

Sie haben auch die Kosten des Verfahrens und Ihre notwendigen Auslagen zu tragen.


Verfasser: Michael Thurm  |  09.04.2025

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