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Richter ermordet im Amtsgericht Rechtsstaat


Ich habe schon viel erlebt, was rechtswidriges Handeln – auch von Richtern – betrifft. Doch das, was ich am 25.11.2023 erleben musste, passt auf keine Kuhhaut.



Der Hintergrund ist ein Bußgeldverfahren wegen angeblich überhöhter Geschwindigkeit, wobei der Begriff Abzocke wenige Meter vor dem Ortsausgang die Situation besser beschreibt. Zwei Polizeibeamte mit Lasermessgerät waren auf der Pirsch. Plötzlich sprang einer der beiden auf die Straße vor mein Auto. Ich wollte rechts ranfahren – aber nein: Ich sollte links auf ein Grundstück auf der anderen Straßenseite fahren. Dafür musste der Polizist selbstverständlich zunächst den Gegenverkehr zum Anhalten bringen.

Wer sich noch an die Bauern-Proteste im Januar erinnert, hat vielleicht den Artikel im Gedächtnis, in dem es um das Verfahren gegen einen der Protestler ging, das gegen eine Zahlung von 150 Euro eingestellt wurde. Dieser hatte eine Abfahrt am Autobahnkreuz blockiert. Für die Staatsanwaltschaft war das ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Nichts anderes tat der Polizist in meinem Fall. Aus meiner Sicht liegt hier zusätzlich Nötigung vor, da er den Gegenverkehr zum Anhalten zwang.

Nötigung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr sind Straftatbestände. Über das Strafmaß müssten im Ernstfall Gerichte entscheiden. Doch dürfen Polizisten Straftatbestände erfüllen, um Bußgelder zu kassieren? Sicherlich nicht. Wenn die Polizei Ordnungswidrigkeiten ahnden will, muss sie dies so tun, dass sie selbst nicht mit dem Gesetz in Konflikt gerät. Die Frage ist: Wo fängt das an, und wo hört es auf? Darf die Polizei in solchen Fällen irgendwann die Reifen der Verkehrssünder beschießen – oder noch Schlimmeres?

Ich weigerte mich daher, das Bußgeld zu entrichten, und ließ mir die Akten zuschicken. Und siehe da: Das Protokoll, das die Polizisten ausgefüllt hatten, enthielt eine falsche Angabe. Dort stand der Satz, dass mir das Messergebnis gezeigt worden sei. Das war aber nicht der Fall. Eine Lüge.

Richter ermordet den Rechtsstaat - Abgründe im Amtsgericht Weissenfels

Es wurde ein Gerichtstermin angesetzt, der am 25.11.2024 um 9 Uhr erfolgen sollte. Ich hatte im Vorfeld beantragt, dass beide Polizisten und deren Vorgesetzter zwecks Befragung erscheinen sollten. Das Gericht hatte nur einen Polizisten geladen. Warum, wurde nicht erklärt.

Der Richter rief zum Eintreten in den Gerichtssaal auf. Ich und der Polizist traten ein. Der Polizist begab sich zu dem Tisch, wo die Zeugen befragt werden, und war noch damit beschäftigt, sich die Jacke auszuziehen, als ihm der Richter schon erklärte, dass er vor Gericht die Wahrheit sagen müsse.

Eine korrekte Eröffnung der mündlichen Verhandlung gab es nicht. Ich kenne es aus anderen Verfahren, dass der vorsitzende Richter das Verfahren damit eröffnet, dass Ort, Datum, Uhrzeit protokolliert werden und wer die Personen auf der Richterbank sind. Ebenfalls wird festgehalten, wer von der Gegenseite als Vertreter erschienen ist. Doch nichts davon passierte. Von der Bußgeldbehörde war niemand anwesend.

Der Polizist wurde wieder des Saales verwiesen, und ich war mit dem Richter und der Protokollantin allein im Saal. Möglicherweise war das der Plan des Richters. Die Hektik, die er verbreitete, machte auf mich den Eindruck, dass der Richter das Verfahren schnell durchziehen und mich aburteilen wollte. Der Richter erklärte kurz, dass es um ein Bußgeld geht. Ich erklärte, dass die Polizisten Straftatbestände erfüllt hatten und dies rechtswidrig ist, was meiner Auffassung nach zur Nichtigkeit des Bußgeldbescheides führt. Dies hatte ich im Vorfeld schon an das Gericht geschrieben. Doch das interessierte den Richter nicht. Ihm geht es nur um das Bußgeld. Ich müsste Anzeige gegen die Polizisten erstatten, wenn deren Straftaten geahndet werden sollen.

Er rief plötzlich den Polizisten herein. Ich erinnerte daran, dass ich beantragt hatte, dass beide Polizisten und deren Vorgesetzter hätten geladen werden sollen. Es gab eine Diskussion mit mir und dem Richter. Meine Einwände interessierten den Richter überhaupt nicht. Ich beantragte erneut, dass beide Polizisten und deren Vorgesetzter zu laden sind. Der Richter erklärte, dass ich diesen Antrag nach der Befragung des Polizisten stellen müsse. Es blieb mir nichts anderes übrig, als eine Befangenheitsrüge einzureichen. Die Art und Weise, wie der Richter meinte, das Verfahren führen zu können, war unter aller Kanone.

Der Richter erklärte, ich müsse die Befangenheitsrüge sofort schriftlich einreichen. Ich teilte mit, dass das nicht geht, weil ich keinerlei Schreibzeug bei mir habe. Der Richter sagte, ich solle in die Stadt gehen und mir Schreibzeug organisieren, und fragte erneut, wann ich die Befangenheitsrüge schriftlich einreichen werde. Ich erwiderte, dass ich das in 3 Wochen tun werde. Der Richter erklärte, dass dies bis 13:15 Uhr noch am selben Tag zu geschehen habe. Dann werde die Verhandlung fortgesetzt.

Es gab eine Diskussion mit dem Richter, bei der er fragte, ob ich mich mit den gesetzlichen Grundlagen auskennen würde. Er ging wohl davon aus, dass ich diesbezüglich keine wirkliche Kenntnis hätte. Und es hatte auf mich den Eindruck, dass der Richter genau diese angenommene Unkenntnis ganz klar ausnutzen und gegen mich verwenden wollte. Dass ein Richter neutral zu sein hat, spielt für ihn offensichtlich keine Rolle. Er wollte auch nur auf Basis der Aktenlage entscheiden. Dass er damit de facto die Position der Bußgeldbehörde vertritt, machte ihm offensichtlich nichts aus.

Der Richter erklärte: Er führt das Verfahren!


Es war nun die Frage, ob der Polizist ab 13:15 Uhr wieder Zeit habe, zu erscheinen. Dieser erklärte, dass er seinen Dienst verlängern müsste. Der Richter teilte dem Polizisten mit, dass dieser doch nicht 13:15 Uhr noch einmal kommen müsse, und entließ den Polizisten.

Der Richter beendete die Verhandlung. Normalerweise muss zum Ende einer mündlichen Verhandlung das Protokoll verlesen werden, und die Verfahrensbeteiligten müssen die Richtigkeit bestätigen. Das war hier ebenfalls nicht der Fall.

Die Befangenheitsrüge (Befangenheitsantrag)

Okay, ich fuhr nach Hause und machte mich an die Befangenheitsrüge. Es wurden knapp 23 Seiten. Die KI kann schon sehr hilfreich sein und hatte schnell gesetzliche Grundlagen und Gerichtsurteile parat. Herausgearbeitet wurden unter anderem gravierende Verfahrensmängel, die fehlende Namensnennung des Richters, Verstöße gegen die Protokollpflichten, Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, Missachtung des Grundgesetzes, der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Strafprozessordnung, Nötigung, diese Befangenheitsrüge in so kurzer Zeit erstellen zu müssen, und in der Konsequenz Rechtsbeugung sowie einiges mehr.

Eigentlich hätte der Richter den Termin um 13:15 Uhr nicht ansetzen können, weil ja die Befangenheitsrüge eingereicht war. Es fehlte lediglich die Begründung der Befangenheitsrüge, doch so etwas kann immer schriftlich nachgereicht werden. Ein neuer Gerichtstermin kann vom Richter erst festgelegt werden, wenn über die Befangenheitsrüge befunden wurde. Aber hey, das sind für den Richter offensichtlich alles unbedeutende Nebensächlichkeiten, oder?

Der Richter ermordet weiter den Rechtsstaat

Zurück zum Gericht: Um 13:15 Uhr erfolgte wieder der Aufruf in den Gerichtssaal. Diese mündliche Verhandlung hätte ziemlich kurz sein können, denn es galt aus meiner Sicht nur, die Befangenheitsrüge zu übergeben. Aber weit gefehlt. Der Richter, der die Verhandlung genauso rechtswidrig eröffnete wie jene um 9 Uhr, lehnte es ab, die ausgedruckte Befangenheitsrüge entgegenzunehmen. Er behauptete, diese müsse vorgelesen werden. Ich erwiderte, dass ich diese auch hätte per Fax übermitteln können. Dann hätte diese auch niemand vorgelesen. Das interessierte den Richter nicht. Er bestand darauf, dass die Befangenheitsrüge vorgelesen werden müsse, oder er werde diese nicht entgegennehmen. Ich erklärte, dass ich die Befangenheitsrüge in den Briefkasten des Gerichts einwerfen werde. Der Richter begann der Protokollantin zu diktieren, dass ich mich weigere, die Befangenheitsrüge vorzulesen. Im Nachhinein betrachtet aus meiner Sicht ein weiterer klarer Fall von Nötigung und Rechtsbeugung. Es ging dem Richter zweifelsfrei darum, mich auf diese Art und Weise zu erniedrigen.

Okay, ich bin kein Kind von Traurigkeit und erklärte, dass ich die Befangenheitsrüge vorlesen werde, und tat dies dann auch.

Der erste Satz war, dass sich die Befangenheitsrüge gegen den verfahrensführenden Richter richtet, denn der Name des Richters wurde auch bis zu diesem Zeitpunkt nicht mitgeteilt. Der Richter erklärte in diesem Zusammenhang, dass ich seinen Namen der Anzeigetafel vor dem Gerichtssaal entnehmen könne. Er selbst sah sich also auch in diesem zweiten Termin nicht veranlasst, mitzuteilen, wer er denn ist. Auch das ist ganz klar rechtswidrig, denn man soll den Richter identifizieren können, mit dem man zu tun hat.

Ich las die Befangenheitsrüge vor und fragte zwischen den ersten Absätzen immer nach, ob ich denn wirklich alles vorlesen solle. Der Richter bejahte dies und erklärte im Weiteren, dass ich nicht mehr nachfragen müsste. Er habe Zeit. Komisch, denn beim 9-Uhr-Termin machte er ziemliche Hektik.

Die ersten Teile der Befangenheitsrüge bezogen sich auf die Verfahrensmängel, bis es dann zu den Themen Nötigung und Rechtsbeugung ging. Diese Stellen haben mir ganz besonders gut gefallen. Hätte der Richter nicht weiterhin zum Vorlesen genötigt, hätte er sich das nicht anhören müssen.

Ich beantragte in der Befangenheitsrüge mehrfach, dass das Verfahren an einen anderen Richter abzugeben ist. Dieser Richter ist definitiv nicht neutral und aus meiner Sicht absolut untragbar.

Ich hatte auch beantragt, dass es hinsichtlich der Befangenheitsrüge eine mündliche Verhandlung geben soll, weil ich den Richter gern befragen möchte.

Als hätte der Richter nur darauf gewartet, dass ich mit dem Vorlesen fertig bin, verkündete er umgehend einen weiteren Termin für die nächste mündliche Verhandlung am 4.12.2024 um 10 Uhr im Amtsgericht Weißenfels. Ein Richter kann aufgrund einer Befangenheitsrüge keine weiteren Verfahrenshandlungen durchführen, weil erst einmal über die Befangenheitsrüge befunden werden muss. Aber hey, das interessiert diesen Richter einfach nicht.

Auch dieser 13:15-Uhr-Termin wurde einfach so beendet. Es wurde kein Protokoll verlesen, damit dieses bestätigt werden kann. Das sind Dinge, die für diesen Richter offensichtlich vollkommen unwichtig sind. Aber über ein Bußgeld wegen einer angeblichen Ordnungswidrigkeit will er wohl trotzdem entscheiden.

Anzeige geht raus

Ich hatte auf der Fahrt zum Termin um 13:15 Uhr überlegt, ob ich die Befangenheitsrüge gleich noch als Anzeige an die Staatsanwaltschaft übermittle. Aber ich dachte mir, vielleicht reicht ja die Befangenheitsrüge aus, um doch noch irgendwie ein faires Verfahren zu bekommen.

Da der Termin um 13:15 Uhr aber so ablief, wie er ablief, kann ich nicht anders, als eine weitere Befangenheitsrüge an das Gericht zu senden und auch eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft. Es ist einfach unerträglich, dass dieser „Richter am Amtsgericht Berg“ (so stand es an der Anzeigentafel) meint, er könne machen, was er will, gesetzliche Vorschriften nach Belieben missachten und Beschuldigte so runtermachen, wie er das bei mir versucht hatte. Ich kam mir fast vor, als wäre ich in die Zeit des 12-jährigen Reichs versetzt worden. So ein Richter hat auf einer Richterbank aus meiner Sicht nichts zu suchen. Wer Recht sprechen will, im Namen des Volkes Recht sprechen soll, hat sich zuallererst und peinlichst genau an Recht und Gesetz zu halten.

Was die Staatsanwaltschaft aus der Anzeige macht, wird man sehen. Ich gehe davon aus, dass diese erst einmal liegen bleiben wird, und irgendwann wird es heißen, dass das zwar in vielerlei Hinsicht nicht richtig war, was der „Richter am Amtsgericht Berg“ veranstaltet hat, aber falsch war es deswegen trotzdem nicht. Die werden das sicherlich so hinbiegen, dass es doch irgendwie passt. Die Staatsanwaltschaft ist ohnehin vom Landesjustizministerium weisungsgebunden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man wirklich gegen den Richter ermitteln oder sogar ein Strafverfahren einleiten wird.

Doch wenn ein solches Verhalten dieses Richters in Ordnung geht, wie will man dann den Menschen da draußen erklären, dass ein paar km/h zu viel auf dem Tacho zwingend zu einer Geldbuße führen müssen?

Mit aller Kraft für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einstehen

Ich musste gerade schmunzeln. Auf https://justiz.sachsen-anhalt.de/ themen/ justizkarriere/ richter-und-staatsanwaelte stehen die Voraussetzungen für das Richteramt – unter anderem: „wer jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt“. Hat das mal jemand bei diesem „Richter am Amtsgericht Berg“ überprüft? Offensichtlich nicht!

Auch an dieser Stelle möchte ich den von vielen geliebten Landrat Götz Ulrich (CDU) zitieren, der am 11. März 2024 im Kreistag sagte: "Wir wissen alle, wer solche Instrumente der Einschüchterung, der Repression und der Bedrohung eingesetzt hat, und wo so etwas hinführen kann. ... Aber als Christen-Mensch glaube ich fest daran, dass Sie und Ihre Helfershelfer dafür einst zur Verantwortung gezogen werden. Bis es soweit ist, sage ich Ihnen: Diesen Nazi-Methoden werde ich standhalten und auch weiterhin mit aller Kraft für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einstehen, wo immer das erforderlich wird."

Gäbe es eine Lösung?

Ja, die wäre ganz einfach. Das Gericht hebt den Bußgeldbescheid auf. Damit wäre das Verfahren vom Tisch und folglich auch die Befangenheitsrügen.

Aber ob das Gericht dies nach diesen ganzen Vorfällen tun wird? Der Richter hat sich so sehr ins Zeug gelegt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies bei mir ein Einzelfall war. Wer so agiert, tut das sicherlich nicht zum ersten Mal. Ich vermute, dass man am Amtsgericht weiterhin Härte zeigen wollen wird. Man wird diesem Richter nicht in den Rücken fallen können, denn ansonsten hätte man ihm schon vor langer Zeit Einhalt gebieten müssen.

Außerdem kann es doch nicht sein, dass so ein Pöb… ähm… Bürger sich traut, einem Richter Paroli zu bieten. Wo kommen wir hin, wenn das alle Pöb… ähm… Bürger machen würden? Irgendwann erzählt man dann noch irgendwas von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und fairen Verfahren. Das kann man nicht wollen, oder?

Wie kann man als Bürger solche Erlebnisse vermeiden?

Das ist ganz einfach. Man verzichtet auf seine Rechte. Man versucht gar nicht erst, seine Rechte geltend zu machen. Man kuscht und fügt sich jeglicher Willkür. Man akzeptiert in gewisser Weise, ein Untertan zu sein. Man zahlt Bußgelder, ohne Widerspruch einzulegen, selbst dann, wenn diese Bußgelder keine Rechtsgrundlage haben oder in rechtswidriger Weise erhoben werden. Man denkt nicht weiter darüber nach. Dann muss man sich auch nicht mit der immer wieder bestätigten Erkenntnis herumschlagen, dass das, was immer gern als „Unsere Demokratie“ und Rechtsstaat bezeichnet wird, in vielen Bereichen nichts mit Demokratie oder Rechtsstaatlichkeit zu tun hat. Dann muss man auch nicht mit ansehen, dass Richter wie der „Richter am Amtsgericht Berg“ de facto den Rechtsstaat tagtäglich durch solche Handlungen ermorden.

Oder man sagt in solchen und anderen Situationen: Nein! Ich akzeptiere das nicht! Ich lege Rechtsmittel ein! Und ich mache das öffentlich!

PS: Bevor wieder irgendwelche „Schlauköpfe“ um die Ecke kommen und meinen, dass ich doch so einen Artikel nicht schreiben und veröffentlichen kann, weil es eine Gerichtsverhandlung war. Denen sei gesagt, dass diese Gerichtsverhandlung öffentlich war. Alles, was dort passierte, darf folglich in die Öffentlichkeit getragen werden. Wobei ich der Auffassung bin, dass gerade solche Handlungen zwingend in die Öffentlichkeit getragen werden müssen.

Verfasser: Michael Thurm  |  26.11.2024

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