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Eklat bei der Montagsdemo Zeitz, 11. März 2024, gemeinsam mit den Bauern, Truckern und anderen Menschen


Bei der Montagsdemo in Zeitz am 11. März 2024 kam es zu einem Eklat, als ein Beamter Kennzeichen von Teilnehmern notierte, die gegen ein vermeintliches Hupverbot verstoßen haben sollen. Trotz des Vorfalls wuchs die Teilnehmerzahl im Vergleich zur Vorwoche um rund 20 Fahrzeuge an. Die Veranstalter kündigten rechtliche Schritte gegen das Vorgehen des Beamten an, um die Proteste friedlich fortzusetzen.



Laut Angaben des Veranstalters nahmen an der Demonstration am Montag etwa 80 Traktoren, LKW und andere Fahrzeuge mit je 2 bis 4 Insassen sowie weiteren ca. 80 Protest-Teilnehmern, die zu Fuß mit dabei waren, teil. Die Teilnehmer kamen aus Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen und sogar aus London. Der Veranstalter dankt für das Interesse am gemeinsamen Protest und an der aktiven Teilnahme! Es waren damit ca. 20 Fahrzeuge mehr als am Montag zuvor.

Bei der Begrüßungsrede wurde über die aktuelle Lage zu den Protesten in Deutschland und Europa informiert sowie neben den wichtigen Forderungen zur Beseitigung der Existenzgefährdungen für Bauern, Mittelständler und aller anderen einfachen Menschen, die nach wie vor am Monatsende nicht wissen, wovon sie ihre Rechnungen bezahlen sollen. Ebenfalls wurde auf die Gefahren eines durch die BRD aktiv vorbereiteten Krieges, der unser aller Leben gefährdet, hingewiesen. Zum Abschluss der Begrüßung sangen alle gemeinsam als Zeichen des Friedenswillens das weltbekannte Friedenslied von der kleinen weißen Friedenstaube.

Während des Rückweges der Demo zum Stadtzentrum wurden vom eingesetzten Beamten des Rechts- und Ordnungsamtes des Landrats des Burgendlandkreises Kennzeichen aller Korsoteilnehmern notiert, da diese nach Einschätzung dieses Beamten ständig andauernd gehupt hätten und dies verboten gewesen sei. Er habe erklärt, er wolle Bußgelder in Höhe von jeweils 80 Euro verhängen. Bereits vor Ort wurde dagegen Widerspruch eingelegt. Deiser wurde vonm Beamten unmittelbar zurück gewiesen. In der Bestätigung der Anmeldung der Demo war aber lediglich eine Auflage eines Verbotes von dauerhaftem Hupen enthalten und kein generelles Hupverbot. Ein zeitweises Hupen wurde in den Wochen zuvor vom Amtsleiter und der Polizei als anerkannter Bestandteil einer Protest-Veranstaltung als akzeptiert bestätigt.

Die Veranstalter kündigten an, dass das Auftreten dieses Beamten für ihn verwaltungsrechtliche Konsequenzen haben werde. Entsprechende Maßnahmen (Dienstaufsichtsbeschwerde und Anzeige wegen Nötigung) sollen eingeleitet werden. Die Veranstalter wollen die zukünftigen Proteste ohne Nötigungen von irgendjemanden möglichst friedlich fortsetzen können.

Autor: Arnd Eiert & Redaktion  |  vor dem 01.07.2024

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