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Beitragsstopper laden zur Urteilsverkündung zum Rundfunkbeitrag (GEZ) nach Leipzig am 1. Oktober 2025 ein


Markus Bönig, einer der Sprecher der sogenannten „Beitragsstopper“, hat in einem Videostatement angekündigt, dass am 1. Oktober 2025 eine für diese Bewegung entscheidende Gerichtsentscheidung erwartet werde. Bönig bezeichnete den Zeitpunkt als möglichen Wendepunkt im Widerstand gegen den deutschen Rundfunkbeitrag und rief Unterstützer zu einer massiven Präsenz bei der Entscheidung in Leipzig auf.


Forderung und Zahlen: Was die Gruppe behauptet

Bönig erklärt, die Initiative habe „über 35.000 Beitragsstopper“ mobilisiert und „zehntausendfach vor den Verwaltungsgerichten geklagt“. Zudem spricht er von einer Sammlung „über 70.000 Beweise“, die nach Angaben der Gruppe dokumentieren sollen, dass die öffentlich-rechtlichen Sender ihre gesetzliche Aufgabe — ausgewogen und neutral zu berichten — nicht erfüllten. Als Unterstützer nennt Bönig unter anderem „Mediatenor“ und einen Herrn Schatz, der laut Aussage seit Jahrzehnten Missstände dokumentiere.

Zwei mögliche Szenarien — laut Bönig

Bönig skizziert zwei mögliche Ergebnisse der anstehenden Entscheidung in Leipzig:

Ergebnis zuungunsten der Kläger: Dann, so Bönig, würden Verwaltungsgerichte die bisherigen Bescheide „durchwinken“ und die aktuellen Verfahren letztlich verloren gehen. Die Gruppe kündigt an, auch in diesem Fall nicht aufzugeben.

Sieg oder grundlegende Änderungen: Möglich sei nach Bönigs Darstellung auch, dass das Gericht das System gamz oder in Teilen für mangelhaft erklärt oder Übergangsfristen gewährt — im besten Fall ein Urteil, das die öffentlich-rechtlichen Einrichtungen in ihren Pflichten empfindlich treffe.

Unabhängig vom Ausgang betont Bönig: „Wir nehmen das nicht einen Tag länger hin“ und kündigt weitere juristische Schritte an.

Eine gerichtliche Entscheidung in Leipzig kann sehr unterschiedliche Reichweiten besitzen — von der Ablehnung einzelner Verfahrensgründe bis hin zu grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Feststellungen. Die Bewegung will die juristische Auseinandersetzung weiterführen — und versucht, durch breite Mobilisierung politischen Druck zu erzeugen.

Die angekündigten Angriffsstrategien

Bönig nennt im Video mehrere konkrete rechtliche Angriffsflächen, die seine Gruppe bereits verfolgt oder zu verfolgen gedenkt:

Datenschutz: Er spricht davon, dass Kommunen unzulässigerweise Daten an den Beitragsservice übermitteln könnten — gegen diese Praxis liefen nach seinen Angaben bereits Verfahren.

Fehlende Vollstreckungsunterlagen: Bönig macht geltend, dass Zwangsvollstreckungen ohne ordentliche Vollstreckungsunterlagen angreifbar seien — etwa wenn lediglich Excel-Listen als Grundlage genutzt würden.

Massenhaftes Verhalten der Beitragsgegner: Als dritte Strategie nennt er kollektive Verweigerungshandlungen (z. B. Nichtannahme von Schreiben), die im Anschluss vor Gericht angefochten werden könnten, wenn der Nachweis des Zugangs fehle.

Bönig betont, diese Wege seien bereits „erprobt“ und würden „funktionieren“ — zugleich stellt er die weitere, umfangreiche Mobilisierung der Unterstützer in Aussicht.

Mobilisierung nach Leipzig

Der 1. Oktober 2025 wird von Bönig als Anlass für eine „große Party“ in Leipzig bezeichnet: Er ruft dazu auf, „die Hotelzimmer vollzumachen“ und den Richterinnen und Richtern zu zeigen, dass es sich nicht um ein Randthema, sondern um ein Anliegen vieler Bürgerinnen und Bürger handele. Er beschreibt das Vorgehen als Ausdruck bürgerschaftlichen Engagements: „Wenn man aufgegeben hat, dann hat man schon verloren.“

Autor: АИИ  |  20.09.2025

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