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Da muss das Rathaus platzen! - Um Unterstützung wird gebeten - Bürgerbegehren und städtebaulicher Vertrag in Braunsbedra - aktueller Stand


Am 17. April 2024 tagt der Stadtrat von Braunsbedra. Sina Anklam von der Bürgerinitiative Braunsbedra bitte die Bürger der Stadt um Unterstützung für mehr Demokratie und dem Willen der Bürger.



Der Stadtrat von Braunsbedra beriet am 6. März 2024 über das Bürgerbegehren und den städtebaulichen Vertrag. Der Stadtrat gab seine mehrheitliche Zustimmung für ein Bürgerbegehren. Die zu beantwortende Frage lautet: "Sind Sie dafür, dass auf dem Stadtgebiet von Braunsbedra keine Freiflächen-Photovoltaikanlagen (Solarparks) auf landwirtschaftlichen Flächen (Ackerland mit einem Bodenwert über 25) errichtet werden sollen?"

Folgende Stadträte stimmten für das Bürgerbegehren (14 Ja- / 10 Nein-Stimmen): Herr Brand, Herr Soldmann, Herr Cechol, Herr Grätsch, Herr Schneider, Herr Schmeißer, Herr Höppner, Herr Poprawa, Herr Wald, Herr Geißler-Brettschneider, Herr Schier, Herr Pätzold, Herr Härzer, Herr Berndt.

Begründet wurde die Entscheidung der befürwortenden Stadträte wie folgt:
  • Man sollte den Willen der Bevölkerung und den Frevel an der Natur nicht ignorieren.
  • 1500 gültige Stimmen / zu 11.500 Einwohnern - 10% sind nicht zu ignorieren.
  • Das Thema Solarpark spaltet die Stadt, die Bürgerbefragung ist die günstigste Form der Lösungsfindung / ein Entscheid, der von allen akzeptiert wird / Gesetze sind interpretationswürdig und -fähig.
  • Bürgerentscheid entspricht Bürgerdemokratie / Ablehnung steht für Demokratieverdrossenheit.
  • Bürgerbegehren ist richtig, damit die Bürger ihre Stimme abgeben können sowie auch die Stadträte.


Der Bürgermeister, Steffen Schmitz, beruft sich auf das aktuell laufende Bebauungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 22 "Agri-PV Solarpark Krumpa" und begründet so die "Unzulässigkeit" der Befragung. Er kündigte bereits in der Sitzung am 6. März 2024 seinen Widerspruch an. Die Entscheidung der Stadträte findet beim Bürgermeister keine Akzeptanz. Er ist nicht bereit, die Bürgerstimmen einzuholen oder zu hören.

Laut Aussagen des Bürgermeisters sieht die Kommunalverfassung vor, den Beschluss ein zweites Mal dem Stadtrat vorzulegen.

Die zweite Vorlage des Bürgerbegehrens erfolgt somit am 17.04.2024. Sollten sich die Stadträte erneut dafür aussprechen, droht der Bürgermeister schon jetzt mit Widerspruch und Vorlage bei der Kommunalaufsicht. Das Ergebnis der Bürgerbefragung wäre für die Stadt bindend und soll verhindert werden.

Als Alternative / Handreichung wurde der Wunsch nach Einbeziehung und Hören der Bürgermeinungen mit einem Antrag, unterschrieben von 10 Stadträten, nach einer Bürgerbefragung untersetzt. Hiernach soll die Bürgermeinung im Rahmen der Kommunalwahl ermittelt werden - als Basis und Unterstützung der anstehenden Entscheidung.

Die inhaltliche Formulierung der Befragung ist noch nicht abgeschließend erfolgt. Trotzdem erklärte der Bürgermeister diese Bürgerbefragung für rechtswidrig. Die Bürgerstimme soll hier nicht gehört werden.

Auch der städtebauliche Vertrag fand in dieser Sitzung am 06.03.2024 keine Zustimmung. Dieser soll ebenfalls am 17.04.2024 ein zweites Mal vorgelegt werden. Dieser Vertrag zwischen dem Investor und der Stadt regelt die Kostenübernahme.

Bürgerinitiative Braunsbedra auf Facebook



Autor: Sina Anklam  |  vor dem 01.07.2024

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