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Die große Angst vor Eltern im Unterricht bei den RegenbogenfarbenträgernDer Artikel „Eltern im Unterricht, Schulbesuch ist Beistandspflicht - Szenario Kukulau: Eltern lernen zusammen mit ihren Kindern“ hatte wieder ein paar erstaunliche Reaktionen hervorgerufen.
Für jene, die gelernt oder sich angeeignet haben, zu hinterfragen, sind die Reaktionen einiger auf den Artikel „Eltern im Unterricht, Schulbesuch ist Beistandspflicht - Szenario Kukulau: Eltern lernen zusammen mit ihren Kindern“ doch ziemlich erstaunlich. Denn es ist hier ein „Michael aus Blk“ (wer auch immer sich hinter diesem Profil versteckt), der sein Profilbild mit den Farben der Pride-Flagge schmückt, der ein großes Problem damit hat, wenn Eltern im Unterricht anwesend sind. Merkwürdigerweise wurde die Kommentarfunktion in vielen Facebook-Gruppen kurz nach der Veröffentlichung des Links zu besagten Artikel deaktiviert. Es hat den Anschein, dass nicht gewollt ist, dass dieses Thema weitläufig diskutiert wird. „Michael als Blk“ ist es offenbar ein Graus, wenn sich Eltern in der Schule, im Unterricht, um ihre Kinder kümmern. So hat er eine KI (künstliche Intelligenz) beauftragt, seine Angst zu untermauern. Wobei die KI sowie auch er nicht verstanden haben, dass es sich bei dem im Artikel benannten Szenario selbstverständlich derzeit um eine Fiktion handelt, die aber durchaus denkbar ist. Ja, selbstverständlich kann man bei solchen Themen aus vielerlei Richtung diskutieren, und es gilt wohl auch der Grundsatz: „3 Anwälte, 5 Meinungen!“. Allerdings hatte ich im Verlauf von über 10 Jahren zahlreiche Gerichtsverfahren angestrengt, um zu erreichen, dass gerichtlich festgestellt wird, dass der Schulbesuch nicht zu den elterlichen Beistandspflichten gehört. Denn dann hätte das Sozialamt Burgenlandkreis im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt die Eingliederungshilfe zwecks Finanzierung einer Integrationshilfe für meine Tochter nicht verweigern dürfen, wenn Eltern oder Angehörige die Integrationshilfetätigkeit durchführen wollen. Zumal dies auch eine Einschränkung des Rechts auf Selbstbestimmung ist, weil Betroffene dadurch nicht selbst entscheiden können, welche Vertrauensperson die Integrationshilfe durchführt. Es ist auch eine Diskriminierung von Angehörigen von Kindern und Menschen mit Behinderung, wenn diese Angehörigen für dieselbe Integrationshilfetätigkeit nicht bezahlt werden sollen, während jeder andere auf der Welt wiederum ein entsprechendes Gehalt dafür erhalten würde. In den vielen Jahren gab es keine Institution, keine Behörde (auch keine Schulbehörde) und auch kein Gericht, das erklärt hatte, dass der Schulbesuch nicht zu den Beistandspflichten gehört. Die Rechtsauffassung des Sozialamtes und des Landes Sachsen-Anhalt ist mittlerweile sogar gerichtlich bestätigt. Trotzdem ist der regenbogenfarbene „Michael aus Blk“ der felsenfesten Überzeugung, dass Eltern nicht die Pflicht und auch nicht das Recht hätten, im Unterricht anwesend zu sein. Er ist – so lassen sich seine Texte (bzw. die der KI) interpretieren – der Auffassung, dass Schulen die Eltern in Bezug auf ihre Kinder de facto entmündigen dürften. Offensichtlich hat der durch sein Profilbild die Vielfalt betonende „Michael aus Blk“ das Grundgesetz doch nicht vollends verstanden. Denn dieses stellt den Menschen, das Individuum, in den Vordergrund. Das ist die Lehre aus dem Dritten Reich, wo sich der Einzelne dem „Großen Ganzen“, der Gesellschaft, nicht nur unterzuordnen, sondern sogar zu opfern hatte. Dies wollte man nicht mehr, also wurde das Grundgesetz entsprechend aufgebaut. Es ist also nicht der Staat, eine Institution oder eine Behörde, die darüber entscheidet, wann und wie sich Eltern um ihre Kinder kümmern, sondern in letzter Konsequenz die Eltern. Es verwundert also doch sehr, dass gerade jene, die immer ihre Individualität regenbogenfarbenfroh überall zur Schau stellen, die darauf pochen, dass es eine Vielzahl an Geschlechtern gibt und teilweise mit individuellen Pronomen angesprochen werden wollen, um sich von der Masse zu unterscheiden, in der Frage der Anwesenheit von Eltern im Unterricht wiederum eine Unterordnung unter den Staat nicht nur fordern, sondern sich für eine solche Unterordnung vehement einsetzen bzw. diese verteidigen. Plötzlich ist da offensichtlich eine große Angst vor der Individualität. Ob jene wie dieser „Michael aus Blk“ diesen Widerspruch erkennen, kann bezweifelt werden. Es sind wiederum genau jene, die auch eine Unterordnung unter die Corona-Maßnahmen forderten – also dass sich der Einzelne den Maßnahmen zum Schutz der Gesellschaft fügen müsse, bis hin zur Zwangsimpfung. „My body, my choice“ spielte da plötzlich wieder keine Rolle mehr. Gleichschritt wurde gefordert. Wie die Zukunft aussehen wird, wenn mehr und mehr Eltern ihr Recht in Anspruch nehmen, ihr Recht durchsetzen, um sich auch im Unterricht um ihre Kinder zu kümmern, ist offen bzw. davon abhängig, wie viele Eltern im Unterricht anwesend sein werden. Pauschal unterbinden dürfen das die Schulen nicht, denn das ist mit den zugrunde liegenden Gesetzen nicht vereinbar. „My body, my choice!“ „Mein Kind, meine Beistandspflicht, mein Beistandsrecht!“ Und ja, es ist durchaus denkbar, dass Ämter und Behörden, genau diese Gesetzeslage nutzen, um Kosten zu sparen und Statistiken - wie im Szenario aufgezeigt - aufzuhübschen. Nachfolgend die Argumentationen auf Facebook von „Michael aus Blk“, der die Vielfalt forder7, aber die individuellen Rechte von Eltern eingeschränkt sehen will: Michael Aus Blk an Michael Aus Blk Juristische Widerlegung der KI-Reaktion zum Artikel über Eltern im Unterricht Michael Aus Blk das ist eine interessante Antwort – aber juristisch ist sie in mehreren zentralen Punkten eindeutig falsch.
![]() Verfasser: Michael Thurm | 11.01.2026 |
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