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Lauern schon die Pleitegeier? Dem Landkreis fehlen über 109 Millionen Euro für den Haushalt 2026


Was Landrat Götz Ulrich dem Kreistag zum Haushalt 2026 präsentierte, war vor allem eines: eine Bankrotterklärung politischer Verantwortung.


Was Landrat Götz Ulrich dem Kreistag zum Haushalt 2026 präsentierte, war vor allem eines: eine Bankrotterklärung politischer Verantwortung. Kein Haushaltsentwurf, keine klaren Aussagen, keine Ursachenanalyse – dafür viel Verwaltungssprache, juristische Nebelkerzen und das demonstrative Abwälzen von Verantwortung auf Gesetze, Gerichte und das Landesverwaltungsamt.

Dass der Kreishaushalt 2026 nicht einmal eingebracht werden konnte, verkauft Ulrich als quasi naturgegebenes Ergebnis „schwieriger Rahmenbedingungen“. Doch wer genauer zuhört, erkennt schnell: Hier spricht kein politischer Gestalter, sondern ein Verwaltungsbeamter, der sich hinter Paragrafen versteckt.

Gesetze, die selbst der Landrat nicht versteht?

Besonders entlarvend ist Ulrichs Umgang mit der jüngsten Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes. Diese sei – so der Landrat – „dringend erforderlich“ gewesen und schaffe nun „größere Rechtssicherheit“. Doch kaum ausgesprochen, folgt die Einschränkung: Man müsse erst einmal prüfen, wie dieses Gesetz überhaupt zu verstehen ist, ob zusätzlich noch Rechtsprechung greife und welche Kriterien nun wirklich gelten.

Mit anderen Worten:
Ein zentrales Gesetz zur kommunalen Finanzierung tritt in Kraft – und selbst ein Landrat kann es nicht eindeutig auslegen.

Warum stellt sich hier keine grundsätzliche Frage?
Warum werden gesetzliche Regelungen geschaffen, deren praktische Anwendung offenbar so unklar ist, dass selbst höchste kommunale Amtsträger erst beim Landesverwaltungsamt „nachfragen“ müssen – und am Ende Juristen entscheiden, was politisch gewollt war?

Rechtssicherheit sieht anders aus.

109-Millionen-Euro-Loch – aber keine Ursachen?

Ulrich nennt Zahlen: 75 Millionen Euro weniger Umlagegrundlagen, eine Deckungslücke von über 109 Millionen Euro, ein rechnerischer Hebesatz von 53 Prozent. Das ist drastisch – und dennoch bleibt der Landrat auffallend vage, wenn es um die Ursachen geht.

Hohe Soziallasten, Jugendhilfe, ÖPNV – ja, das sind bekannte Kostenblöcke.
Aber warum explodieren sie?
Warum brechen Einnahmen weg?

Kein Wort über:
  • die Deindustrialisierung, die auch dem Landkreis Gewerbesteuereinnahmen entzieht,
  • die Folgen der unkontrollierten Migrationspolitik, die Sozialhaushalte strukturell überfordert,
  • die Kosten des Ukrainekriegs, Energiepreise, Inflation und wirtschaftliche Verwerfungen,
  • oder die Verantwortung von Bundes- und Landesregierung, die Aufgaben nach unten durchreichen, aber die Finanzierung schuldig bleiben.
Stattdessen wird so getan, als seien diese Entwicklungen eine Art Naturkatastrophe – plötzlich da, niemand verantwortlich.

Wer soll das eigentlich bezahlen?

Vollständig ausgeblendet bleibt in den Ausführungen des Landrates die entscheidende Frage, wie Städte und Gemeinden diese Belastungen überhaupt noch schultern sollen. Denn jeder Prozentpunkt Kreisumlage trifft Kommunen, die selbst längst am Limit sind: wegbrechende Gewerbesteuern, steigende Sozialausgaben, Investitionsstaus bei Schulen, Straßen und Feuerwehren. Woher das Geld kommen soll, bleibt unbeantwortet. Steuererhöhungen? Weitere Kürzungen bei freiwilligen Leistungen? Noch mehr Schulden? Darüber scheint sich der Landrat keinerlei Gedanken zu machen. Statt Lösungsansätze zu liefern, wird das Problem schlicht nach unten durchgereicht – an Bürgermeister und Stadträte, die vor Ort den Bürgern erklären müssen, warum Leistungen gestrichen werden, während die Ursachen der Misere unangetastet bleiben.

Verwaltung statt Vertretung

Am deutlichsten wird Ulrichs Selbstverständnis in seiner Aussage, man müsse vor allem vermeiden, dass das Landesverwaltungsamt den Haushalt beanstandet. Zustimmung im Kreistag? Zweitrangig. Entlastung der Gemeinden? Offenbar verhandelbar. Hauptsache, die Kommunalaufsicht ist zufrieden.

Hier drängt sich eine unbequeme Frage auf:
Sieht sich der Landrat eigentlich noch als Vertreter der Bürger und Kommunen im Burgenlandkreis – oder ausschließlich als verlängerter Arm der Aufsichtsbehörde?

Ein Landrat ist kein bloßer Haushaltsverwalter. Er hat die Aufgabe,
  • Interessen des Landkreises nach oben zu vertreten,
  • Fehlentwicklungen klar zu benennen,
  • politischen Druck auszuüben, wenn Gesetze und Finanzierungsmodelle offenkundig versagen.
Davon war in dieser Rede nichts zu hören.

Technokratie statt Führung

Was bleibt, ist der Eindruck eines Landrates, der sich in einem selbstgebauten Korsett aus Paragrafen, Abwägungsverfahren und juristischen Unklarheiten eingerichtet hat – und der politische Gestaltung offenbar für nicht mehr möglich hält.

Doch gerade in Zeiten explodierender Kosten, wirtschaftlicher Krise und wachsender Belastungen für Städte und Gemeinden bräuchte der Burgenlandkreis keinen Drahtseilakt, sondern klare Worte, klare Verantwortungszuweisungen und eine klare Haltung gegenüber Land und Bund.

Stattdessen gibt es:
  • Verzögerung.
  • Verwaltungssprache.
  • Verantwortungsdiffusion.
Ein Haushalt mag vertagt sein – politische Führung lässt sich nicht auf Januar 2026 verschieben.

Verfasser: АИИ  |  16.12.2025

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