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Aufstand der Corona-Gestraf­ten: Petition verlangt Amnestie und Abrechnung mit dem Staat


Eine derzeit laufende Bundestagspetition fordert eine Amnestie für alle, die im Zusammenhang mit den staatlichen Corona-Maßnahmen strafrechtlich verfolgt oder verurteilt wurden.



Seit dem 23. September kann die Petition online mitgezeichnet werden; die Frist endet am 17. November. Damit sich der Petitionsausschuss mit dem Anliegen befasst, sind mindestens 30.000 Unterschriften nötig – aktuell liegen rund 10.500 vor.

Der anonyme Initiator begründet die Forderung damit, dass viele Corona-Auflagen unverhältnismäßig gewesen seien und ihre Legitimität bis heute umstritten sei. Menschen, die aus Gewissensgründen handelten oder Ärzte, die Atteste ausstellten, litten weiterhin unter Strafen, Einträgen oder Berufsverboten. Eine Amnestie könne Rechtsfrieden schaffen, die Justiz entlasten und die gesellschaftliche Spaltung mildern.

Die Petition verweist auf die besondere Drucksituation während der Pandemie, in der tiefgreifende Maßnahmen kurzfristig beschlossen wurden. Mit zunehmendem zeitlichen Abstand habe sich jedoch gezeigt, dass zahlreiche Eingriffe in Grundrechte überzogen waren. Auch die harte Strafverfolgung habe das Vertrauen in den Rechtsstaat beschädigt.

Neben der moralischen und politischen Dimension betont die Petition die praktische Entlastung der Justiz: Gerichte und Behörden seien überlastet, weshalb Verfahren zu rechtlich fragwürdigen Regelungen kaum sinnvoll seien. Eine Amnestie sei daher „ein Akt der Gerechtigkeit und Vernunft“, heißt es.

Der Datenanalyst Tom Lausen erläuterte, dass sich die Petition ausdrücklich nur auf Betroffene, nicht auf politische Entscheidungsträger oder Impfverantwortliche bezieht. Sollte das notwendige Quorum erreicht werden, könnte der Petent sein Anliegen in einer öffentlichen Anhörung vor dem Bundestag präsentieren.

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Verfasser: АИИ  |  26.10.2025

Werbung Miete oder Wohneigentum?

Es stellt sich die Frage: Bezahle ich Miete an meinen Vermieter oder investiere ich in Wohneigentum, also in meine eigene Tasche?

Die Lebensqualität im Wohneigentum ist in der Regel höher. Vergleicht man ein Eigenheim mit Grundstück mit einer Mietwohnung in einem Neubaugebiet, zeigen sich deutliche Unterschiede. Kinder, die im Wohneigentum aufwachsen, erleben die Freuden eines eigenen Pools, Grillpartys im Garten, oft ein eigenes Haustier und viele andere Annehmlichkeiten.
Auch ein unmittelbarer Parkplatz am Haus oder eine eigene Garage auf dem Grundstück sind große Vorteile.

Ein Mieter ist dagegen oft eingeschränkt: ein kleiner Balkon mit Blick zum Nachbarn, tägliche Parkplatzsuche im Wohnviertel, Treppensteigen in höhere Etagen und ein Leben lang Mietzahlungen sowie ständige Mieterhöhungen.

An dem Tag, an dem ein Bundesbürger mit Wohneigentum in Rente geht, hat der Rentner ein durchschnittliches Guthaben von 160.000 €. Ein Rentner, der zur Miete wohnt, verfügt im Durchschnitt über ein Guthaben von 30.000 €. Bei einem Ehepaar in Rente macht das 320.000 € gegenüber 60.000 € aus.

Dass der Mieter in seinem Leben mit der Mietzahlung weitaus mehr als nur ein Eigenheim abbezahlt, kann sich jeder selbst ausrechnen. Mit einem Bausparvertrag und dem aktuellen Sollzins von nur 1,25 % in der Baufinanzierung ist das Haus oft bis zur Rente abbezahlt.

Das bedeutet: eine hohe Lebensqualität für die ganze Familie sowie mietfreies Wohnen im Ruhestand.

Kontakt und Beratung: https://www.wuestenrot.de/aussendienst/uwe.darnstaedt

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