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Schlamperei in der Kreisverwaltung - Schönfärberei bei der Protokollierung?Ein weiteres Thema ist bei der Kreistagsausschusssitzung am 8. September 2025 deutlich geworden: Die Protokollierung entspricht offenbar nicht wirklich den Tatsachen.
Zu Beginn einer Kreistagsausschusssitzung muss stets über die Richtigkeit des Protokolls der vorherigen Sitzung entschieden werden. Am 8. September 2025 machte Sven Jähnig (AfD) geltend, dass das vorherige Protokoll so nicht den Tatsachen entspreche. Im Protokoll hieß es, dass die vorherige Sitzung ohne weitere Fragen beendet worden sei. Doch dem widersprach Sven Jähnig. Aus seiner Sicht waren noch viele Fragen offen. Als Ausschussmitglied hat man die Möglichkeit, solche Unrichtigkeiten schriftlich einzureichen, damit diese korrigiert werden. Dies tat Sven Jähnig jedoch nicht – und sofort kam der Einwand von Frau Wötzel aus der Verwaltung: „Zu spät!“ Sven Jähnig begründete seine unterlassene Einreichung damit, dass er nicht die Lebenszeit habe, solche Protokolle so zu korrigieren, dass sie für die anderen Ausschussmitglieder akzeptabel seien. Der Vorgang ist festgehalten in diesem Video: Dem Einwand von Frau Wötzel kann man entnehmen, dass die Verwaltung offenbar kein wirkliches Interesse daran hat, offensichtliche Fehler in solchen Protokollen zu korrigieren. Sofort werden rechtliche Vorgaben wie die nicht eingehaltene Frist ins Feld geführt. Fehler in den Sitzungsprotokollen sollen demnach bestehen bleiben. Aus einer anderen Quelle erfuhr ich, dass auch in Gemeinderäten Sitzungsprotokolle nicht selten „schöngefärbt“ werden. Es scheint wichtiger zu sein, Unstimmigkeiten nicht als solche darzustellen und stattdessen lieber „Friede, Freude, Eierkuchen“ zu protokollieren. Doch was sind solche Protokolle dann überhaupt wert, wenn sie nicht die Tatsachen widerspiegeln, sondern vielmehr das, was man in der Verwaltung oder in solchen Ausschüssen wiedergegeben haben möchte? Bedenkt man dies, wird auch klar, warum man sich in der Kreisverwaltung so schwer damit tut, Ausschusssitzungen auf Video aufzeichnen zu lassen. Denn dann gäbe es den Videobeweis, der der Protokollierung widersprechen könnte. Andererseits – der eine oder die andere kennt das aus eigener Erfahrung –, wenn der Bürger in Schriftstücken, Anträgen, Steuererklärungen usw. Angaben macht, die sich nach einer genaueren Prüfung als nicht ganz zutreffend erweisen (man kann sich auch einmal irren oder macht eben Fehler), wird ihm von der Verwaltung nicht selten Vorsatz unterstellt. Verfasser: Michael Thurm | 09.09.2025 |
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