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Was gegen den Superknast, die JVA in Weissenfels spricht - Stellungnahmen des BUND


Die Entscheidung, ob die JVA – der Superknast – in Weißenfels gebaut wird, ist noch nicht gefallen. Der BUND hat eine ausführliche Stellungnahme an die Stadtverwaltung Weißenfels übersandt, in der er Gründe aufführt, die aus seiner Sicht gegen den Bau der Justizvollzugsanstalt sprechen.



Stellungnahme zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 13 – Sondergebiet Justizvollzugsanstalt im Ortsteil Langendorf, Stadt Weißenfels; frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB



Sehr geehrter Herr Bumann,
sehr geehrte Damen und Herren,

als im Burgenlandkreis tätige Kreisgruppe der Umweltschutz - Organisation des BUND LV Sachsen Anhalt e. V. sehen wir es als unsere gemeinsame Aufgabe an, im Zuge solcher Stellungnahmen auf die Umsetzung gesetzlicher Regeln zur Einhaltung von umwelt- und artenschutzrechtlichen Bestimmungen hinzuweisen. Dazu gehören auch schwerwiegende Eingriffe, die den nachhaltigen Schutz unserer Landschaft und den Erhalt unserer perspektivisch zu sichernden Lebensgrundlagen, wie z. Bsp. solche, die den sozialen Zusammenhalt betreffen. Entsprechende zu beachtende Grundsätze und Hinweise können Sie unserer Stellungnahme entnehmen. Zum Vorhaben nehmen wir wie folgt Stellung:

1. Zum Antragsumfang und zur Ausgangssituation

Der Stadtrat der Stadt Weißenfels hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 19. 06. 2025 mit einer 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplan Nr. 13 die bisherigen Planungen für ein Industrie-bzw. Gewerbegebiet zu Gunsten des Baues einer Justizvollzugsanstalt (JVA) aufgegeben. An Stelle eines Industriegebiets „Am Sandberg“ soll nunmehr eine konkurrierende Alternative zur langjährigen Planung einer neuen JVA im Bereich Halle-Tornau der Stadt Halle planerisch vorbereitet werden. Bis zum jetzigen Zeitpunkt liegt eine endgültige Entscheidung für einen der beiden Standorte seitens der Entscheidungsträger (Justiz- bzw. Finanzministerium LSA) nicht vor. Nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) muss daher in WSF eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und von Trägern öffentlicher Belange (TöB) stattfinden. Die Größe des unmittelbar an der A9, Anschlussstelle WSF/Zeitz gelegenen Planänderungsgebietes beträgt 34,4 Hektar und ist damit geringfügig kleiner angegeben als das bisher an gleicher Stelle geplante Industriegebiet.
Über die Einzelheiten und die in umweltfachlicher und sozialer Hinsicht einhergehenden erheblichen Auswirkungen auf Mensch und Natur, wird in einer lediglich 11 Seiten umfassenden Begründung und in einer beigefügten Planzeichnung nur sehr unzureichend informiert.
Die neuen Planungen, die mit riesigen Gebäudekomplexen und weiteren Versiegelungen durch zu betonierte Hof- und Verkehrsflächen einhergehen, würden sich im Vergleich zu den bisherigen Planungen die Belastungen bezüglich Natur- und Umweltschutz extrem verschärfen.

Zum Bau einer neuen JVA in Weißenfels und den zu lösenden zeit- und kostenintensiven Problemen nimmt die BUND Kreisgruppe daher wie folgt Stellung:

1. Grundsätzliche Ablehnung

Die geplante Ausweisung eines Sondergebiets für den Neubau einer Justizvollzugsanstalt (JVA) in WSF an Stelle eines bisher durch das Land Sachsen-Anhalt geplanten Standorts Halle-Tornau wird abgelehnt. Das Vorhaben ist aus Sicht von Natur- und Umweltschutz, Denkmalschutz, Gesundheitsschutz sowie unter Sicherheitsaspekten am vorgesehenen Standort nicht mit den darin enthaltenen Grundsätzen vereinbar.

2. Trinkwasserschutz

Das geplante Sondergebietes JVA befindet sich inmitten einer Trinkwasser-Schutzzone bzw. in einer der bedeutendsten Trinkwasser-Gewinnungszonen für die Versorgung der Einwohner der Stadt WSF und umliegender Ortsteile sowie für Industrie bzw. Gewerbe. Wichtigster industrieller Großabnehmer mit einem zu garantierenden qualitativ hochwertigen Trinkwasser ist die Mitteldeutsche Erfrischungsgetränke GmbH (MEG) als Teil der Schwarz-Gruppe.
Nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sind umfangreiche Nutzungsbeschränkungen und Verbote im Baugenehmigungsverfahren und bei deren Umsetzung zu beachten. Leider fehlen diesbezügliche Angaben zur Verteuerung des Vorhabens wegen den Trinkwasserschutz, sie sind aber bei einem Vergleich der Standorte von größter Bedeutung.

3. Schmutzwasserentsorgung

Die in der Begründung zur JVA getätigte Aussage einer gesicherten Schmutzwasserentsorgung kann vom Vorhabenträger nicht fachgerecht dargelegt werden. Der Anschluss über eine Abwasserdruckrohrleitung mit Einbindung in die Marie-Curie-Straße ist zwar technisch möglich, bedeutet aber, dass zu erwartende Schmutzfrachten von ca. 1000 bis 1500 Einwohnerwerten am dortigen oberen Scheitelpunkt in eine Freispiegelleitung geleitet werden. Damit ist bei der Weiterleitung durch sich anschließende bis zur Saale erstreckende Wohngebiete mit erhebliche Geruchsemissionen (H2S) aus Kanalöffnungen durch anfaulendes Abwasser zu rechnen.
Diese Situation verschärft sich durch das vorhandene überdimensionierte Mischwassersystem. Daraus resultierende Folgen sind erhebliche Beton-Korrosionen mit zusätzlichen Instandhaltungsbedarf.
Des weiteren ist zu erwarten, dass derzeitig noch vorhandene minimalen Reserve – Einwohnerwerte bis zum Betrieb der JVA aufgebraucht sind, so dass der geplante Ausbau der Kläranlage von derzeit 125.000 EW auf 145000 EW (II: Ausbaustufe) in diesem Zusammenhang gleich mit realisiert werden müsste.
Ob diese zusätzlichen Kosten dann zu 100% vom Land getragen werden, dürfte fraglich sein.
Eine entsprechende gutachterliche Betrachtung ist bei weitergehenden Planungen dringend erforderlich!

4. 110kv Bahnstromtrasse

Eine vorhandene mittige Querung der für eine Bebauung vorgesehenen Flächen innerhalb des geplanten Sondergebietes durch eine 110-kv Bahnstromtrasse stellt eine Eignung für den JVA Neubau in WSF grundsätzlich in Frage. Mit so einer Planung sind sehr kostenintensive Baumaßnahmen für eine erforderliche Umverlegung notwendig. Diese können nach Aussage der Deutschen Bahn erst dann erfolgen, wenn eine konkrete Planung für die JVA vorliegt. Planung und Bau einer neuen Bahnstromtrasse mit vorgelagerten archäologischen Grabungen stellen einen erheblichen Zeitfaktor dar, der die geplanten Baukosten noch weiter in die Höhe treiben wird. Für die Umverlegung wird eine Bauzeit von einem Jahr angegeben (Quelle Stadt WSF). In der vorliegenden Beschreibung fehlen entsprechende Angaben zu den Kosten und den zu erwartenden Bauverzögerungen!

5. Denkmalschutz

Die Durchführung von Maßnahmen für den Denkmalschutz sind im gesamten Planungsgebiet der JVA erforderlich, da es sich nach Angabe des Denkmalschutzamtes in Halle um ein sehr bedeutsames archäologisches Fundgebiet handelt. Nach § 2 DenkmSchG LSA sind umfassende Sondierungs- und Sicherungsmaßnahmen auf allen zu bebauenden Flächen des Quartiers erforderlich. Es werden vor jeder Bautätigkeit Bodenabtragungen im größeren Stil notwendig, für die sich im Vorfeld jede zeitliche Einordnung von selbst verbietet. Unter Umständen kann sich daraus je nach Fundsituation ein generelles Bauverbot ergeben.

6. Lärmschutz

Obwohl seitens des Antragstellers noch keine vorläufige Ausführungsplanung des Großgefängnisses an der A9 bei Weißenfels der Beschreibung beigefügt wurde, ist von ähnlichen Größenordnungen und Ausführungen wie bei den bisherigen Planungen für Halle Tornau auszugehen. Dies bedeutet die Schaffung von Plätzen für die Unterbringung von ca. 440 Häftlingen. Dabei geht es um Wohn- und Schlafplätze, um Arbeitsplätze und Flächen für Freizeit, Sport und Erholung. Der Abstand zur Autobahn A 14 beträgt in Halle-Tornau ca. 215m. Im Gegensatz dazu würde die hohen Wohnblöcke der JVA Weißenfels nur ca. 100 m von der 6 spurigen Autobahn A9 sowie auch von dem Kreuzungspunkt A 9 / B91 entfernt liegen. Die Lage in diesem „Verkehrslärmdreieck“ erfordert vor jeder weiteren Planung eine Ermittlung der zu erwartenden Geräuschkulisse. Gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz und Verkehrslärmverordnung darf die zulässige Belastung für den Tag (6-22 Uhr) den Wert von 57 dB(A) und für die Nacht den Wert von 47 dB(A) nicht überschreiten. Vor einer Inbetriebnahme der JVA Weißenfels sind durch direkte Baumaßnahmen (Lärmschutzwand entlang der A9) und indirekte Maßnahmen am Baukörper der JVA (Fenster u. a.) die entsprechenden Vorraussetzungen zur Einhaltung dieser Werte zu schaffen. Zu berücksichtigen sind bestehende Absichten östlich der A9 ein ca 250 ha großes Interkommunales Industrie-und Gewerbegebiet (IKIG) mit bedeutenden Verkehrsaufkommen zu errichten. Dies würde für den Standort WSF eine erhebliche Verteuerung und zeitliche Verschiebung einer möglichen Realisierung bedeuten. Vor jeder weiteren Planung sind daher die entsprechenden Gutachten über eine Zulässigkeit und für Maßnahmen zum erforderlichen Lärmschutz vorzulegen.

7. Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung

Die Nähe der geplanten JVA zu den Wohnbereichen im OT Langendorf und der Stadt Weißenfels führt zu berechtigten Sicherheitsbedenken der Bevölkerung. Einrichtungen mit Hochsicherheitscharakter sind aus städtebaulicher Sicht in ausreichendem Abstand zu Wohngebieten zu errichten.
Dies entspricht dem Vorsorgeprinzip und der öffentlichen Sicherheit nach § 1 Abs. 5 BauGB. Die bisherigen Planungen für Halle Tornau haben Abstände von 650 bis 1700 m zu Wohnbebauungen berücksichtigt und die JVA würde zudem einer offenen Landschaft liegen. Dies ist für den Standort WSF wegen der zusammenhängenden Waldflächen bis zu den Ortsrändern nicht der Fall. Damit werden Bewohner der Stadt- und Ortsrandgebiete in ihren Sicherheitsbedürfnis erheblich eingeschränkt. Hinzu kommt mit dem großen, in unmittelbarer Nähe liegenden, Einkaufszentrum (Kaufland u. a.) in der Max-Planck-Straße eine stark frequentierte Örtlichkeit und möglicher Anziehungspunkt für Freigänger oder sonstige Gefährder. Anders als wie von der Stadtverwaltung und dem Oberbürgermeister angegeben, gibt es zum beabsichtigten Neubau einer JVA in Weißenfels eine breite Ablehnung in allen Bevölkerungsschichten. Durch den Ortschaftsrat des Ortsteiles Langendorf, in deren Gemarkung dieses Bauvorhaben liegen würde, wurde der Bau mehrheitlich abgelehnt.

8. Fehlende Alternativenprüfung

Die Begründung der Planung verweist lediglich auf die Aufgabe des Standortes Halle-Tornau.
Eine nachvollziehbare Alternativenprüfung (§ 2 Abs. 3 BauGB, § 2 Abs. 4 UVPG) innerhalb des Stadtgebietes oder im Landkreis durch Weißenfels selbst ist nicht erkennbar.
Damit fehlt eine rechtlich gebotene vergleichende Standortbewertung, die insbesondere Umwelt- und Sicherheitsbelange sowie Kostenvergleiche berücksichtigen muss. Der durch die Stadt Weißenfels eingebrachte Alternativvorschlagnzum Standort Halle, die JVA in Weißenfels an der A9 zu errichten, trägt wegen der vielen offenen Fragen und der zu lösenden Probleme, nicht zum schnelleren Bau, sondern im Gegenteil zu einer weiteren zeitlichen Verzögerung der vom Land benötigten modernen JVA bei. Die Mehrkosten für solche Verzögerungen werden durch den zuständigen Referatsleiter im Finanzministerium mit 20 Mio. €/Jahr angegeben (Quelle, FDP-Politiker Kosmehl).

9. Arbeitskräftebedarf

Fast der gesamte Personalbestand an gut ausgebildeten Beamten für den Strafvollzug hat seinen Wohnsitz in Halle und in der näheren Umgebung. Es ist völlig offen ob und wieviel sich von diesem Personal für einen Umzug nach Weißenfels entscheiden würde. Auch die vielen Dienstleistungsbeziehungen, die durch einen Umzug nach Weißenfels verloren gehen, sind zu berücksichtigen.
Auf jeden Fall kommen für mögliche Neuausbildungen von Justizbeamten, Schaffung von Wohnraum und Sicherung des sozialen Umfeldes (Kindergarten, Schule und ärztliche Betreuung usw.) erhebliche Folgekosten für Strukturentwicklung in der Stadt WSF hinzu, die gegebenenfalls alle vom Land zu tragen sind.

10. Forderung

Eine sachliche und wirtschaftliche Alternative für eine Standortwechsel des JVA Neubaues von Halle-Tornau nach Weißenfels ist unter Beachtung der o. g. Kosten- und Zeitfaktoren, sowie unter dringend zu berücksichtigenden Sicherheitsaspekten daher nicht einmal im Ansatz erkennbar!
Die BUND Kreisgruppe BLK fordert, die 3. Änderung des Flächennutzungsplans in der vorgelegten Form nicht weiter zu verfolgen.
Die Belange des Umweltschutzes, der öffentlichen Sicherheit und der Anwohner sind vorrangig zu berücksichtigen!
Die bisher getätigten Aussagen der Verwaltung und des Oberbürgermeisters zu einer Zustimmung in Weißenfels zum Bau einer JVA entsprechen nicht der Wirklichkeit. Nach den Anfang 2025 sehr plötzlich in die Öffentlichkeit gelangten Informationen, diese JVA von Halle nach WSF zu holen, ist es zu heftigen Bürgerprotesten gekommen. Insbesondere Aussagen in der Presse wie, das Projekt notfalls mit der Brechstange durchzusetzen, habe diesbezüglich die Stimmung in WSF angeheizt und zur Gründung einer BI gegen die JVA geführt. Aber auch folgende Aussage im dazu eigens verfassten „Letter of Ident“ (LOI) an den Ministerpräsident LSA vom 20. 03. 2025:
Zitat: „Dem Stadtrat der Stadt Weißenfels und mir ist es ein besonderes Anliegen, die Bürgerrinnen und Bürger der Stadt sowie des angrenzenden Ortsteiles Langendorf in die weiteren Planungsprozesse einzubinden. Trotz der notwendigen beschleunigten Entscheidungsfindung möchten werden wir eine transparente Kommunikation gewährleisten und gemeinsam den Dialog mit der Bevölkerung führen.“
Leider ist festzustellen, dass diese Zusagen bisher nicht erfüllt wurden. Der seitens der Stadt Weißenfels erhobene Anspruch, nach einer Auslage des neuen Bebauungsplanes Ende diesen Jahres wäre das Baurecht dann 2026 gegeben, muss daher sehr stark bezweifelt werden (siehe Punkte 1 - 10).
Auf Grund bereits stattgefundener bauvorbereitender Maßnahmen mit Baggereinsatz und fast fertiger Bauplanungen für den JVA Standort Halle-Tornau ergibt sich ein grundsätzlich anderes Bild einer Vorzugsvariante für Halle-Tornau. Zudem möchte der BUND hinweisen, dass bei einer Aufgabe des Standortes Halle-Tornau die bisher schon ausgegeben 5,2 Mio. € für Halle in den Sand gesetzt wären.

11. Fazit

Diese Planung widerspricht den Grundsätzen einer nachhaltigen, umweltgerechten und sicheren städtebaulichen Entwicklung.
Sie gefährdet den Trinkwasserschutz und bereitet nur schwer lösbare Probleme beim Abwasser , der Bahnstromtrasse, dem Denkmalschutz, der Gesundheit, der Lärmvorsorge und der notwendigen Sicherheit der Bevölkerung.

Die BUND Kreisgruppe lehnt die geplante Ausweisung eines Sondergebiets für eine JVA-Neubau in Weißenfels ab.

gez. Thomas Kuhlbroth
Vorsitzender der KG

Diana Harnisch
1. Stellvertreter

Wolfgang Gotthelf
2. Stellvertreter

Zu beachtende Hinweise:
Die ablehnenden Argumente aus der Stellungnahme der BUND Kreisgruppe BLK zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 Gewerbegebiet „Am Sandberg" im Ortsteil Langendorf, Stadt Weißenfels vom 16. 08. 2024 für die Planung eines Industrie- und Gewerbegebietes bleiben vollumfänglich erhalten, da sie ebenfalls gegen den JVA Neubau sprechen. Insbesondere wegen des notwendigen Erhalts des wertvollen landwirtschaftlichen Bodens (BWZ 90) und der gegebenen natur- und artenschutzfachlichen Hinweise halten wir den JVA Neubau ebenso wie die nunmehr aufgegebene Ansiedlung von Industrie und Gewerbe im Bereich des Planänderungsgebietes „Am Sandberg“ für nicht zulässig.
Sollte es eine erwartungsgemäße Ablehnung des JVA Neubaues in Weißenfels geben, halten wir die bisherigen Pläne für ein Industrie- und Gewerbegebiet „Am Sandberg“ für nicht weiter durchführbar. Der sehr plötzlich erfolgte Schwenk vom Industrie- bzw. Gewerbegebiet zu einer JVA hat sehr deutlich gezeigt, dass es einen Bedarf an zusätzlichen Flächen für Industrie und Gewerbe in Weißenfels gar nicht gibt. Im Stadtgebiet und in den Ortsteilen gibt es noch reichlich größere freie Flächen, insbesondere in Form von Industriebrachen.

Ergänzung zu unserer Stellungnahme vom 28. 08. 2025; Vorhaben: Errichtung einer Justizvollzugsanstalt (JVA) „Am Sandberg“, Stadt Weißenfels (FNP-3. Änderung)


Sehr geehrter Herr Bumann,
sehr geehrte Damen und Herren,

1. Einleitung — Zweck dieser Ergänzung

Die BUND Kreisgruppe BLK legt ergänzend zur bereits eingebrachten Stellungnahme dar, warum aus umweltfachlichen, raumordnerischen und sicherheitsrelevanten Gründen der vorgesehene Standort der JVA am westlichen Rand der A9/B91 (Fläche „Am Sandberg“, ca. 35 ha) nicht mit den planerischen Zielen und den Interessen des gleichzeitig in unmittelbarer Nachbarschaft geplanten Interkommunalen Industrie- und Gewerbegebiets (IKIG) östlich der A9/B91), ca. 250 ha, vereinbar ist. Diese Ergänzung fordert wegen entstehender Zielkonflikte konkrete Prüfungen, Gutachten und Verfahrensschritte, die als Voraussetzung für eine rechtssichere und verantwortbare Entscheidung für einen JVA Neubau zu sehen sind.
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass der BUND LV Sachsen Anhalt und die Mitglieder der Kreisgruppe sich entschieden gegen die vom Landkreis und einzelnen Kommunen geplante Entwicklung eines Interkommunalen Industrie- und Gewerbegebietes (IKIG) aussprechen, da bisher nur unbegründete und daher sehr zweifelhafte Nutzeffekte kommuniziert worden sind. Der Nachweis eines Bedarfs konnte bisher ebenso wenig erbracht werden wie beim bisherigen Industriegebiet „Am Sandberg“.
Entscheidend für die Ablehnung des IKIG ist der unwiederbringliche Verlust von wertvollem Boden für unsere zukünftige Ernährungssicherheit. Dazu kommen die vielfältigsten Bedenken im Bezug auf Natur-, Arten- und Umweltschutz.
Dieser Ergänzung haben wir daher eine Stellungnahme des BUND Landesverbandes LSA beigefügt, die dies sehr gut begründet.
Der Focus unserer Kritikpunkte liegt in der zweigleisigen Verfahrensweise der Antragstellung, da im Fall des geplanten JVA Neubaus in WSF so getan wird, als gäbe es keine weiteren Planungen auf der östlichen genau gegenüber liegenden Seite der A9, die zu berücksichtigen wären.

2. Zusammengefasste Hauptpunkte

Image- und Standortkonflikt: Die unmittelbare Nachbarschaft von Hochsicherheitsnutzung (JVA) und einem großflächigen Industrie- und Gewerbepark beeinträchtigt die Vermarktungsfähigkeit und das Standortimage des IKIG. Das IKIG wurde bisher als „Leuchtturm“ des Strukturwandels vermarktet, eine direkte benachbarte Groß-JVA prägt die westliche Zufahrt. Damit wird ein völlig anderes Bild gesendet, das die Außenwahrnehmung am Autobahneingangstor schwächt.

Kumulative Verkehrs- und Sicherheitsrisiken:
Beide Vorhaben bündeln erhebliche Verkehrsströme am Knoten A9/B91; ohne integriertes Verkehrskonzept drohen Rückstau- und Gefährdungssituation: (Schichtwechsel, Besucher, Lieferverkehr, Baustelleverkehr + LKW Spitzen aus IKIG).

Inkompatibilitäten bei gefährdungsrelevanten Betrieben:
Potentielle Seveso-/Störfallansiedlungen im IKIG oder andere risikobehaftete Betriebe sind nur schwer mit einer JVA in räumlicher Nähe zu vereinbaren.

Kumulative Immissionen und Störfaktoren:
Lärm-, Licht- und Emissionssummierungen sowie nächtliche Betriebsbelastungen durch einen Industriepark beeinträchtigen die Eignung des JVA-Standorts und führen zu Nutzungs- und Konfliktrisiken. Falls Anlagen nach 12. BImSchV kommen, sind Sicherheitsabstände, Notfall-, Evakuierungs- und Zugriffsrouten mit JVA (Hochsicherheitsnutzung, Besucherverkehr) schwer kompatibel. Dies kann zu Einschränkungen bei Ansiedlungen oder umgekehrt zu Einschränkungen der JVA Sicherheit führen. Auch offene Industrieflächen beeinträchtigen die Sicherheit der JVA (Drohnen- Abwurf /- Schmuggel und verdeckte Annäherung). In ihrer Gesamtheit konterkarieren sie die erforderliche „sichere und ruhige“ Anstaltsumgebung (Allgemeines Planungserfordernis!).

Fehlende gesamträumliche Abwägung: Es fehlt eine belastbare, gesamträumliche Verträglichkeitsprüfung zwischen IKIG und JVA (raumordnerische Abstimmung nach § 1 BauGB i.V.m. regionalplanerischen Vorgaben). Zwei Mega-Projekte direkt am gleichen Korridor verstärken Flächenversiegelung, Landschaftszerschneidung und Barrierewirkungen quer zur A 9.
Das schwächt ökologische Ausgleichskonzepte beider Vorhaben und verschlechtert Retentions- /Kaltluftbahnen (insbesondere, da die JVA Fläche ursprünglich als Gewerbegebiet „Am Sandberg“ geführt wurde und nun umgesteuert werden soll).
Der Stadtrat hat im Juni 2025 die 3. FNP-Änderung für ein Sondergebiet JVA eingeleitet, gleichzeitig treibt der Landkreis mit Kommunen das IKIG östlich der A 9 voran. Dies verlangt nach gesamträumlicher Abwägung (§ 1 Abs. 6 BauGB) und nachweislicher Ziel- und Verträglichkeitsprüfung mit Regional-und Landesprüfung – statt isolierter Einzelverfahren!

3. Detaillierte Ergänzungspunkte / Prüfaufträge

Die nachfolgenden Prüfaufträge werden vom BUND als zwingende Mindestvoraussetzungen für das weitere Verfahren gefordert. Wir fordern, dass die Stadt und die zuständigen Behörden die folgenden Unterlagen einholen und öffentlich darlegen, bevor die FNP-Änderung und weitergehende Planfeststellungsverfahren fortgesetzt werden:

3.1 Integriertes Verkehrsgutachten (gemeinsame Betrachtung JVA + IKIG)
Untersuchung der verkehrlichen Auswirkungen beider Projekte in Kombination (Bau- und Betriebsphase), einschließlich: Spitzenlasten durch Schichtwechsel, Besucherverkehr der JVA, Baustellenverkehr, Lkw-Verkehre des IKIG.
Simulation von Rückstau- und Verkehrssicherheitsrisiken bis auf die A9-Anschlussstelle; Prüfung von Störfällen (Unfälle, Sperrungen) und deren Auswirkungen auf Flucht-/Einsatzwege der JVA.
Konkret geforderte Ergebnisse: Kapazitätsgutachten der Knotenpunkte, Vorschläge für bauliche Maßnahmen (Zufahrten, Wendeplätze, getrennte Zufahrtskonzepte), Lkw-Routing, zeitliche Staffelung der Betriebszeiten, konkrete Vorschläge zur Vermeidung von Rückstau auf die Autobahn.

3.2 Sicherheitsverträglichkeitsprüfung / Seveso-Domino-Check
Systematische Prüfung, ob und welche Kategorien von Betrieben (z. B. mit Störfallgefährdung) in das IKIG gelangen könnten und welche Auswirkungen deren Ereignisse (Brand, Explosion, Freisetzung gefährlicher Stoffe) auf die JVA hätten.
Bewertung von notwendigen Schutzabständen, Einsatz- und Evakuierungsrouten sowie Schnittstellen zu Polizei/Feuerwehr.
Ergebnis: verbindliche Ausschlusskriterien oder Mindestabstände für bestimmte Betriebsarten sowie Anpassungsbedarf an Rettungs- und Sicherheitskonzepten der JVA.

3.3 Kumulative Immissionsprognose (Lärm, Licht, Luft)
Ermittlung der additiven Immissionssituation durch Autobahn, IKIG-Betriebe (24/7-Betrieb möglich) und JVA-Betrieb/Beleuchtung.
Einbindung von Nachtzeitbetrachtungen und Spitzenereignissen; Nachweis, dass die JVA-Umgebung die für Vollzugsbetrieb erforderlichen Bedingungen (z. B. Wahrung von Ruhe, gute Sichtverhältnisse für Sicherheitsfunktionen) erfüllt.

Falls Grenzwertüberschreitungen drohen: Vorschläge für Minderungs-Maßnahmen oder alternative Standortprüfungen.

3.4 Raumordnerische Verträglichkeitsprüfung / Alternativenprüfung
Vergleichende Darstellung alternativer Standorte für die JVA innerhalb des Stadt- bzw. Landkreisgebietes sowie Prüfung/Darlegung, warum diese nicht in Frage kommen sollten. Darstellung der Vereinbarkeit mit regionalen Strukturzielen (IKIG als Vorrangstandort für wirtschaftliche Entwicklung) und Ausweis, ob die JVA den Vorrang des IKIG beeinträchtigt. Forderung: Die FNP-Änderung darf nicht isoliert erfolgen; sie ist an die eine Einbindung in die IKIG-Planungen zu koppeln, falls letztere nicht aus wirtschaftlichem und finanziellen Gründen aufgegeben werden.

3.5 Ökologische/landschaftsplanerische Folgen
Ergänzende Untersuchung zum Trinkwasserschutz (auch IKIG Flächen betroffen), zu Zerschneidungseffekten, Grünverbindungen, Kaltluft- und Retentionsfunktion sowie notwendigen Ausgleichsflächen, die beide Vorhaben kumulativ beanspruchen.

3.6 Öffentliche Beteiligung und Transparenz
Verlängerung der Auslegungs- und Beteiligungsfristen bis zur Vorlage und Information der Öffentlichkeit zur Prüfung der oben genannten Stellungnahmen und Gutachten unter Beachtung der konkurrierenden Standorte. Bezüglich IKIG wären dies der Standort Leuna III und die Erweiterung des Industrieparks Zeitz Tröglitz.

Durchführung einer gemeinsamen öffentlichen Anhörung/Infoveranstaltung zu beiden Vorhaben, moderiert durch eine unabhängige Stelle.

4. Zusammenfassung

Die BUND Kreisgruppe fordert die Stadt Weißenfels und die zuständigen Genehmigungsbehörden auf, die FNP-Änderung für die JVA-Am Sandberg bis zur Erstellung und Prüfung folgender Nachweise auszusetzen und in das weitere Verfahren einzubinden:

1. ein integriertes Verkehrsgutachten für JVA und IKIG
2. eine Sicherheitsverträglichkeitsprüfung inklusive Seveso-/Domino-Check
3. eine kumulative Immissionsprognose (Lärm, Licht, Luft)
4. eine raumordnerische Verträglichkeits- und Alternativenprüfung
5. eine wirtschaftliche Folgenanalyse zur Standortwirkung auf das IKIG
6. eine ökologische Folgebewertung.
7. Planungskohärenz durch übergeordnete Gesamtabstimmung (Region/Land) herstellen

Bis zur Vorlage und Prüfung dieser Unterlagen ist die FNP-Änderung nicht zu beschließen. Andernfalls ist die rechtliche Überprüfbarkeit der Abwägung nicht gegeben. Die im Verfahren getroffene Entscheidung ist eine raumbedeutsame Festsetzung mit erheblichen Wirkungen auf die regionale Entwicklungsachse. Nach § 1 Abs. 6 BauGB ist die städtebauliche Abwägung in ihrer Gesamtschau vorzunehmen; die Einzelbetrachtung des JVA-Standorts ohne Verknüpfung mit dem IKIG verletzt das Gebot der gesamträumlichen Abwägung. Verkehrliche und sicherheitsrelevante Risiken begründen einen Planungsbedarf, der vor einer finalen Festsetzung zu klären ist. Andernfalls drohen Sanierungs- und Nachrüstkosten sowie unbehebbare Standortkonflikte.

JVA Weissenfels 3. Aenderung Flaechennutzungsplan Begruendung.pdf
JVA Weissenfels 3. Aenderung Flaechennutzungsplan Planzeichnung_Vorentwurf 250515.pdf
JVA Weissenfels Bekanntmachung Vorentwurf.pdf

Verfasser: BUND Kreisgruppe Burgenlandkreis  |  03.09.2025

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