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CDU und AfD schließen SPD, Grüne und Linke von Wahl aus


Eine Entscheidung des Wahlausschusses sorgt für heftige Diskussionen. Medienberichten zufolge haben CDU und AfD gemeinsam dafür gestimmt, Kandidatinnen und Kandidaten der SPD, der Grünen sowie der Linken von der Teilnahme an der kommenden Wahl auszuschließen.



Eine Entscheidung des Wahlausschusses sorgt für heftige Diskussionen. Medienberichten zufolge haben CDU und AfD gemeinsam dafür gestimmt, Kandidatinnen und Kandidaten der SPD, der Grünen sowie der Linken von der Teilnahme an der kommenden Wahl auszuschließen. Begründet wurde dieser Schritt mit angeblichen Zweifeln an deren Verfassungstreue. Grundlage sei ein Gutachten des Landesamts für Verfassungsschutz, das von der CDU-geführten Landesregierung angefordert wurde.

Gericht bestätigt Entscheidung

Nur wenige Stunden nach dem Beschluss bestätigte ein Gericht die Entscheidung des Wahlausschusses. Das Vorgehen sei demnach nicht willkürlich, sondern basiere auf belastbaren Hinweisen. Als Belege dienten u. a. Zitatsammlungen aus öffentlichen Äußerungen der betroffenen Bewerberinnen und Bewerber.

Kritiker bemängeln jedoch, dass damit ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen werde: Parteien könnten künftig Konkurrenten systematisch von Wahlen ausschließen lassen, sofern sich Zweifel an der „Verfassungstreue“ konstruieren ließen.

Vergleich mit dem Iran

Die scharfe Kritik ließ nicht lange auf sich warten. Kommentatoren zogen Vergleiche zum sogenannten „Wächterrat“ im Iran, der dort entscheidet, welche Kandidaten überhaupt zur Wahl zugelassen werden. Auch wenn das deutsche Verfahren formal auf einer rechtlichen Grundlage basiert, wird es von vielen Beobachtern als undemokratisch eingestuft.

Besonders brisant: Laut geltender Regelung dürfen die amtierenden Mandatsträger – also diejenigen, deren Amtszeit nun ausläuft – mitentscheiden, welche Kandidaten zur Wahl zugelassen werden. Kritiker halten es für abwegig, dass die politische Konkurrenz auf diese Weise ihre eigenen Herausforderer ausschalten kann.

AfD-Kandidat ebenfalls betroffen

Interessanterweise ist nicht nur die politische Linke betroffen. In Ludwigshafen wurde kürzlich der AfD-Politiker Joachim Paul von der Oberbürgermeisterwahl ausgeschlossen. Auch hier stützte sich das Verfahren auf ein Gutachten des Verfassungsschutzes. Paul bleibt jedoch Abgeordneter im rheinland-pfälzischen Landtag und weiterhin im Schuldienst tätig – ein Widerspruch, der die Debatte zusätzlich anheizt.

Gefahr für das Vertrauen in die Demokratie

Die Entscheidung wird von Gegnern als „Abschaffung der Demokratie, wie wir sie kannten“ bezeichnet. Sie warnen davor, dass CDU und AfD künftig auch auf Landesebene Mehrheiten nutzen könnten, um missliebige Parteien auszuschließen oder gar Wahlgesetze so zu ändern, dass Kandidaturen systematisch verhindert werden.

Juristen verweisen auf die Möglichkeit einer späteren Wahlprüfung. Allerdings kritisieren Beobachter, dass diese Verfahren oft Jahre dauern und von den Gewählten selbst angestoßen werden müssten – was Zweifel an der Unabhängigkeit weckt.

Ausblick

Ob die Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind, muss letztlich das Verfassungsgericht klären. Bis dahin dürfte die politische Auseinandersetzung weiter eskalieren. Während CDU und AfD ihre Entscheidungen mit dem Schutz der Demokratie rechtfertigen, sehen SPD, Grüne und Linke einen massiven Angriff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung.

Alle Details in diesem Video:



Verfasser: АИИ  |  28.08.2025

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