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Das beste Absurdistan, was es jemals gegeben hat! - Kann eine Transfrau rechtsextrem sein?


Willkommen in Absurdistan, dem Land, in dem Logik, gesunder Menschenverstand und jede noch so banale Erwartung an Rationalität Urlaub gemacht haben. Und wer könnte diese absurde Realität besser illustrieren als Marla-Svenja Liebich?



Sie wurde mehrfach verurteilt, unter anderem wegen Volksverhetzung, Beleidigung und anderer Straftaten, und soll nun ihre Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung antreten. Doch statt dass der Staat die Oberhand behält, hält plötzlich Marla-Svenja Liebich dem Staat den Spiegel vor – und zeigt, wie unfassbar biegsam, absurd und selbstwidersprüchlich seine eigenen Regeln sein können.

Denn nachdem Marla-Svenja ihren Geschlechtseintrag offiziell ändern ließ, musste die Justiz prüfen: In welches Gefängnis gehört sie nun? Mann oder Frau? Die Antwort des Staates: „Natürlich Frau.“ Ohne Murren, ohne Zögern, ohne einen Funken Zweifel. Und damit wird aus der Verurteilten die Spiegelträgerin – sie offenbart der Justiz die groteske Flexibilität, die man nie für möglich gehalten hätte.

Stellen wir uns das Bild vor: Eine Person, die jahrelang unter einem männlichen Geschlechtseintrag auftrat und verurteilt wurde, betritt nun ein Frauengefängnis. Ein Aufnahmegespräch entscheidet über mögliche Gefahren – und alles fügt sich, alles gehorcht. Die Institutionen spielen ihre Rolle perfekt, ohne zu merken, dass sie gerade in einem absurden Theaterstück die Hauptrolle für Marla-Svenja spielen.

Absurdistan in Vollendung: Eine verurteilte Straftäterin hält dem Staat einen Spiegel vor, in dem sich Bürokratie, Gesetze und moralische Selbstgerechtigkeit verzerrt, überdeutlich und fast schon komisch reflektieren. Nicht Marla-Svenja wird geprüft – der Staat wird geprüft: auf seine Fähigkeit, Rationalität mit absurdem Gehorsam zu verweben.

Das ist der Zenit von Absurdistan: Wer dachte, Bürokratie sei stur und berechenbar, sieht sich von einer einzelnen Person herausgefordert, die ihm zeigt, wie elastisch, widersprüchlich und absurd das eigene System tatsächlich ist. Und wir dürfen staunend zusehen, wie sich die Institutionen verbiegen, wie Paragraphen tanzen und wie ein Spiegel der Lächerlichkeit hochgehalten wird – mitten im Herzen der Justiz.

Willkommen im besten Absurdistan, das es je gegeben hat. Hier hält nicht der Staat den Spiegel vor – hier hält Marla-Svenja Liebich ihn. Und was er zeigt, ist unfassbar.

Kann eine Transfrau überhaupt rechtsextrem sein?

Und nun die alles entscheidende Frage für die Regenbogenfreunde: Kann eine Transfrau überhaupt rechtsextrem sein? Absurdistan stellt sie gnadenlos vor die Wahl: Entweder man akzeptiert, dass Ideologie und Identität auf wunderbare, paradoxale Weise kollidieren – oder man stürzt in kognitive Akrobatik, die jeden Yoga-Meister erblassen lässt. Die Regenbogenfreunde, diese Hüter der Selbstbestimmung, müssen jetzt entweder den Kopf einziehen und anerkennen, dass eine Transfrau wegen solcher Straftaten verurteilt werden kann, oder riskieren, im eigenen Wertekanon wie ein Kreisel zu taumeln, der sich selbst ins Leere dreht.



Verfasser: АИИ  |  20.08.2025

Werbung Miete oder Wohneigentum?

Es stellt sich die Frage: Bezahle ich Miete an meinen Vermieter oder investiere ich in Wohneigentum, also in meine eigene Tasche?

Die Lebensqualität im Wohneigentum ist in der Regel höher. Vergleicht man ein Eigenheim mit Grundstück mit einer Mietwohnung in einem Neubaugebiet, zeigen sich deutliche Unterschiede. Kinder, die im Wohneigentum aufwachsen, erleben die Freuden eines eigenen Pools, Grillpartys im Garten, oft ein eigenes Haustier und viele andere Annehmlichkeiten.
Auch ein unmittelbarer Parkplatz am Haus oder eine eigene Garage auf dem Grundstück sind große Vorteile.

Ein Mieter ist dagegen oft eingeschränkt: ein kleiner Balkon mit Blick zum Nachbarn, tägliche Parkplatzsuche im Wohnviertel, Treppensteigen in höhere Etagen und ein Leben lang Mietzahlungen sowie ständige Mieterhöhungen.

An dem Tag, an dem ein Bundesbürger mit Wohneigentum in Rente geht, hat der Rentner ein durchschnittliches Guthaben von 160.000 €. Ein Rentner, der zur Miete wohnt, verfügt im Durchschnitt über ein Guthaben von 30.000 €. Bei einem Ehepaar in Rente macht das 320.000 € gegenüber 60.000 € aus.

Dass der Mieter in seinem Leben mit der Mietzahlung weitaus mehr als nur ein Eigenheim abbezahlt, kann sich jeder selbst ausrechnen. Mit einem Bausparvertrag und dem aktuellen Sollzins von nur 1,25 % in der Baufinanzierung ist das Haus oft bis zur Rente abbezahlt.

Das bedeutet: eine hohe Lebensqualität für die ganze Familie sowie mietfreies Wohnen im Ruhestand.

Kontakt und Beratung: https://www.wuestenrot.de/aussendienst/uwe.darnstaedt

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