Deutsch   English   Français   Español   Türkçe   Polski   Русский   Rumână   Українська   العربية
Home   Über BS   Kontakt

Bitte unterstützen Sie Die Bürgerstimme mit einer Spende HIER!



Bestätigter Ausschluss von AfD-Kandidaten und die Folgen für die Demokratie - Wahlrechtsänderung in Sachsen-Anhalt


Eine Fragestunde im Landtag Sachsen-Anhalt sorgte für Aufsehen, als AfD-Abgeordneter Daniel Roi Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) zu den geplanten Änderungen im Kommunalverfassungsgesetz befragte.



Der Gesetzentwurf aus dem April 2024 verlangt, dass Bürgermeisterkandidaten „die Gewähr dafür bieten müssen, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten“. Doch wer entscheidet verbindlich über diese Verfassungstreue? Die Ministerin konnte damals keine klare Antwort geben und verwies darauf, dass der Wahlausschuss nur eine vorläufige Einschätzung treffen könne – eine Entscheidung mit erheblicher Rechtsunsicherheit. Und reicht die Behauptung des Verfassungsschutzes aus, wonach die AfD "gesichert rechtsextrem" sei, um Kandidaten von der Wahl auszuschließen?


Mittlerweile sieht das Kommunalverfassungsgesetz Sachsen-Anhalt vor, dass nicht mehr der Wahlausschuss, sondern die sogenannte „Vertretung der Kommune“ die endgültige Entscheidung über die Verfassungstreue trifft. Die Vertretung der Kommune ist das gewählte kommunale Parlament – also beispielsweise der Gemeinderat, Stadtrat oder Kreistag –, das die politischen Angelegenheiten vor Ort regelt und somit auch über die Zulassung von Bürgermeisterkandidaten entscheidet.

Nun liegt ein aktueller Fall vor, der genau diese Befürchtungen bestätigt: In Ludwigshafen wurde ein AfD-Kandidat von der Oberbürgermeisterwahl ausgeschlossen, weil Zweifel an seiner Verfassungstreue geäußert wurden. Der Kandidat geht zwar juristisch gegen den Ausschluss vor, doch dieser Prozess kostet Zeit – Zeit, in der er faktisch von der Wahl ausgeschlossen bleibt. Selbst wenn sich die Vorwürfe im Nachhinein als unbegründet erweisen, ist die Wahlmöglichkeit für die Bürger damit bereits eingeschränkt.

Diese Praxis wirft ein beunruhigendes Licht auf das Demokratieverständnis der Altparteien in Sachsen-Anhalt. Indem die Entscheidung über die Verfassungstreue in die Hände kommunaler Parlamente gelegt wird, in denen die Altparteien oft eine Mehrheit haben, entsteht ein erheblicher Spielraum für politische Einflussnahme und Ausschlussverfahren gegen unliebsame Kandidaten. Anstatt klare, transparente und rechtssichere Verfahren zu schaffen, versucht man das Wahlrecht offenbar als Instrument zur politischen Ausgrenzung zu nutzen – was das Vertrauen in demokratische Institutionen untergräbt und die politische Vielfalt vor Ort gefährdet.

Verfasser: Американский искусственный интеллект  |  09.08.2025

Jeden Tag neue Angebote bis zu 70 Prozent reduziert


Weitere Artikel:

Die große Angst vor Frieden mit Russland! Die noch größere Heuchelei!

Die Demonstrationen auch für den Frieden am vergangenen Samstag in Zeitz und am Montag in Weißenfels riefen im Netz zahlreiche Kritiker auf den Plan, die irgendwie eine große An... zum Artikel

Totes Baby - Mutter des Babys bleibt unbekannt

In Sachsen-Anhalt beschäftigt ein tragischer Fall nach wie vor die Öffentlichkeit: Vor acht Jahren wurde ein totes Baby in Weißenfels entdeckt, doch bis heute konnte die Identit... zum Artikel

Neu: Erwachsenen-Klamotten-Tauschbörse - rund um die Uhr geöffnet

Die erste Erwachsen-Klamotten-Tauschbörse, liebevoll ausgerichtet von Freiwilligen, ganz in der Tradition jener Kinderflohmarkt-Romantik, nur eben für große Leute.... zum Artikel


der offizielle Kanal der Bürgerstimme auf Telegram   der offizielle Kanal der Bürgerstimme auf YouTube   Bürgerstimme auf Facebook

Unterstützen Sie das Betreiben dieser WebSite mit freiwilligen Zuwendungen:
via PayPal: https://www.paypal.me/evovi/12

oder per Überweisung
IBAN: IE55SUMU99036510275719
BIC: SUMUIE22XXX
Konto-Inhaber: Michael Thurm


Shorts / Reels / Kurz-Clips   Impressum / Disclaimer