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Wer wird es wagen, die Corona-Zeit im Burgenlandkreis aufarbeiten zu wollen?Die Corona-Zeit hat tiefe Spuren in der Gesellschaft hinterlassen – auch im Burgenlandkreis.
Maskenpflicht, Schulschließungen, Kontaktverbote, Impfkampagnen und Einschränkungen im öffentlichen Leben: All diese Maßnahmen wurden in einem Klima der Unsicherheit und Angst getroffen. Sie waren oft gravierend, sher oft widersprüchlich, und haben nicht nur das soziale Miteinander, sondern auch Grundrechte massiv beeinflusst. Umso wichtiger ist es, diese Zeit kritisch aufzuarbeiten. Die Frage ist: Wer im Burgenlandkreis hat den Mut, diesen Schritt zu wagen?Ein Blick nach Osnabrück zeigt, wie ein solcher Aufarbeitungsprozess aussehen kann – und welche Widerstände dabei zu überwinden sind. Wie das Multipolar-Magazin berichtet, hat dort der Stadtrat auf Antrag der Partei „Die Basis“ beschlossen, eine Akteneinsicht zur Corona-Politik der Stadtverwaltung zu ermöglichen. Es geht dabei um E-Mails, Beschlüsse, Sitzungsprotokolle – Dokumente, die Auskunft geben könnten über die Entscheidungsgrundlagen und Einflussnahmen während der Pandemie.Doch kaum ist der Beschluss gefasst, gibt es Versuche, die Einsicht massiv zu beschneiden. Akten sollen weitgehend geschwärzt werden – ein Vorgang, der mit demokratischer Transparenz schwer vereinbar ist. Gerade weil die Corona-Maßnahmen tief in die Grundrechte eingegriffen haben, wäre eine lückenlose Offenlegung der Entscheidungswege und Verantwortlichkeiten zwingend notwendig. Stattdessen erleben wir erneut Verschleierung – diesmal im Nachhinein. Das untergräbt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in Politik und Verwaltung. Was Osnabrück wagt, sollte auch im Burgenlandkreis möglich sein.Warum sollte nicht auch hier eine offene, ehrliche Debatte über die Corona-Zeit geführt werden? Warum nicht auch hier Akteneinsicht zu lokalen Maßnahmen, politischen Absprachen und Verwaltungsentscheidungen? Welche Rolle spielten Gesundheitsamt, Landrat und Kreistag? Wie wurden Schulen, Pflegeeinrichtungen und Unternehmen einbezogen oder übergangen? Welche Fehler wurden gemacht? Wer muss verantwortlich und haftbar gemacht werden?Die Corona-Zeit war eine Ausnahmesituation – aber das entbindet nicht von demokratischer Rechenschaftspflicht. Im Gegenteil: Je einschneidender die Maßnahmen, desto größer das Recht der Öffentlichkeit auf Aufklärung. Braucht es Mut, die Vergangenheit nicht nur zu beschönigen, sondern ehrlich zu analysieren? Eigentlich nicht. Doch dieser Mut fehlt bislang im Burgenlandkreis. Wer im Kreistag, in den Stadträten von Naumburg, Zeitz, Weißenfels, Teuchenr, Hohenmölsen, Nebra, Droyßig usw. ist bereit, sich dieser Aufgabe zu stellen? Wer ist bereit, die Interessen der Bürger über parteipolitische Rücksichten zu stellen? Wer fordert Transparenz statt Vergessen?Die Aufarbeitung der Corona-Zeit ist keine Frage der Vergangenheit – sie ist eine Frage der demokratischen Reife. Es ist Zeit, dass auch der Burgenlandkreis beginnt, Antworten zu suchen. Die Bürger haben ein Recht darauf. Wer wird sich trauen?Der Artikel des Multipolar-Magazins vom 9. Juli 2025: Landkreis Osnabrück: Basis-Abgeordnete erlangt Einsicht in Protokolle des Corona-KrisenstabsNotwendiges Quorum im Kreistag hauptsächlich mit CDU-Stimmen erreicht / Politisch Verantwortliche begründeten frühere Ablehnung mit Geheimhaltungspflichten / Landrätin: „Geheime“ Informationen von Akteneinsicht ausgeschlossenOsnabrück. (multipolar) Anita Haunhorst, einzige Vertreterin der Partei „dieBasis“ im Osnabrücker Kreistag, wird Einsicht in die Protokolle des Krisenstabes und in den Schriftverkehr zwischen den relevanten Behörden ihres Landkreises während der Corona-Zeit erhalten. Die Abgeordnete hatte mit einem entsprechenden Antrag in einer Kreistagssitzung Ende Juni Erfolg und erreichte das notwendige Quorum von 25 Prozent der Stimmen. 28 der 68 Abgeordneten hatten sich für ihr Anliegen ausgesprochen. Der Großteil dieser Stimmen kam von Vertretern der CDU, aber auch die AfD und Landrätin Anna Kebschull (Grüne) hatten zugestimmt. Letzteres verwundert Haunhorst, erklärte sie gegenüber Multipolar. Denn es sei die Landrätin gewesen, die zuvor die Einsicht in die sensiblen Unterlagen der Corona-Zeit erschwert habe. Mit dem Erreichen des notwendigen Quorums habe Haunhorst nun zwar ein Recht auf Akteneinsicht, allerdings wisse sie noch nicht, wie es weitergehe. Die ehemalige Sozialarbeiterin, begründet ihre Forderungen nach Einsicht in die Corona-Unterlagen damit, dass diese zur „transparenten Nachvollziehbarkeit und Evaluation der behördlichen Entscheidungen“ während der Corona-Zeit von hohem öffentlichem Interesse seien. Im „Ausnahmezustand“ der Corona-Maßnahmen seien „tiefgreifende Grundrechtseinschränkungen von politischen Gremien beschlossen worden“, erklärte sie gegenüber Multipolar. Ihr persönlich gehe es vornehmlich um die „Überwindung“ der gesellschaftlichen Spaltung durch „Ehrlichkeit, Respekt und das Einstehen auch für Fehler“, damit Vertrauen neu entstehen könne. Im April hatte Haunhorst, die auch Vorstandsvorsitzende des Kreisverbands der Partei „dieBasis“ ist, zunächst auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes bei Landrätin Kebschull Einsicht in die Unterlagen beantragt. Parallel erfolgte eine Antrag auf Einsicht in die entsprechenden Dokumente der Stadt Osnabrück bei Oberbürgermeisterin Katharina Pötter (CDU). Beide Amtsinhaberinnen lehnten die Herausgabe jedoch ab. So heißt es im Schreiben Pötters, dass notwendige Schwärzungen zur Wahrung von Geheimhaltungspflichten Personalkosten schätzungsweise im „fünfstelligen Bereich“ verursachen würden. Zudem sei fraglich, „ob dann noch eine hinreichende Lesbarkeit gegeben wäre“. Eine Auskunft werde nur erteilt, wenn die Anfrage konkreter gefasst wäre – beispielsweise zu „einzelnen Ereignissen und Datumsangaben“. Für den Landkreis Osnabrück begründete Haunhorst in einem zweiten Anlauf Anfang Mai ihr Recht auf Einsicht in die Unterlagen mit ihrem Mandat als Kreistagsabgeordnete. Auf Basis der Niedersächsischen Kommunalverfassung beantragte sie Auskunft sowie Einsichtnahme in die Protokolle des Corona-Krisenstabs. Auch dieser Antrag wurde von Landrätin Kebschull abgelehnt. Zwar dürften Kreistagsabgeordnete „zur eigenen Unterrichtung“ Auskünfte in allen Angelegenheiten des Landkreises verlangen. Dies gelte jedoch nicht für Angelegenheiten, die der Geheimhaltung unterliegen. Da Haunhorst keine konkreten Fragen gestellt habe, könnten folglich keine Auskünfte erteilt werden, argumentierte Kebschull. Anders als bei „Auskünften“ sei die Rechtslage bei der „Akteneinsicht“, erklärte die Landrätin. Kreistagsabgeordneten sei jedoch nur dann Akteneinsicht zu gewähren, wenn ein Viertel der Mitglieder des Kreistages, eine Fraktion oder eine Gruppe dies verlange. Haunhorst legte daraufhin Ende Mai Widerspruch ein. Ein „pauschaler Verweis auf Geheimhaltung“ genüge aus ihrer Sicht nicht für eine Ablehnung des Antrags. Die Verwaltung sei verpflichtet, genau zu prüfen und darzulegen, welche konkreten Inhalte einer Geheimhaltung bedürfen und warum. Gegebenenfalls seien personenbezogene Daten zu schwärzen – nicht jedoch das gesamte Protokoll oder ganze Themenbereiche, sagte Haunhorst. Multipolar wollte von Landrätin Kebschull und Oberbürgermeisterin Pötter wissen, inwieweit die beiden Amtsinhaberinnen für die Umsetzung der Corona-Maßnahmen verantwortlich waren und wie sie die Geheimhaltung der geforderten Dokumente begründen. Pötter ließ durch einen Sprecher mitteilen, dass sie ihr Amt am 1. November 2021 angetreten hat. Zu diesem Zeitpunkt seien die Corona-Maßnahmen bereits „bundeseinheitlich“ geregelt gewesen, so dass „den Kommunen keine Umsetzung im eigenen Wirkungskreis“ mehr zugekommen sei. Die Ergebnisprotokolle des Corona-Krisenstabs würden „in großem Umfang“ Informationen enthalten, die vom Land Niedersachsen mit einer „Geheimhaltungsstufe“ versehen worden sind. Eine ungeschwärzte Weitergabe an Dritte sei gleichbedeutend mit einem „Verstoß gegen die Geheimhaltungspflichten“ gegenüber dem Land. Ähnlich äußerte sich Landrätin Kebschull. Über eine Sprecherin ließ sie Multipolar mitteilen, dass die Landkreise eine Vielzahl von Zuständigkeiten im Rahmen der „Pandemiebekämpfung“ hatten. Als Landrätin trage sie die damit verbundene Verantwortung. Zudem betonte die Grünen-Politikerin, dass die nun beschlossene Akteneinsicht Angelegenheiten ausschließen, die der Geheimhaltung unterliegen. Die derzeitigen Vorbereitungen für die Akteneinsicht würden „noch etwas Zeit“ in Anspruch nehmen. Auf die Frage, was Kebschull dazu bewogen habe, das Anliegen der Kreistagsabgeordneten Haunhorst letztendlich doch zu unterstützen, ließ die Landrätin vermelden, sie unterstütze „generell die Aufarbeitung der Corona-Pandemie“. Verfasser: multipolar & Американский искусственный интеллект | 11.07.2025 |
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