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Steuerhinterzieher bekommt 200.000 Euro vom Finanzamt zurück - Der Staat macht ständig FehlerWir leben im besten Deutschland aller orwell’schen Zeiten. Viele wissen es. Die meisten verdrängen es, solange es sie nicht betrifft. Und dann gibt es natürlich jene Regierungshörigen, die genau das feiern. Michael Ballweg, Gründer der Querdenken-Bewegung, wurde eingesperrt – neun Monate Untersuchungshaft. Der Vorwurf: Betrug. Er soll die Spenden/Schenkungen, die an ihn bzw. die Querdenken-Bewegung in Stuttgart gegangen sind, für private Zwecke und nicht für den Protest verwendet haben. So hatte man sich das bei der Staatsanwaltschaft zumindest ausgedacht. Es wurden Spender befragt, doch niemand fühlte sich betrogen. Irgendwie blöd. Der nächste Streich, den sich die Staatsdiener ausgedacht hatten: Versuchter Betrug und Steuerhinterziehung! Ballweg hatte seine Steuererklärung nicht fristgerecht abgegeben. Er hatte die Frist um einige Tage "verstreichen lassen". Normalerweise schickt das Finanzamt in solchen Fällen eine Erinnerung. In diesem Fall wurde umgehend ein Verfahren eröffnet. Dass Ballweg zu diesem Zeitpunkt immer noch in Untersuchungshaft saß – weil das zuständige Gericht ihn trotz mehrerer Anträge einfach nicht aus dem Gefängnis lassen wollte –, war dem Finanzamt und den Staatsbediensteten bekannt. Ebenfalls war bekannt, dass sämtliche Unterlagen beschlagnahmt wurden und dass man im Gefängnis ohne diese Unterlagen und ohne Computer keine Steuererklärung machen kann. Diese Umstände interessierten die Staatsbediensteten selbstverständlich nicht. Für Regierungshörige spielen solche Tatsachen nachvollziehbar keine Rolle. Diese sind mit Sicherheit der Auffassung, dass jemand wie Michael Ballweg, der zum Widerstand gegen den Staat, gegen Abstand, Masken und Impfungen aufgerufen hat, schuldig sein muss. Wer braucht schon Beweise, wenn man Vorurteile hat? Nach 40 Verhandlungstagen offenbart sich noch mehr – etwas, das die Regierungshörigen auf keinen Fall anerkennen können: Ballweg ist wohl offensichtlich unschuldig. Beweise konnten einfach keine gefunden werden. Viele Zeugen wurden gehört. Es war nichts Belastbares dabei - aber viel Entlastendes. Die Steuererklärung wurde abgegeben, doch das Finanzamt bearbeitet sie bisher nicht. Die Staatsanwaltschaft ist der Auffassung, dass Demonstrationen gegen die Regierung ein einträgliches Geschäft seien, mit dem man ordentlich verdienen könne. Das Gericht hatte das Finanzamt aufgefordert, anhand der vorliegenden Erkenntnisse eine grobe Steuerschätzung abzugeben. Das Finanzamt kam zum vorläufigen Ergebnis, dass Michael Ballweg keine Steuern nachzahlen muss, sondern sogar 200.000 Euro zurückbekommen würde. Von Steuerhinterziehung kann also gar keine Rede mehr sein. Interessiert das die Staatsanwaltschaft? Selbstverständlich nicht. Möglicherweise sind die Staatsanwälte immer noch der Meinung, die einst der von vielen geliebte ehemalige Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck äußerte: „Der Staat macht keine Fehler.“ Ich selbst habe schon einige Erfahrungen in anderen Bereichen sammeln müssen und auch von anderen Seiten einiges gehört. Die Erkenntnis ist also: „Der Staat macht permanent Fehler.“ Wobei sich „der Staat“ auf die Staatsdiener bezieht, die, statt sich auf Gesetze und Fakten zu konzentrieren, lieber im vorauseilenden Gehorsam agieren. Und Fehler? Rechtswidriges Handeln? Naja, das ist dann nicht das Problem der Staatsbediensteten, sondern das der Betroffenen, die mühsam den Rechtsweg beschreiten müssen, um klargestellt zu bekommen, dass „der Staat“ mal wieder Fehler gemacht hat. Michael Ballweg ist einer der herausragenden Fälle, die jedem aufzeigen sollten, wie die Realität da draußen aussieht. Und die Regierungshörigen? Die werden jetzt wieder irgendwelchen Blödsinn in ihre Tastaturen hämmern. Aber sollen sie ruhig machen – damit ihr Glaube nicht ins Wanken gerät. Irgendwann werden sie die Realität anerkennen müssen. Spätestens dann, wenn sie sich selbst einmal gegen „den Staat“, gegen rechtswidriges Handeln zur Wehr setzen müssen. Viel Spaß mit dem Video! Verfasser: Michael Thurm | 09.07.2025 |
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