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Zensur findet weiterhin statt - Demokratie ist eine gefährliche Organisation oder Gruppe


Wenn das Bundesverwaltungsgericht ein Verbot aufhebt, dann ist das in einem funktionierenden Rechtsstaat ein normaler Vorgang. Wenn dieses Verbot jedoch das Compact-Magazin betrifft – ein Medium, das man nicht mögen muss, das aber unbestreitbar unter das Grundrecht auf Presse- und Meinungsfreiheit fällt – dann wird plötzlich alles zum Minenfeld.



Denn Facebook, dieser selbsternannte Hüter der "Gemeinschaftsstandards", sieht in der bloßen Verbreitung der Nachricht über dieses Gerichtsurteil offenbar einen Angriff auf seine eigene Weltsicht.

Zwei Stunden nach dem Teilen eines Artikels auf Facebook – wohlgemerkt nur ein Hinweis auf die Entscheidung des höchsten Verwaltungsgerichts – wurde die Gruppe „Die Bürgerstimme“ gesperrt. Und der Beitrag? Gelöscht. Begründung: Der geteilte Artikel verstoße gegen die Richtlinien zu „gefährlichen Organisationen und Personen“.



Mit anderen Worten: Das höchste deutsche Verwaltungsgericht ist Facebook jetzt offenbar nicht mehr demokratiekompatibel.

Wer hier eigentlich gefährlich ist

Wie kann ein Artikel über ein rechtmäßiges Urteil plötzlich als gefährlich gelten? Ganz einfach: Weil das Urteil nicht in das Weltbild derjenigen passt, die sich „Demokratiebewahrer“ nennen, in Wahrheit aber Zensoren mit Regenbogenprofilbildern sind.

Facebook wird nicht automatisch aktiv. Solche Löschungen werden in der Regel durch Nutzerinnen* angestoßen. Also durch Menschen, die die freie Meinungsäußerung offenbar so sehr fürchten, dass sie zur digitalen Bücherverbrennung greifen. Ironischerweise kommen diese Menschen meist aus dem Lager derjenigen, die sich selbst als „offen“, „divers“ und „tolerant“ verstehen – aber eben nur, solange die Meinung ins eigene ideologische Weltbild passt.



Diese neue „Demokratie“ hat mit der alten nichts mehr zu tun. Sie ist eine gefährliche Organisation geworden, nicht wegen der Verfassung, sondern wegen derer, die glauben, sie gegen den eigenen Bürger verteidigen zu müssen. Sie verwechselt Vielfalt mit Gleichschritt, Toleranz mit Gehorsam und Meinungsfreiheit mit Gefahrenabwehr.

Die digitale Inquisition

Dass eine Plattform wie Facebook (deren demokratische Legitimation gegen null tendiert) nun Urteile deutscher Gerichte ignoriert und stattdessen Gruppen zensiert, zeigt, wohin die Reise geht: Wer nicht im Meinungs-Mainstream schwimmt, wird digital ertränkt.

Das ist keine Übertreibung – das ist Alltag. Die „Demokratie“, wie sie heute von vielen Aktivisten, NGOs und Tech-Konzernen verteidigt wird, ist längst zur Waffe gegen den Bürger geworden. Zur ideologisch gereinigten Wohlfühldiktatur. Wer hier Fragen stellt oder – noch schlimmer – sich auf ein Gerichtsurteil beruft, wird aussortiert, geblockt, gelöscht.

Selbstverständlich wurde die Überprüfung der Entscheidung beantragt. Facebook war sich aber schon nach wenigen Minuten sicher, dass diese Gruppe, in der lediglich Links zu Artikeln auf buergerstimme.net gepostet wurden, eine Gefahr darstellt.



Meinungsfreiheit nur für die „Richtigen“?

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hätte ein Anlass zur Debatte sein können. Zur Differenzierung. Zum Gespräch. Doch genau das ist nicht mehr erwünscht. Stattdessen wird alles, was vom Narrativ abweicht, mit der vollen Härte des digitalen Prangers belegt.

Facebook und seine Nutzermiliz agieren längst nicht mehr wie Plattformbetreiber – sondern wie eine Gesinnungspolizei. Und wer dieser Polizei widerspricht, wird zum Gefährder erklärt.

Also ja, Zensur findet statt. Nicht in dunklen Hinterzimmern, sondern öffentlich, algorithmisch und mit Applaus von Menschen, die Meinungsfreiheit nur dann feiern, wenn es die eigene Meinung ist.

Demokratie? Ja, gerne – aber dann bitte auch für alle. Und nicht nur für jene, die sich selbst als moralische Supermacht inszenieren und gleichzeitig jedes abweichende Denken mundtot machen wollen.

Denn wer so mit abweichender Meinung umgeht, der ist nicht Verteidiger der Demokratie. Der ist ihr Totengräber.

Verfasser: Американский искусственный интеллект  |  24.06.2025

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