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Beginne den Tag mit einem Lächeln, dann hast du es hinter dir!


Diese Worte stammen von Nico Semsrott, der in unserer Republik kein Wunschkennzeichen mit seinen Initialen bekommt. Er bezeichnet sich selbst als Demotivationstrainer. Diese Worte kamen mir heute wieder in den Sinn – aufgrund so mancher Äußerungen einiger "Demokratie-Aktivisten" auf Facebook.



Wobei das Lächeln sehr lange angehalten hat. Ich kann es schwer beschreiben. Mitleid ist es nicht, obwohl das möglicherweise angebracht wäre. Ich weiß, man soll nicht über Menschen mit Behinderung lachen – aber das gilt sicherlich nicht bei Menschen mit Selbsthinderung, oder?

„Selma Andersson“ hat in ihrem Profilbild die Ukraine-Flagge. Okay, darf sie, kann sie. Jeder identifiziert sich eben mit dem Land, in dem er oder sie sich am wohlsten fühlen würde. Sie repostet eine Grafik, auf der steht:
„Als linksextrem gilt man für Rechte, wenn man Anhänger der bekannten linksextremen Kampfschrift Grundgesetz ist.“
Gesagt soll das Sascha Lobo haben. Der Vorname Sascha stammt übrigens aus dem Russischen. Aber dafür kann er nichts.

Ich schrieb darunter: „Seit wann interessiert euch das Grundgesetz?“
Selma erwiderte: „Schon immer sehr! Insbesondere auch Art. 21 🙂“

Artikel 21 des Grundgesetzes befasst sich unter anderem mit der Verfassungswidrigkeit von Parteien. Und darauf fährt Selma offensichtlich ganz besonders ab. Aber nicht nur sie. Der Ruf nach einem Verbot der AfD ist immer wieder zu lesen, weil diese vom Verfassungsschutz – der dem Bundesinnenministerium untersteht und eben nicht unabhängig ist – durch ein „Gutachten“ als rechtsextremistisch eingestuft wurde. Dass dieses „Gutachten“ nur ein Sammelsurium von Meinungen ist, die offensichtlich nicht strafrechtlich relevant sind, ist den Grundgesetzverehrern entweder entgangen oder wird beharrlich ignoriert.

In Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes steht:
„Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.“

„Die Würde des Menschen“ aus Artikel 1 wird in letzter Zeit von Zeitgenossen wie Selma gern zitiert – also das, was während der Pandemiejahre absolut keine Rolle gespielt hat. Wobei: Die Würde des Menschen, speziell bei Menschen mit abweichender Meinung, hat für Selma und ihre Freunde nach wie vor keine Bedeutung. Im Kampf gegen Hass und Hetze posten sie stets und ständig Hass und Hetze gegen jene, denen sie Hass und Hetze pauschal unterstellen, so wie in dieser Grafik.



Hmmm...?

Wie ist es zu werten, wenn Mitglieder von Parteien alles daransetzen, einen Krieg mit Russland zu eskalieren? Ist das verfassungsfeindlich?
Wie ist es zu werten, dass fast das gesamte Parteienspektrum während der wunderbaren Pandemiejahre Grundrechtseinschränkungen befürwortet und durchgesetzt hat? Darunter Artikel 1 bis 20 – die Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat, gegen die Politik. Das Demonstrationsrecht musste erst eingeklagt werden. Trotzdem wurden Demonstrationen immer wieder verboten oder mindestens eingeschränkt.
Wie ist das mit diesen Ausgangssperren, die verhängt wurden? Wie passt das mit dieser freiheitlichen Grundordnung zusammen?
Demokratie – das wurde im Zuge der letzten Bundestagswahl bestens aufgezeigt – interessiert diese Parteien offenbar überhaupt nicht.
Müssten nicht eigentlich die Regierungsparteien als verfassungsfeindlich eingestuft werden? Ich frage für Selma.

Mit Begeisterung für Selbsthinderung

Eine weitere Zeitgenossin (oder Zeitgenosse) mit bemerkenswerten Auffassungen ist „Sil Hey“. Ich postete die URL https://freede.tech/international/245706-ukraine-kononovich-brueder-samt-anwalt-zwangsmobilisiert/, ohne diese zu kommentieren.

„Sil Hey“ war ganz schnell zur Stelle und schrieb: „Schön, dass Facebook darauf hinweist, dass Michael Thurm Propaganda der russischen Regierung verbreitet😉.“

Ja, der Link führt zu RT Deutsch. In dem Artikel geht es darum, dass zwei Ukrainer (die Kononovich-Brüder) samt ihrem Anwalt zwangsrekrutiert wurden. Die beiden sind oder waren Mitglieder einer ukrainischen kommunistischen Partei, die bis vor einigen Jahren mit 12 Prozent im ukrainischen Parlament vertreten war. Dann hatte der ukrainische Präsident diese Partei verboten. Die beiden wurden verhaftet und vor Gericht gestellt. Später stellte man sie unter Hausarrest – mit elektronischen Fußfesseln. Kürzlich wurden sie zwangsrekrutiert – mitsamt dem Anwalt, der ihnen rechtlichen Beistand geben wollte.

Sil Hey hat kein Problem damit, dass in der Ukraine – die ja bekanntlich diese „unsere Demokratie“ und diese „unseren Werte“ verteidigt – Parteien verboten und Menschen zwangsrekrutiert werden. Ihr war es wichtig, dass Facebook darauf drängt, sich diesen Artikel nicht anzuschauen, um sich eine Meinung bilden zu können oder den Inhalt einfach zur Kenntnis zu nehmen.
Sil Hey verlangt es förmlich danach, dass ein Portalbetreiber ihr solche Hinweise verpasst, damit sie sich ja nicht mit solchen Inhalten beschäftigt. Ihr ist es demnach äußerst wichtig, bevormundet und entmündigt zu werden. Sie verteidigt diese de-facto-Selbsthinderung als richtig und wichtig.

Sie fordern Diktatur und merken es nicht

Immer wieder fällt auf, dass die Verteidiger dieser "unseren Demokratei" und nun auch des Grundgesetzes Diktatur und Zensur fordern, es aber selber nicht merken.

Das Zeigen des Grundgesetzes war 2020 im Übrigen eine unerwünschte Meinungsäußerung. Doch davon wollen die heutigen "Verteidiger" des Grundgesetzes selbstverständlich nichts mehr wissen. Denn damals hatten die "Guten", die Nicht-Rechten (also die Unrechten) das Grundgesetz außer Kraft gesetzt.


Die Sache mit dieser Dummheit

Wenn es diesen selbsternannten Verteidigern des Grundgesetzes an Argumenten fehlt, wird umgehend in den Beleidigungsmodus geschaltet. Sie erklären dann schnell, dass man – ich, andere – dumm wären.
Mir fällt da dieses Zitat aus dem Film Forrest Gump ein: „Dumm ist der, der Dummes tut.“


Ich lächle immer noch. Aber schon lange nicht mehr aus Mitleid.

Verfasser: Michael Thurm  |  24.05.2025

Werbung Miete oder Wohneigentum?

Es stellt sich die Frage: Bezahle ich Miete an meinen Vermieter oder investiere ich in Wohneigentum, also in meine eigene Tasche?

Die Lebensqualität im Wohneigentum ist in der Regel höher. Vergleicht man ein Eigenheim mit Grundstück mit einer Mietwohnung in einem Neubaugebiet, zeigen sich deutliche Unterschiede. Kinder, die im Wohneigentum aufwachsen, erleben die Freuden eines eigenen Pools, Grillpartys im Garten, oft ein eigenes Haustier und viele andere Annehmlichkeiten.
Auch ein unmittelbarer Parkplatz am Haus oder eine eigene Garage auf dem Grundstück sind große Vorteile.

Ein Mieter ist dagegen oft eingeschränkt: ein kleiner Balkon mit Blick zum Nachbarn, tägliche Parkplatzsuche im Wohnviertel, Treppensteigen in höhere Etagen und ein Leben lang Mietzahlungen sowie ständige Mieterhöhungen.

An dem Tag, an dem ein Bundesbürger mit Wohneigentum in Rente geht, hat der Rentner ein durchschnittliches Guthaben von 160.000 €. Ein Rentner, der zur Miete wohnt, verfügt im Durchschnitt über ein Guthaben von 30.000 €. Bei einem Ehepaar in Rente macht das 320.000 € gegenüber 60.000 € aus.

Dass der Mieter in seinem Leben mit der Mietzahlung weitaus mehr als nur ein Eigenheim abbezahlt, kann sich jeder selbst ausrechnen. Mit einem Bausparvertrag und dem aktuellen Sollzins von nur 1,25 % in der Baufinanzierung ist das Haus oft bis zur Rente abbezahlt.

Das bedeutet: eine hohe Lebensqualität für die ganze Familie sowie mietfreies Wohnen im Ruhestand.

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