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Landrat Götz Ulrich schwer erkrankt? Kann er noch die Amtsgeschäfte führen?Ich hatte in den Kreistagssitzungen drei Erinnerungen an den Landrat gerichtet. Zu zweien dieser Erinnerungen erhielt ich Post vom Landrat persönlich. Doch was mussten meine entzündeten Augen lesen?!
Ich erinnerte in der Kreistagssitzung am 5. Mai 2025 daran, dass ich gegen die mündliche Untersagung der Videoaufzeichnung der Kreistagsausschusssitzung im Oktober zuvor schriftlich Widerspruch eingelegt hatte. Zwar kam ein Schreiben mit einer rechtlichen Einschätzung und teils wirrem Blabla des Rechts- und Ordnungsamtes – ein Widerspruchsbescheid war das jedoch eindeutig nicht. Genau einen solchen hatte ich aber verlangt, und darauf hat man als Betroffener einen Rechtsanspruch. Warum erkennt Landrat Ulrich diesen Anspruch nicht? Zumal er die Untersagung der Aufzeichnung damit begründet hatte, dass er sich zwingend an rechtliche Vorgaben halten müsse. In diesem Fall hält er sich zweifelsfrei nicht daran. Was ist da los? Manch einer wird nun sagen: "Das ist doch Wortklauberei." Doch dem muss ich entgegnen, dass es in der Juristerei und Verwaltung immer wieder darauf ankommt, welche Worte benutzt werden. Verlange ich einen schriftlich ausgefertigten Verwaltungsakt bzw. Widerspruchsbescheid, dann ist eine Einschätzung des Rechts- und Ordnungsamtes eben genau das nicht. Die zweite Erinnerung betraf meine Frage, wann die Voraussetzungen geschaffen werden, damit alle Eltern ihrer gesetzlichen Beistandspflicht in den Schulen – über die der Landkreis die Trägerschaft hat – nachkommen können, und wie das konkret aussehen soll. Landrat Götz Ulrich verwies auf „unsere Antwort“ vom 10.04.2025, wonach gesetzliche Vorgaben durch den Bund oder das Land erarbeitet und verabschiedet würden. Der Burgenlandkreis könne darauf nur bedingt Einfluss nehmen. Doch das war nicht meine Frage. Das hatte ich in der Kreistagssitzung auch noch einmal erklärt. Ich hatte am 5. Mai 2025 meine Frage erneut gestellt: Ich fragte nach den räumlichen Voraussetzungen. Die gesetzlichen Vorgaben sind geklärt. Der Schulbesuch gehört zur elterlichen Beistandspflicht. Das Sozialamt des Burgenlandkreises hat sich im Auftrag der Sozialagentur – also des Landes Sachsen-Anhalt – immer diesbezüglich dann besonders streng gezeigt, wenn es darum ging, Eingliederungshilfe für ein Kind mit Behinderung zu verweigern oder mitten im Schuljahr zu kündigen. Abgesehen davon ist der Bund für den Schulbetrieb nicht zuständig. Bildung ist Ländersache. Der Bund muss folglich gar keine Gesetze schaffen und schon gar nicht welche, die regeln, wie Eltern im Unterricht anwesend sein dürfen, wie sich sich hinsetzen dürfen oder was auch immer. Ein Hauptverwaltungsbeamter wie der Landrat sollte dies wissen. Der Verweis auf den Bund erscheint mir ziemlich wirr. Leidet Landrat Götz Ulrich an einer auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS) oder sogar an einer auditiven Agnosie bzw. Wernicke-Aphasie?Das erscheint durchaus möglich, wenn er gesprochene Wörter kognitiv nicht verarbeiten kann und infolgedessen nicht korrekt handelt. Zur Erklärung dieser Krankheitsbilder heißt es: „Die Person hört zwar Geräusche oder Sprache, kann diese aber nicht richtig zuordnen oder verstehen. Die Betroffenen hören Sprache, erkennen sie aber nicht oder können sie nicht einordnen. Sie können oft flüssig sprechen, aber ihre Sprache ist inhaltsleer oder unverständlich, und sie haben große Schwierigkeiten, gesprochene Sprache zu verstehen.“Kann er überhaupt noch seine Amtsgeschäfte ausführen?Wenn Landrat Ulrich schon bei solchen Dingen derart große Probleme hat – wie sieht es dann bei komplexeren Themen aus? Ist er überhaupt noch in der Lage, seine Amtsgeschäfte fehlerfrei auszuüben? Wäre eine umfassende Untersuchung seiner geistigen Fähigkeiten angebracht? Müssen wir uns Sorgen machen? Ist ein solches Krankheitsbild heilbar? Und wenn ja, wie lange würde eine Behandlung dauern?Ist es das "Verwaltungs-Mittelfinger-Syndrom"?Sollte sich herausstellen, dass der von vielen geliebte Landrat in der Blüte seiner geistigen Kräfte steht, dann stellt sich die Sache offensichtlich anders dar. Dann müsste man davon ausgehen, dass Landrat Ulrich vorsätzlich rechtswidrig handelt und konkret gestellte Fragen absichtlich nicht beantwortet. Stattdessen übermittelt er in vielen Worten schriftlich verpackt seinen gestreckten Mittelfinger. Was wäre schlimmer?Aber wir wollen den Teufel nicht an die Wand malen – stimmt's? Vielleicht ist es ja doch nur eine auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS). Verfasser: Michael Thurm | 14.05.2025 |
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