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Der Störer und die Erschütterung der Macht - oder: Stadtrat zum 4. Mal durchgefallen


Es war mal wieder Stadtratzeit in Weißenfels. Doch der Weißenfelser Stadtrat ist immer ein ganz besonderes Erlebnis.



Ich hatte pünktlich 17 Minuten vor Beginn der Sitzung am 8. Mai 2025 die Videoaufzeichnung per E-Mail angemeldet, damit deswegen keiner die Krise bekommt. Ich ging in den Saal und hatte kaum das erste Stativ aufgestellt, da begrüßte mich die Adjutantin des Stadtratsvorsitzenden, wobei selbiger wohl derzeit im Urlaub weilt.

Ihr Wunsch war es – wie in den drei Stadtratssitzungen zuvor –, dass ich mich doch von dieser Stelle entfernen möge und auf die Zuschauerempore gehe. Denn nur dort oben dürften Videoaufzeichnungen gemacht werden. Warum? Das wird nicht erklärt und auch nicht begründet. Unten, da wo der Katzentisch für die ausschließlich schreibende Zunft ist, dürften keine solchen Aufzeichnungen erfolgen. Der Fluchtweg müsse freigehalten werden. Wobei der Fluchtweg ohne Zweifel frei war.

Ich lehnte ab. Ich erklärte, dass dort oben in der Zuschauerempore zum einen kaum etwas zu verstehen ist und auch das Filmen erheblich erschwert wird. Dies wurde gerade bei der letzten Stadtratssitzung auch von anderen – sogar vom BLK TV – bestätigt. Frau Adjutantin meinte, das sei ein subjektiver Eindruck. Wenn aber mehrere diesen Eindruck haben, dann dürfte das objektiv und nicht subjektiv sein.

Ich fragte, ob man denn möchte, dass die Menschen, die Öffentlichkeit, etwas verstehen können soll. Diese Frage wurde von Frau Adjutantin nicht beantwortet.

Sie legte fest, dass ich dort hoch müsse. Ich erklärte, dass ich das nicht werde. Wenn, dann muss dies als Verwaltungsakt ausgefertigt werden – vorzugsweise schriftlich und ordentlich begründet. Frau Adjutantin teilte mit, dass ein Verwaltungsakt auch mündlich erteilt werden könne. Das ist selbstverständlich richtig, aber dennoch hat man als Betroffener das Recht, einen solchen Verwaltungsakt nachträglich schriftlich ausgestellt zu bekommen. Da dies bei den drei vorherigen Stadtratssitzungen bisher nicht erfolgte, gehe ich davon aus, dass dies auch diesmal nicht erfolgen wird. Frau Adjutantin meinte, dass die Verwaltung dies nicht tun müsse. Sie kenne sich mit dem Gesetz aus. So genau scheint sich Frau Adjutantin aber doch nicht auszukennen, denn dieses Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) schreibt in § 37 vor: „Ein mündlicher Verwaltungsakt ist schriftlich oder elektronisch zu bestätigen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht und der Betroffene dies unverzüglich verlangt.“ Und ja, ich habe sowohl ein berechtigtes Interesse und dies zuvor schon mehrfach verlangt. Interessiert hat diese gesetzliche Vorgabe selbstverständlich keinen.

Frau Adjutantin verwies auf die Geschäftsordnung des Stadtrates. Ich verwies darauf, dass die Geschäftsordnung, die sich ein Stadtrat selbst gibt, ganz unten in der Hierarchie der gesetzlichen Vorgaben steht. Ganz oben steht das Grundgesetz mit der Pressefreiheit, dann kommt das Verwaltungsverfahrensgesetz und irgendwo ganz unten dann die Geschäftsordnung, die nicht gegen höherwertigere Gesetze verstoßen darf.

Ein Verwaltungsakt muss außerdem begründet werden. So steht es in § 39 dieses Verwaltungsverfahrensgesetzes. Doch begründen? Nein, begründen wollte Frau Adjutantin nichts. Ihrer Forderung soll Folge geleistet werden. Damit sind wir im Bereich der sofortigen Vollziehung – und eine solche muss umso stärker begründet werden. Aber begründen? Nein, begründen wollte Frau Adjutantin eben nichts.

Herr Mämecke, amtierender Rechtsamtsleiter und Stellvertreter des Weißenfelser Oberbürgermeisters gesellte sich kurz der Gesprächsrunde. Er pflichtete Frau Adjutantin bei, verlies aber wieder unseren kleinen Kreis. Warum? Vielleicht hatte er etwas mehr Ahnung von den Gesetzen, wollte aber Frau Adjutantin nicht in den Rücken fallen? Man weiß es nicht.

Ich legte gegen den mündlichen Verwaltungsakt von Frau Adjutantin mündlich Widerspruch ein. Ein Widerspruch, so sagt es § 80 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), hat aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass man der Forderung nicht nachkommen muss. Doch Frau Adjutantin meinte, dass sie meinen mündlichen Widerspruch zu ihrem mündlichen Verwaltungsakt nicht akzeptieren müsse.

In § 80 VwGO ist auch geregelt, wann eine aufschiebende Wirkung entfallen kann: „Die aufschiebende Wirkung entfällt nur in den Fällen, in denen die sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse eines Beteiligten von der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen oder über den Widerspruch zu entscheiden hat, besonders angeordnet wird.“ Die Frage ist nun also: Welches öffentliche Interesse besteht, dass die Ton- und Videoqualität der Aufzeichnung aufgrund der miserablen Akustik im Saal und der unzureichenden Sicht für die Kameras teilweise so schlecht sein wird, dass man stellenweise nichts versteht und weniger sieht? Für Frau Adjutantin spielte dies keine Rolle. Sie meinte wiederholt, das sei subjektiv.

Ich kam ihrer Forderung nicht nach. Ich hatte ja Widerspruch eingelegt. Sie erklärte, dass man das Hausrecht anwenden könne.

Ja, das kann der Vorsitzende oder sein Stellvertreter anwenden. Das bedeutet aber nicht, dass das Hausrecht willkürlich angewendet werden kann. Denn es handelt sich um ein öffentliches Gebäude und eine öffentliche Sitzung – und daraus folgt, dass die Anwendung des Hausrechts ebenfalls ein Verwaltungsakt darstellt, der entsprechend zu begründen ist.

Der stellvertretende Stadtratsvorsitzende eröffnete die Sitzung und rief die Fraktionsvorsitzenden zwecks Beratung zusammen. Dies ergab, dass er noch einmal die Geschäftsordnung verlas und mich aufforderte, auf die Empore zu wechseln. Okay, kann er machen – das änderte aber nichts am Sachverhalt, der Rechtslage und meiner Weigerung. Denn ich hätte gern die Sitzung vernünftig aufgezeichnet – mit halbwegs verständlichem Ton.

Es wurde beantragt, die Sitzung zu unterbrechen. Es folgte eine weitere Beratung. Andere Stadtratsmitglieder und auch Verwaltungsmitarbeiter gaben ihre Kommentare ab. Sie empfanden das teilweise als Kindergarten und erklärten, dass ich ihnen die Zeit stehle. Ja, Kindergarten – da stimme ich zu - aber ich bin nicht der Verursacher. Die Zeit haben sich die Ratsherren und Ratsdamen aber selbst gestohlen. Sie hätten ihre Stadtratssitzung unkompliziert unterbrechungsfrei durchführen können. Ich habe sie nicht aufgehalten. Ich hätte mich weder in den Ablauf eingemischt noch irgendeinen Ton gesagt. Sie haben sich selbst behindert.

Mein erneuter Hinweis auf die Rechtslage erzeugte Unmut bei einigen anderen der Anwesenden. Begründen, so die Auffassung auch anderer, müsse man diese Entscheidung nicht. Ich finde, das ist ein sehr merkwürdiges Verständnis von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Verwaltungsmitarbeiter haben einen Beamteneid geschworen und sich darin zur Gesetzestreue verpflichtet. Das scheint bei manchen nicht wirklich verinnerlicht worden zu sein.

Nach gutem Zureden einer Stadträtin habe ich dann den Vorgang abgebrochen. Wie mir hinterher berichtet wurde, hätte der stellvertretende Stadtratsvorsitzende das wohl weiter so durchgezogen. Hätte ich also den Vorgang nicht abgebrochen, wäre die Stadtratssitzung demnach nicht durchgeführt worden. Die Schuld hätte man selbstverständlich mir gegeben. Dabei habe ich nichts gemacht, als meine Kameras positioniert, um diese Pressefreiheit... Ähm... Was soll das sein? Und war da nicht etwas, dass die Presse die 4. Gewalt im Staat und vorzugsweise unabhängig sei?

Die nächste Eskalationsstufe wäre dann wohl das Hinzuziehen der Polizei gewesen, damit diese mich aus dem Saal führt. Und das alles lediglich Kraft deren Wassersuppe. Zumal das Hausrecht nur vom Vorsitzenden oder – in diesem Fall – seinem Stellvertreter ausgeübt werden kann. Frau Adjutantin hätte diesen Verwaltungsakt gar nicht treffen, geschweige denn durchsetzen können. Sie wäre dafür also gar nicht zuständig gewesen, trotzdem wurde sie vorgeschickt. Aber naja – Gesetze interessieren eben doch nicht so wirklich.

Spannend war, dass umgehend mit der Stadtratssitzung begonnen wurde, als ich anfing, mein Equipment einzupacken. Das hatte ein paar Minütchen gedauert. Das hatte aber nicht gestört.

Ich, „der Störer“, der gar nichts wollte, als die Sitzung vernünftig aufzuzeichnen, der gar keine Lust auf solche Diskussionen hat, der kein Wort gesagt hätte, habe eine Erschütterung der Macht verspürt. Der Stadtrat – respektive der nun stellvertretende Vorsitzende – und einige Stadtratsmitglieder sind aus meiner Sicht nun schon zum vierten Mal beim Demokratietest krachend durchgefallen. Sie wollen nach wie vor keine Öffentlichkeit, keine Transparenz, keine Rechenschaft gegenüber jenen, von denen sie sich haben wählen lassen.

Ich verweise auf die Aufzeichnung des Stadtrates in Teuchern zum Thema IKIG. Das kompette Gegenteil dessen, was in Weißenfels abgezogen wird. In Braunsbedra war die Aufzeichnung auch kein Problem. Im Kreistag zuckt man auch nicht mehr wirklich. Auch in Naumburg lief es vollkommen unkompliziert. Nur in Weißenfels wird so ein Zirkus veranstaltet. Warum ist das so?

Verfasser: Michael Thurm  |  08.05.2025

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