Staatliche Versprechen und bittere Realität: Wenn Corona-Impfgeschädigte allein gelassen werden
Während der Corona-Pandemie galt ein bemerkenswert einfacher Maßstab: Ein Test genügte, um einen Menschen als „infiziert“ einzuordnen. Auf dieser Grundlage wurden tiefgreifende Eingriffe in Grundrechte gerechtfertigt – schnell, entschlossen und ohne langwierige Beweisführung. Der Staat handelte mit einer Klarheit, die keinen Raum für Zweifel ließ.
Heute zählt plötzlich jeder Zweifel – gegen die Betroffenen
Heute zeigt sich ein völlig anderes Bild. Wer gesundheitliche Schäden nach einer Impfung geltend machen will, sieht sich einem System gegenüber, das von Grund auf anders funktioniert: langsam, kompliziert und misstrauisch gegenüber den Betroffenen.Dabei war die politische Botschaft damals eindeutig. Es wurde immer wieder vermittelt, dass der Staat im Fall von Nebenwirkungen einsteht. Dieses Versprechen sollte Vertrauen schaffen – und es hat gewirkt. Viele Menschen trafen ihre Entscheidung auch in dem Glauben, im Ernstfall abgesichert zu sein.
Kritische Stimmen warnten jedoch früh, dass genau dieses Versprechen eine entscheidende Schwäche haben wird: Der Staat würde zwar formal haften, die tatsächliche Durchsetzung von Ansprüchen jedoch so ausgestalten, dass sie für viele Betroffene kaum erreichbar ist.
„Plausibel“ – ein Fortschritt oder ein Offenbarungseid?
Ein aktueller Beitrag auf der Website der Basisdemokratischen Partei Deutschland greift genau diesen Punkt auf und verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshof. Darin wird zwar eine Erleichterung für Geschädigte gesehen, doch diese ist bezeichnend für die grundlegende Problematik. So heißt es dort:„Künftig genügt es … dass ein Zusammenhang zwischen Impfung und gesundheitlichem Schaden plausibel erscheint.“Was zunächst wie ein Fortschritt klingt, offenbart bei näherer Betrachtung vor allem, wie hoch die Hürden bislang waren. Wenn schon die Anerkennung von „Plausibilität“ als Durchbruch gilt, dann sagt das mehr über die Ausgangslage als über den Fortschritt selbst. Denn auch diese Plausibilität fällt nicht vom Himmel. Sie muss erarbeitet werden – durch medizinische Gutachten, durch Dokumentation, durch juristische Auseinandersetzungen, oft über Jahre hinweg.
Der Kontrast zur Pandemiezeit könnte kaum deutlicher sein. Damals reichte ein einzelner Test aus, um weitreichende Maßnahmen zu legitimieren. Heute müssen Betroffene eine nahezu wissenschaftliche Beweisführung liefern, um überhaupt in Betracht gezogen zu werden.
Daten im Dunkeln – Wahrheit mit Verzögerung
Noch problematischer wird dieses Bild durch den Umgang mit Daten und Informationen. Das Paul-Ehrlich-Institut sammelt Meldungen zu Nebenwirkungen und veröffentlicht Sicherheitsberichte – allerdings häufig gebündelt über lange Zeiträume. Erkenntnisse entstehen somit nicht in Echtzeit, sondern mit erheblicher Verzögerung.Gleichzeitig wurden hunderttausende Verdachtsfälle gemeldet, ohne dass sich daraus automatisch Transparenz oder einfache Zugänglichkeit für Betroffene ergibt. Was während der Pandemie als gesicherte Entscheidungsgrundlage präsentiert wurde, erscheint im Rückblick oft lückenhaft oder verspätet aufgearbeitet.
Akten nur auf Antrag – Transparenz gegen Widerstand
Hinzu kommt ein strukturelles Problem, das den Kern der Kritik trifft: Viele Informationen müssen erst erstritten werden. Daten, Bewertungen und interne Einschätzungen liegen zwar bei Behörden vor, werden aber nicht zwangsläufig offen zugänglich gemacht. Initiativen wie FragDenStaat zeigen immer wieder, dass entsprechende Informationen erst durch Anfragen oder rechtliche Schritte ans Licht kommen.Genau dieses Muster spiegelt sich auch im genannten Urteil wider. Es erleichtert zwar den Zugang zu bestimmten Informationen, bestätigt aber zugleich, dass dieser Zugang zuvor keineswegs selbstverständlich war. Wer geschädigt ist, muss sich also nicht nur mit den gesundheitlichen Folgen auseinandersetzen, sondern zugleich gegen bürokratische und juristische Hürden kämpfen, um überhaupt eine Grundlage für seine Ansprüche zu schaffen.
Damit entsteht ein Kreislauf: Ohne Daten keine Beweise, ohne Beweise keine Anerkennung. Und ohne Anerkennung keine Entschädigung.
