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Neues von der Faultierfarm - Wenn Integration gelingt - aber bitte nicht zu schnell


Es gehört zu den festen Grundpfeilern arbeitsmarktpolitischer Bemühungen, Menschen ohne Beschäftigung wieder an geregelte Arbeit heranzuführen.



So jedenfalls lautet die Idee hinter Beratungsgesprächen, Vermittlungsvorschlägen und Eingliederungsvereinbarungen. Der erste Arbeitsmarkt gilt dabei als Ziel, nicht als Störung des Systems.

Zumindest theoretisch.

In einer Stadt des Burgenlandkreises zeigt sich nun, dass Theorie und gelebte Verwaltungspraxis gelegentlich unterschiedliche Wege einschlagen können — mitunter sogar in entgegengesetzte Richtungen.

Im Mittelpunkt steht ein langzeitarbeitsloser Bürger, der sich über Jahre hinweg nicht damit begnügen wollte, den Vormittag ausschließlich mit Kaffeetasse und Kalenderblatt zu strukturieren. Stattdessen suchte er sich ein Ehrenamt in einem Verein und wurde dort schnell zu einer festen Größe. Täglich von 9 bis 12 Uhr half er zuverlässig mit, packte an, organisierte mit und brachte vor allem das ein, was in vielen Bereichen knapp geworden ist: Verlässlichkeit.

Für einen Verein ist das ein Gewinn. Für Statistiken offenbar nicht zwingend. Denn bezahlte Arbeit ließ sich im Vereinsrahmen zunächst nicht darstellen.

Wie so oft war der gute Wille größer als die finanziellen Möglichkeiten. Also entschied man sich schließlich, aus dem bisherigen Vereinsangebot ein Gewerbe zu entwickeln — mit dem Ziel, langfristig auch eine geringfügige Beschäftigung anbieten zu können. Genau das geschah.

Mit Abschluss der formalen Schritte lag nun ein Arbeitsvertrag vor: 167 Euro monatlich, geringfügig, aber eben ein echter Einstieg in eine reguläre Beschäftigung. Kein großer Sprung, aber ein Anfang.

An dieser Stelle könnte man annehmen, dass die arbeitsmarktpolitische Zielgerade erreicht sei. Doch Verwaltung kennt bekanntlich Zwischenetappen.

Denn bereits zu Jahresbeginn war dem Betroffenen zusätzlich ein Ein-Euro-Job zugewiesen worden — mit dem nachvollziehbaren Ziel, mehr Struktur in den Alltag zu bringen. Dass der Alltag bereits seit längerer Zeit werktäglich strukturiert war, spielte dabei offenbar keine entscheidende Rolle. Verwaltung misst Struktur schließlich nicht immer an Uhrzeiten, sondern gelegentlich an Formularen.

Die neue Tätigkeit in einer kommunalen Einrichtung bringt monatlich rund 120 Euro ein und folgt damit exakt dem Modell, das seit Jahren als arbeitsmarktpolitische Aktivierung bekannt ist.

Als nun der Arbeitsvertrag vorlag, wurde das zuständige Jobcenter informiert. Der Wunsch war schlicht formuliert: Der Ein-Euro-Job könne doch an jemanden gehen, der bislang keine Nebentätigkeit hat und ebenfalls auf eine solche Möglichkeit wartet.

Die Antwort fiel eindeutig aus: Ein Verzicht sei nicht vorgesehen. Beide Tätigkeiten könnten parallel ausgeübt werden. Mit anderen Worten: Wer bereits täglich arbeitet, darf zusätzlich weiter an seiner Aktivierung arbeiten.

Das eröffnet interessante Perspektiven. Denn während andernorts über Fachkräftemangel diskutiert wird, zeigt sich hier ein Modell, bei dem vorhandene Arbeitskraft offenbar doppelt nutzbar bleibt — vormittags regulär, zusätzlich im Rahmen öffentlich geförderter Beschäftigung.

Man könnte es Effizienz nennen. Oder, mit einem leichten Blick Richtung Verwaltungssatire: ein Besuch in Absurdistan mit deutscher Gründlichkeit.

Wer nun denkt, dass sich der Bürger über die zusätzlichen 120 Euro im Monat freuen kann, denkt nicht in Arbeitsmarkt- und Sozialgesetzen. Denn der Bürger darf die 120 Euro behalten, die 167 Euro werden ihm auf die Leistungen, die er dennoch bekommt, angerechnet. Na immerhin hat er nun doppelte Struktur.

Bleibt am Ende lediglich eine sachliche Frage:
Wenn der Einstieg in Beschäftigung gelingt — sollte dann nicht genau dieser Weg Vorrang haben? Oder anders gefragt: Wann endet eigentlich eine Maßnahme, wenn ihr ursprüngliches Ziel bereits begonnen hat?

Verfasser: Karla Kolumna  |  18.03.2026

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