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Nicht-Zuständigkeitsgerangel: Wenn eine Ampel das Symptom des Niedergangs aufzeigt


Frank Ohnemich, Bürger aus Weißenfels, wagte am Montagabend des 26. Januar 2026 in der Bürgerfragestunde der Kreistagssitzung das, was manch einem im Burgenlandkreis wohl wie ein Affront vorkommen dürfte: Er fragte nach Verantwortung.



Nach Zuständigkeit. Nach der Wiederherstellung einer simplen Ampelanlage an der Kreuzung B91/L182 in Weißenfels. Genauer: einer Ampel mit akustischem Signal für sehbehinderte Menschen. Eine Maßnahme, die nicht nur Komfort, sondern Leben rettet. Und prompt offenbarte sich, warum Deutschlands Verwaltung manchmal einem absurden Theater gleicht.

Denn anstatt einer klaren Antwort auf die einfache Frage „Wer repariert die Lautsprecher?“ traf Ohnemich auf ein bürokratisches Ping-Pong-Spiel. Die Antwort kam schließlich vom Landrat Götz Ulrich (CDU): Zuständigkeit hier, Zuständigkeit da, die Landesstraßenbaubehörde vielleicht, das Straßenverkehrsamt wahrscheinlich, der Burgenlandkreis „in erster Linie verantwortlich“ – ja was denn nun? Die Ampel war vorher funktionsfähig. Die akustische Signalanlage wurde deinstalliert. Diese sollte einfach wiederhergestellt werden. Und dennoch: ein Jahr zähester Verhandlungen, verwaschene Aussagen, Abfuhr von der Stadtverwaltung Weißenfels, mit „Unwahrheiten und irreführenden falschen Informationen, zum Narren gehalten“.

Als ob das nicht schon absurd genug wäre, brachte Ohnemich die zweite Frage auf den Tisch: das sogenannte Notfall-Leuchtturmprojekt. Hier soll eine Informationsplattform für Notfälle aufgebaut werden – ein Leuchtturm für Sicherheit und Information. Oder? In der Praxis jedoch: Informationsfluss = Null. Bürgeranfragen bleiben unbeantwortet, mit dem Hinweis, dass Details „kritische Infrastruktur“ gefährden könnten. Willkommen im Deutschland der Geheimniskrämerei! Ein Leuchtturm, der im Notfall niemandem Licht spendet.

Die Verwaltung zieht sich auf ihr übliches Muster zurück: endlose Sitzungen, Zuständigkeitsdebatten, „wir kümmern uns, wir schauen uns das an, vielleicht, irgendwann“. Währenddessen müssen sehbehinderte Menschen an Ampeln stehen und hoffen, dass ein Auto anhält, und pflegebedürftige Bürger bleiben ohne klaren Zugang zu lebenswichtigen Informationen.

Errinnert ihr euch noch an diese wunderbaren Corona-Pandemie-Jahre? Lock-Down, Schulschließungen, Ausgangssperren, Absperrung von Spielplätzen, riesiges Polizeiaufgebot bei diesen Querdenker-Demos, damit ja niemand gegen die Corona-Maßnahmen verstößt. Das wurde beschlossen, verkündet und von jetzt auf gleich umgesetzt. Keine Fragen nach Zuständigkeiten, gesetzlichen Grundlagen oder solchem Gedöns. Wenn es um die Einschränkung von Grundrechten geht, läuft das System wie ein Schweizer Uhrwerk. Denn es galt ja gerade, alte Menschen zu retten.

Geht es jedoch um die Wiederherstellung einer Ampelanlage, um Menschen mit Sehbehinderung, also auch alte Menschen, vor Gefahren zu bewahren, dann … ähm … Dann müssen plötzlich erst einmal Zuständigkeiten geklärt werden.

In anderen Ländern zieht man in eineinhalb Jahren ganze Wohnblocks hoch. In Deutschland bekommt man in dieser Zeit nicht einmal geklärt, wer für die Instandsetzung einer Ampelanlage zuständig ist. Kein Wunder, dass der Russe nicht bei uns einmarschieren will.

Bürokratie statt Pragmatismus. Nicht-Zuständigkeitsgerangel statt Verantwortung. Leuchttürme ohne Licht. Willkommen im Burgenlandkreis 2026 – und danke an Landrat Götz Ulrich (CDU) für die Antwort, die mehr Fragen aufwirft, als sie beantwortet.

Der Videobeweis aus der Kreistagssitzung des Burgenlandkreises am 26.01.2026:

Verfasser: АИИ  |  28.01.2026  |  Text- und Bildinhalte können zum Teil mit oder durch KI generiert sein.
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