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Montagsdemo am 5.1.2026 in Zeitz


Am 5. Januar 2026 war in Zeitz eine Kundgebung für Frieden, Freiheit und Gerechtigkeit mit anschließendem Protestzug zu Fuß und Autokorso durch die Straßen von Zeitz geplant.


Im Vorfeld gab es seitens des Landratsamtes des Burgenlandkreises willkürliche Auflagen bezüglich der angemeldeten Veranstaltung. Den Teilnehmern wurde untersagt, auf den Straßen von Zeitz einen Protestzug zu veranstalten. Begründet wurde dies damit, dass zu wenig Teilnehmer anwesend seien. Wir waren 30 Personen, und erst ab einer Teilnehmerzahl von 50 Personen würde das Landratsamt Protestzüge auf der Straße erlauben; Korsos erst ab einer Zahl von mindestens 10 Fahrzeugen.

Trotz der Tatsache, dass diese „Auflagen“ willkürlich sind und dem Grundgesetz widersprechen, wurden die Teilnehmer der Montagsdemo in Zeitz damit genötigt. Es wurde angekündigt, dass bei Zuwiderhandlung – also bei Benutzung der Straßen für den Protestzug – strafrechtliche Maßnahmen gegen die Teilnehmer ergriffen würden und der Protestzug sofort verboten und von der Polizei aufgelöst werden würde.

Soviel zu Demokratie in Deutschland!

Die Teilnehmer entschieden nach der Kundgebung auf dem Altmarkt von Zeitz, die Protestveranstaltung an diesem Tag zu beenden.

Es ist erkennbar, dass offenbar zum wiederholten Mal Beamte des Landratsamtes Naumburg durch willkürliche Amtshandlungen eine breite Öffentlichkeitswirkung der Proteste in Zeitz verhinderten. Das entspricht in vollem Umfang dem Straftatbestand des § 240 des Strafgesetzbuches, wird aber offenbar – wie bei den mehrfachen derartigen Handlungen im Jahr 2025 – von den Vorgesetzten entweder geduldet oder sogar unterstützt.

Wie lange noch muss in unserem Vaterland Willkür von Beamten, die die Rechte der Bürger mit Füßen treten, geduldet werden? Das muss sofort ein Ende haben!
Verfasser: Arnd Eiert  |  07.01.2026
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