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Bürgerstimme BLK - das offizielle Profil des Landrats und der Landesregierung Sachsen-AnhaltDie 'Bürgerstimme BLK', offiziell wohl dem Landrat und der Landesregierung zugeordnet, versucht mit fragwürdigen Beiträgen und mangelhafter Qualität, die Auseinandersetzungen mit Kritikern und politischen Gegnern zu führen. Wer sich in die Weiten des Internets begibt, nach der Bürgerstimme Burgenlandkreis sucht und dafür „Bürgerstimme BLK“ eingibt, könnte auf das offizielle Profil der Landesregierung und des Landrates des Burgenlandkreises auf Facebook gelangen (https://www.facebook.com/...22708/). Denn dieses Facebook-Profil trägt die Bezeichnung „Bürgerstimme BLK“. Erstellt wurde dieses Facebook-Profil am 22. Dezember 2022. Mittlerweile hat das Profil doch schon sage und schreibe 19 „Gefällt mir“-Angaben und 28 Follower. Das heißt, 9 Follower folgen zwar dem Profil, gefallen tut es denen aber trotzdem nicht. Mit den ersten Beiträgen, die Landrat und Landesregierung dort gepostet hatten oder posten ließen, wurde sich ganz klar an den Maßnahmen- und Regierungskritikern im Burgenlandkreis abgearbeitet. Mit plumpen, persönlich beleidigenden Posts wurde versucht, einzelne Kritiker direkt zu diffamieren. Okay, das kennt man ja mittlerweile zu genüge. Wenn es keine sachlichen Argumente gibt, geht es auf die persönliche Ebene. Vom Landrat und der Landesregierung hätte ich allerdings wesentlich mehr Niveau erwartet. Andererseits kann man sagen: Ehre, wem Ehre gebührt! Denn wenn sich so an den Initiatoren, Gründern und Mitstreitern der Bürgerstimme und Regierungskritikern abgearbeitet wird, dann kann das nur bedeuten, dass eben jene Menschen und die Bürgerstimme eine entsprechend hohe Relevanz haben. Insofern haben die Mitstreiter der Bürgerstimme vieles richtig gemacht und werden nicht übersehen, wenn nicht auf sachliche und vernünftige Weise reagiert wird. Gepostet wurden hinsichtlich der Abarbeitung Fotos, Videos, Grafiken und Texte von grottiger Qualität. Die schlechte Qualität der Fotos und Videos wird möglicherweise dem geschuldet sein, dass jene, die im Auftrag des Landrates und der Landesregierung geschickt wurden, solche Fotos und Videos zu machen, nur mit schlechten Smartphones ausgestattet wurden und aus den Reihen der Demonstranten im Verborgenen solche Fotos und Videos machen sollten. Es fehlte offensichtlich diesen informellen Mitarbeitern der Mut, näher an die Personen heranzugehen, die in der Folge verunglimpft werden sollten. Manche der Fotos und Videos stammen aus Screenshots von Videos anderer. Das liegt wohl daran, dass sich die inoffiziellen Mitarbeiter nicht einmal mehr auf die jeweiligen Demonstrationen trauten. Die Posts der letzten Monate konzentrieren sich auf ein allgemeines AfD-Bashing. Das ist vermutlich der Angst vor und den Umfrage-Werten der AfD geschuldet. Es handelt sich dabei aber nur um Re-Posts und keine eigenen Ergüsse der Mitarbeiter des Landrates und der Landesregierung. Putin ist auch hin und wieder dabei. Und natürlich alles und jeder, das/der als rechts und Nazi eingestuft wird. Wobei auch Sahra Wagenknecht vereinzelt auch bedacht wurde. Nur ist diese eigentlich links. Oder doch rechts? Immer wieder wird in den Posts der Wunsch nach Geschlechtsverkehr mit Mitgliedern der AfD (FCK AFD) zum Ausdruck gebracht. Es möge sich jeder seine Gedanken machen, woher dieser innige Wunsch stammen könnte. Aber auch die Proteste der Landwirte werden in den Posts der letzten Woche aufgegriffen. In einem Post wird gefordert: „Schluss mit dem Traktoren-Terror!“ Etwas merkwürdig ist allerdings, dass hier und da Posts untergebracht wurden, die sich gegen die CDU richten, obwohl sowohl Landrat als auch Ministerpräsident Mitglieder der CDU sind. Hatten die inoffiziellen Mitarbeiter nicht aufgepasst? Oder wollen sich Landrat und Landesregierung mit diesen Posts der Bundesregierung andienen? Warum ist dieses Facebook-Profil ein Profil der Landesregierung und des Landrates des Burgenlandkreises?Wie anhand des Screen-Shots ersichtlich ist, ist im Profilbild das Landeswappen von Sachsen-Anhalt enthalten. Auf https://mi.sachsen-anhalt.de/th...go/page heißt es: „Eine Verwendung des Landeswappens für wirtschaftliche und private Zwecke ist nicht zulässig. Die unbefugte Nutzung kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Abbildung des Landeswappens zu heraldischen, künstlerischen oder bildenden Zwecken ist möglich.“ Meiner Einschätzung nach hat das Profil weder einen künstlerischen Anspruch, noch dürfte es als Grundlage für Bildung in Betracht kommen. Es dürfte sich in mehreren Fällen sogar um Beleidigungen im Sinne des §185 Strafgesetzbuch handeln. Da die Beleidigungen öffentlich erfolgen, wären bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe möglich. Zumal es sich um eine ganze Reihe solcher Beleidigungen handelt. Es stellt sich die Frage: Was treibt Landrat und Landesregierung an, Menschen mit anderen Auffassungen öffentlich wiederholt zu beleidigen? Aber auch Volksverhetzung im Sinne des Paragraph 130 Strafgesetzbuch könnte in Betracht kommen, da ganz klar zum Hass gegen eine bestimmte nationale Gruppe, beziehungsweise Teile der Bevölkerung aufgestachelt wird, diese Menschen beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden. Den Vorgängen der Demonstration in Zeitz am 11. März 2024 war zu entnehmen, dass ein Mitarbeiter des Rechts- und Ordnungsamtes mit viel Elan und Energie die Kennzeichen der Teilnehmer des Autokorsos aufgeschrieben hatte, weil er jedem Teilnehmer ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro auferlegen wollte. Da bei unbefugter Nutzung eines Landeswappens ebenfalls ein Bußgeld verhängt werden kann, sollte man meinen, dass Mitarbeiter des Rechts- und Ordnungsamtes selbigen Eifer an den Tag legen, um, wenn es denn nicht das offizielle Profil des Landrates und der Landesregierung wäre, ein Bußgeld gegen die Profilbetreiber zu verhängen. Da die unbefugte Nutzung des Wappens international erfolgt, dürfte ein stattliches Bußgeld möglich sein. Facebook sollte entsprechende Daten haben, um den Betreibern habhaft werden zu können. Abgesehen davon wurden sowohl Rechts- und Ordnungsamt, wie auch die Staatsanwaltschaft schon vor vielen Monaten mittels Anzeigen darüber in Kenntnis gesetzt, dass dieses Profil das Landeswappen von Sachsen-Anhalt nutzt und einen klaren Bezug zum Burgenlandkreis herstellt. Hinzu kommt oben genannter Straftatbestand der öffentlichen Beleidigung. Das Profil ist nach wie vor (Stand: 21. März 2024) online und wird weiterhin genutzt, um Inhalte zu veröffentlichen. Bis dato haben also sowohl Rechts- und Ordnungsamt, wie auch die Staatsanwaltschaft keinen Grund gesehen, wegen einer unbefugten Nutzung des Landeswappens tätig zu werden. Bei diesem Profil muss es sich also zweifelsfrei um das offizielle Profil des Landrates und der Landesregierung handeln. Anders lässt es sich wohl kaum erklären. Insofern Landrat und Landesregierung dies dementieren wollen, würde ich dieses Dementi hier ergänzen. Ich bitte in diesem Fall darum, dass im Dementi erklärt wird, warum die unbefugte Nutzung des Landeswappens nach wie vor geduldet wird und ob nun jeder in gleicher oder ähnlicher Weise das Landeswappen nutzen darf. Ohne Dementi sprechen die Indizien ihre eigene Sprache. PS: Ich finde das Niveau der Posts ziemlich unterirdisch. Ich hätte gedacht, dass sich sowohl Landrat als auch Landesregierung nicht auf eine solch niedere Weise mit Kritikern oder politischen Gegnern auseinandersetzen. Vielleicht stellt man für das Betreiben dieses Profils zukünftig nicht mehr solche Dilettanten ab, sondern setzt Mitarbeiter ein, die über einen höheren IQ verfügen und zumindest ansatzweise ein Händchen für Grafikbearbeitung haben. So als Tipp meinerseits. PPS: Wenige Stunden, nachdem ich lediglich die Webadresse dieses Artikels auf Facebook in einigen Gruppen gepostet hatte, wurden wohl Freunde des Landrates und der Landesregierung aktiv. Sie meldeten den Post, der lediglich den Link zu dieser Seite enthielt, als "gewaltdarstellende und drastische Inhalte". Die angeforderte Überprüfung durch Facebook ergab, dass dies nicht der Fall ist. Anhand der Reaktion dürfte einmal mehr ersichtlich sein, dass buergerstimme.net eine gewisse Relevanz hat. Verfasser: Michael Thurm | vor dem 01.07.2024 |
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