|
|
||
![]() |
||
![]() |
||
![]() |
||
| Home Über BS Kontakt | ||
![]() |
||
Bitte unterstützen Sie Die Bürgerstimme mit einer Spende HIER! |
||
EIN »PANDEMIEPLAN« FÜR RUSSISCHE DROHNENANGRIFFEDer neueste Schrei im polit-medialen Propaganda-Getöse ist die Warnung vor russischen Drohnenangriffen.
Man schwadroniert schon von der Ausrufung des „Spannungsfalls“ (Art. 80a GG), was, wenn dies geschehen sollte, dazu führen würde, dass einige (bereits fertig geschriebene und nur auf ihren „Einsatz“ wartende) Gesetze in Kraft treten würden, die wieder etliche Grundrechtseinschränkungen ermöglichen würden. Näheres erläutert der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hier in seinem Dokument WD 2 - 3000 - 058/24 vom 4. November 2024: https://www.bundestag.de/resource/blob/1033576/3b03b24de75d0102a31ce929665647d1/WD-2-058-24-pdf.pdf Wer wissen will, welche Grundrechte im Spannungsfall unter welchen Umständen eingeschränkt werden können, muss sich durch die einzelnen dort aufgelisteten Gesetze quälen. Sicher ist nur: Ein Spaß wird das für uns alle ganz bestimmt nicht! Wenn die Nummer mit dem Spannungsfall so ähnlich kommuniziert werden soll wie die Corona-„Pandemie“, ließe sich der folgende Ablauf denken (Achtung, Verfassungsschutz, jetzt beginnt der satirische Teil): 1. Christian Drosten entwirft einen PCR-Test, um am Himmel gesichtete Drohnen als solche der russischen Armee zu identifizieren. Wenn der Test nach 1.000 Vervielfältigungszyklen positiv ausschlägt, handelt es sich um eine russische Kampfdrohne. Das darf dann niemals hinterfragt werden. 2. Wenn Drohnenalarm geschlagen wurde, aber keine Drohne am Himmel sichtbar war, besteht kein Grund zur Entwarnung: Das war dann eine asymptomatische russische Kampfdrohne. 3. Das Bundesgesundheitsamt weist das Robert-Koch-Institut an, die Drohnen-Risikobewertung solle „hocheskaliert werden“. Die Protokolle des Drohnen-Krisenstabs bleiben streng unter Verschluss. 4. Bei Drohnenalarm gilt im Umkreis von 10 km eine totale Ausgangssperre. Geschäfte und Schulen werden in diesem Bereich geschlossen. Für diejenigen, die sich ausnahmsweise trotzdem im Freien bewegen dürfen, gilt strengste FFP2-Ohrstöpselpflicht. Denn die Drohnen könnten per Lautsprecher russische Kriegspropaganda verkünden. 5. Drohnen-Leugner werden konsequent aus dem öffentlichen Diskurs ausgeschlossen und Videos mit entsprechenden Inhalten sofort aus sämtlichen Internetplattformen gelöscht. In jeder Talkshow sitzt Karl Lauterbach und warnt vor einer immer höheren Drohneninzidenz. Die Leopoldina gründet ein eigenes Institut für Drohnologie und besetzt es mit „Experten“, die viel Meinung und wenig Ahnung haben. 6. Die Pharmaindustrie entwickelt in 100 Tagen einen Impfstoff gegen Drohnenangriffe. In der „teleskopierten“ Phase-I-II-III-Studie sterben 95% der Probanden an den Folgen der Injektion, bevor sie überhaupt von einer Drohne getroffen werden können. Die Medien verkaufen das als „hurra, bietet 95% Schutz gegen Tod durch Kampfdrohnen!“ Zum Schluss jetzt noch ein ganz ernst gemeinter Satz: ICH ERTRAGE DIESES DÜMMLICHE KRIEGSGEHEUL NICHT EINE SEKUNDE LÄNGER! Friedliche Grüße Ihr und Euer Martin Schwab
Verfasser: Martin Schwab | 06.10.2025 |
|
|
|
| Weitere Artikel: |
![]() | Welcher Platz soll in Richter-Christian-Dettmar-Platz umbenannt werden?Irgendwann wird es einen öffentlichen Platz in diesem Land geben der folgenden Namen trägt: Richter Christian Dettmar.... zum Artikel |
![]() | Schlamperei in der Kreisverwaltung - Schönfärberei bei der Protokollierung?Ein weiteres Thema ist bei der Kreistagsausschusssitzung am 8. September 2025 deutlich geworden: Die Protokollierung entspricht offenbar nicht wirklich den Tatsachen.... zum Artikel |
![]() | Endlich sind willkürliche Kündigungen des Arbeitsplatzes wieder möglich!Es hat lange gedauert, aber nun ist es gerichtsfest: Der Arbeitgeber kann Arbeitnehmer vollkommen willkürlich kündigen. Das ist das Ergebnis des Arbeitsgerichtsverfahrens von Ulr... zum Artikel |
|
|
Unterstützen Sie das Betreiben dieser WebSite mit freiwilligen Zuwendungen: via PayPal: https://www.paypal.me/evovi/12 oder per Überweisung IBAN: IE55SUMU99036510275719 BIC: SUMUIE22XXX Konto-Inhaber: Michael Thurm Shorts / Reels / Kurz-Clips Impressum / Disclaimer |