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Kognitive Dissonanz am Landgericht


Ein bemerkenswerter Fall kognitiver Dissonanz am Landgericht zeigt, wie groß die Kluft zwischen richterlicher Argumentation und persönlichem Verhalten sein kann.



Was Rechtsanwalt Tobias Ulbrich hier berichtet, https://x.com/AnwaltUlbrich/status/1923046075511808448 kann man sich nicht ausdenken:

Der Vorsitzende Richter weist in einem COVID-Impfschadensprozess darauf hin, dass die STIKO weiterhin die Spritze (im hier gegebenen Fall Moderna) empfehle. Das spreche für ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis. Aber er trägt die ganze Zeit eine FFP2-Maske. Begründung: Er sei mehrfach gegen COVID-19 geimpft, aber die Impfung schütze ja nicht.

Diese Begebenheit verdeutlicht, was für eine psychologische Mauer Anwälte überwinden müssen, bis sie die Gerichte so weit haben, dass sie – wie es eigentlich ihre Aufgabe wäre – dem Staat und den Impfstoffherstellern ordentlich auf die Finger klopfen.

So nach dem Motto: Die Partei hat immer recht. Auch wenn ich an meinem eigenen Leib das Gegenteil erfahren musste.

Auf uns Juristen wartet noch eine Menge Arbeit. Nicht nur juristisch, sondern auch psychologisch.



Verfasser: Martin Schwab  |  18.06.2025

Werbung Miete oder Wohneigentum?

Es stellt sich die Frage: Bezahle ich Miete an meinen Vermieter oder investiere ich in Wohneigentum, also in meine eigene Tasche?

Die Lebensqualität im Wohneigentum ist in der Regel höher. Vergleicht man ein Eigenheim mit Grundstück mit einer Mietwohnung in einem Neubaugebiet, zeigen sich deutliche Unterschiede. Kinder, die im Wohneigentum aufwachsen, erleben die Freuden eines eigenen Pools, Grillpartys im Garten, oft ein eigenes Haustier und viele andere Annehmlichkeiten.
Auch ein unmittelbarer Parkplatz am Haus oder eine eigene Garage auf dem Grundstück sind große Vorteile.

Ein Mieter ist dagegen oft eingeschränkt: ein kleiner Balkon mit Blick zum Nachbarn, tägliche Parkplatzsuche im Wohnviertel, Treppensteigen in höhere Etagen und ein Leben lang Mietzahlungen sowie ständige Mieterhöhungen.

An dem Tag, an dem ein Bundesbürger mit Wohneigentum in Rente geht, hat der Rentner ein durchschnittliches Guthaben von 160.000 €. Ein Rentner, der zur Miete wohnt, verfügt im Durchschnitt über ein Guthaben von 30.000 €. Bei einem Ehepaar in Rente macht das 320.000 € gegenüber 60.000 € aus.

Dass der Mieter in seinem Leben mit der Mietzahlung weitaus mehr als nur ein Eigenheim abbezahlt, kann sich jeder selbst ausrechnen. Mit einem Bausparvertrag und dem aktuellen Sollzins von nur 1,25 % in der Baufinanzierung ist das Haus oft bis zur Rente abbezahlt.

Das bedeutet: eine hohe Lebensqualität für die ganze Familie sowie mietfreies Wohnen im Ruhestand.

Kontakt und Beratung: https://www.wuestenrot.de/aussendienst/uwe.darnstaedt

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