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Tag der Abrechnung - Schein-Gerichtsverhandlung im Amtsgericht


Am Montag, 31.03.2025, war der Tag der Abrechnung mit der Gerichtsverhandlung über mein schändliches Vergehen – der angeblichen Geschwindigkeitsüberschreitung.



Wie bereits berichtet, hatte ich gegen den Richter, der seinen Namen bei den ersten Verhandlungstermin nicht nennen wollte, aufgrund seiner aus meiner Sicht eindeutigen Befangenheit und der nötigen Verfahrensführung zum einen zwei Befangenheitsrügen eingereicht und auch eine Anzeige wegen Rechtsbeugung.

Selbiger Richter führte auch am 31.03.2025 die Verhandlung, und welch Wunder, er nannte abermals seinen Namen nicht. Er wollte meinen Namen und einige Daten wissen. Ich fragte nach seinem Namen und er erklärte, dass ich sicherlich des Lesens mächtig sei und seinen Namen auf der Anzeigetafel vor dem Gerichtssaal entnehmen könne. Aufgrund meines Drängens und weil man als Delinquent in einem Rechtsstaat wissen muss, welchen Richter man vor sich hat, sagte mir der Richter dann doch, dass er Berg mit Nachnamen heißt. Ein netter Mann, oder?

Kinder, studiert Jura!

Der Richter hatte wieder nur einen Polizisten zwecks Befragung geladen. Ich wollte wissen, warum, denn ich hatte beantragt, dass auch der andere Polizist und deren Vorgesetzter geladen werden sollten. Richter Berg meinte, er hält dies nicht für erforderlich. Ich fragte nach einer Begründung. Richter Berg wiederholte, dass er dies nicht für notwendig hält. Das mag seine Einschätzung sein, eine Begründung ist das nicht. Ich beantragte noch einmal, dass die beiden anderen Polizisten geladen werden. Richter Berg erklärte, ich müsse einen Beweisantrag stellen, um die beiden anderen Polizisten geladen zu bekommen. Ich fragte, ob man Jura studiert haben muss, um sich vor Gericht zu verteidigen. Eine sinnvolle Reaktion bekam ich nicht.

Neue Beweismittel

Ich hatte vom Ort des Geschehens ein paar Fotos gemacht. Denn meiner Auffassung nach galt dort, wo die Polizisten die Geschwindigkeit gemessen hatten, keine 30 km/h mehr. Diese wurden an 2 Kreuzungen vorher aufgehoben. Es geht konkret um die Ortslage Webau bei Hohenmölsen. Die Geschwindigkeitsmessung erfolgte kurz vor dem Ortsausgang in Richtung Granschütz/Weißenfels. Dass dort keine 30 km/h mehr gegolten hatten, geht aus der Mittelstraße hervor. Fährt man in diese hinein, wird man darauf aufmerksam gemacht, dass man in eine 30er-Zone einfährt. Fährt man aus der Mittelstraße hinaus, zeigt die Beschilderung an, dass die 30er-Zone aufgehoben wird. Es folgen keine weiteren Schilder, dass man auf der Hohenmölsender Straße weiterhin 30 km/h einhalten müsse. Ähnlich verhält es sich bei der Schulstraße. Wenn man auch diese verlässt, gibt es keine Hinweise auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Beschilderungen müssen eindeutig sein und dürfen eben keinen Spielraum für Interpretation lassen, weil aus einem solchen Spielraum Willkür und Ungleichbehandlungen entstehen können.

Richter nicht neutral

Ich teilte mit, dass es nun an der Behörde, die das Bußgeld verhängt hatte, wäre, Gegenargumente zu bringen, aber die ist nicht da. Der Richter meinte sinngemäß, dass dies bei Bußgeldverfahren nicht üblich sei. Allerdings beginnt dann sofort das Problem, dass der Richter die Argumentation der Bußgeldbehörde übernehmen muss und folglich nicht mehr neutral ist. Aber daran störte sich Richter Berg nicht.

Der zornige Polizist

Es wurde der Polizist zwecks Befragung hereingerufen. Er erklärte die Art und Weise, wie man die Delinquenten an dieser Stelle aus dem Verkehr gezogen hatte. Sein Kollege sprang auf die Straße, um die Verkehrsünder zu stoppen und stoppte auch den Gegenverkehr, da die sündigen Fahrzeugführer auf das gegenüberliegende Grundstück fahren sollten, um das weitere Prozedere durchzuführen. Wie bereits berichtet, sehe ich dadurch eine Nötigung der Verkehrsteilnehmer des Gegenverkehrs und auch einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Beides sind laut Strafgesetzbuch Straftatbestände. Der Polizist bestätigte somit, dass diese Straftatbestände erfüllt wurden.

Wie es der Zufall wollte, führte die Polizei an dem Tag, an dem ich die Fotos machte, an selbiger Stelle eine Geschwindigkeitsmessung durch. Allerdings nicht mit Laserpistole, sondern mit einem mobilen Blitzgerät. Ich interpretiere dies so, dass man wohl erkannt hat, dass es nicht gut ist, wenn Polizisten Straftatbestände erfüllen, um Bußgelder einzukassieren.

Ich bemängelte außerdem, dass im Messprotokoll zu lesen war, dass den Betroffenen das Messergebnis vorgezeigt wurde. Dies war bei mir nicht der Fall. Das Protokoll enthält also eine falsche Angabe. Dies erzürnte den Polizisten etwas und er erklärte, dass das Messergebnis vorgesagt wurde. Ich habe schon einige Erfahrungen im Umgang mit Behörden und auch Gerichten gemacht. Es kommt nicht selten auf jede Kleinigkeit an, wenn es um Spitzfindigkeiten geht. "Vorgezeigt" ist eben etwas anderes als "vorgesagt". Es wurde außerdem festgestellt, dass dieses Messprotokoll für alle an diesem Tag der Geschwindigkeitsüberschreitung Beschuldigten galt. Für die Messung, die mich betrifft, gab es kein konkretes Protokoll, also keinen schriftlichen Nachweis. Es gab nur die Aussage der Polizisten, die wiederum nicht erkannten, dass sie bei ihrem Vorgehen selber Straftatbestände erfüllen.

Auf das Thema mit der Mittelstraße und der aufgehobenen 30 angesprochen, reagierte der Polizist ebenfalls etwas aufgebracht mit den Worten, dass er nicht wissen könne, ob ich aus der Mittelstraße gekommen war. Das lässt den Eindruck zu, dass der Polizist differenzieren würde zwischen jenen aus der Mittelstraße, die 50 fahren dürfen und den anderen, die nur 30 fahren dürften – an der selben Stelle. Zusätzlich sprach er zu mir mit harschem Ton, dass ich eben zu schnell war. Ich kam nicht drumherum, den Polizisten zu fragen, warum er mich so angeht.

Das Ende der Schein-Gerichtsverhandlung

Der Polizist durfte den Saal verlassen. Der Richter fragte, ob ich noch etwas äußern wolle. Ich verwies noch einmal auf genau diese vielen Dinge. Ich war mit meinen Ausführungen kaum fertig, da forderte Richter Berg auf, sich zu erheben, weil er das Urteil verkünden wolle. Er hatte ein Blatt Papier in der Hand und verlas das Urteil. Ja, richtig, er las es vor. Er hatte nicht zuvor den Saal verlassen, um das Urteil schriftlich anzufertigen. Er hatte dies offensichtlich schon in schriftlicher Form vorliegen. Das Urteil stand demnach schon vor der Verhandlung für ihn fest. Es war eine Scheinverhandlung. Selbstverständlich wurde ich schuldig gesprochen.

Ich fragte den Richter, nachdem er die Verhandlung nach Verlesung des Urteils sofort geschlossen hatte, ob er das Urteil vorgelesen hatte. Eine Antwort bekam ich nicht. Er meinte, die Verhandlung sei beendet und er müsse mir nicht antworten. Er verließ den Saal.

Es wurde mir noch schnell ein Blatt Papier hingeschoben, auf dem steht, welche Rechtsmittel ich einlegen kann. Da gebe es nur die Rechtsbeschwerde. Diese muss aber von einem Richter zugelassen werden. Die Möglichkeiten der Zulassung sind aber so schwammig definiert, dass dies sicherlich an diesem Amtsgericht in Weissenfels bei solchen Richtern aussichtslos ist.

Kurz bevor ich den Saal verließ, fragte ich die Protokollantin, ob das immer so läuft. Sie schwieg und ging ebenfalls.

Willkür findet im Verborgenen statt

Sicherlich kommen jetzt wieder viele der üblichen Verdächtigen und erklären, dass ich eben zu schnell war und so weiter. Was aber auch dieser Fall aufzeigt, ist das permanente Messen mit zweierlei Maß. Straftatbestände, die m.E. Polizisten und auch der Richter erfüllen, spielen absolut keine Rolle. Schwamm drüber! Wenn es aber darum geht, den Bürger, den Souverän in die Schranken zu weisen, ist man unnachgiebig.

Genau das sind Dinge, die mich in diesem "besten Deutschland, was es jemals gegeben hat", immer wieder stören. Deshalb führe ich auch solche Verfahren, um genau dies aufzuzeigen. Dieses Land, das als Demokratie bezeichnet wird, zeigt auch bei solchen Sachverhalten auf, dass die Gesetzgebung nicht im Sinne, nicht für die Bürger, den Souverän im Sinne einer Herrschaft des Volkes (Demokratie) gemacht ist, sondern immer und immer wieder gegen den Bürger, gegen den Souverän. Der Bürger soll offensichtlich in Schach gehalten werden.

Es ändert sich nichts, es verbessert sich nichts, wenn man solche Art und Weisen nicht an die Öffentlichkeit bringt und wenn man auch als Einzelner nicht dagegen vorgeht.

Braucht es Mut?

Eigentlich nicht. Befangenheitsrügen, Strafanzeigen auch gegen Richter kann jeder einreichen, wenn er oder sie dies geboten hält. Was dann daraus wird, entscheidet die Staatsanwaltschaft oder ein anderer Richter. Bisher verschließen diese die Augen oder erweisen sich de facto immer wieder als blind, wenn es gegen Mitglieder des eigenen Berufsstandes geht. Sollten sich aber solche Rügen und Anzeigen häufen, werden andere Richter und Staatsanwälte nicht drumherum kommen, zukünftig anders zu reagieren, wenn sie sich nicht selbst der Strafvereitelung schuldig machen wollen.

Dem Anzeigenerstatter kann so gesehen nichts passieren, wenn er sich auf Tatsachen beruft. Es braucht also keinen Mut. Alles, was es bei vielen aber wahrscheinlich erst einmal braucht, ist die innere Einstellung, dass man selbst für sich der Souverän ist und weder Richter, Behördenmitarbeiter noch Staatsanwälte Erziehungsberechtigte sind oder ein Vormund. Ja, Richter können Urteile und Beschlüsse erlassen, Behörden können Bescheide ausstellen. Mehr aber auch nicht. Und als Betroffener hat man (noch) das Recht, dagegen Rechtsmittel einzulegen. Das sollte man immer tun und auch den Gang vor's Gericht nicht scheuen, wenn man Verfahrensmängel usw. feststellt. Sicherlich macht man sich dadurch so einen Richter nicht zum Freund und man kann verlieren, wenn man es mit Richtern wie dem Richter Berg zu tun hat. Bei einem solchen Richter wird man sowieso verlieren. Aber ein Richter hat den Sachverhalt ohne subjektive Befindlichkeiten zu bewerten und sich zuallererst an Recht und Gesetz zu halten, da er andernfalls nicht der Rechtsprechung gerecht werden kann. Werden solche Verfahren, wie meins in gleicher Weise öffentlich gemacht wird, ist es durchaus denkbar, dass sich die Gerichtsbarkeit in der Zukunft in eine bessere Richtung bewegt. Wir müssen es nur wollen und tun.

Ein letzter Satz

Ein letzte Satz an jene, die sich über die Art und Weise des Richters und dessen Verfahrensführung freuen, weil gegen mich entschieden wurde: Es ist nicht ausgeschlossen, dass auch ihr einmal wegen einer Tat vor diesem oder einem ähnlich eingestellten Richter landet. Vielleicht weil ihr noch ein paar zusätzliche km/h zu schnell gewesen seid und der Führerscheinentzug droht, obwohl ihr nicht bewusst zu schnell gefahren seid und so viel zu schnell war es doch auch nicht...

Auch ihr werdet dann keine rechtskonforme Gerichtsverhandlung bekommen und auch eure entlastenden Beweise werden dann nicht zählen.

Verfasser: Michael Thurm  |  03.04.2025

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