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Nur noch Einsen auf dem Zeugnis - Direktor des Amtsgerichts macht den Weg frei


Manchmal kann es so einfach sein, wenn man sich die richtigen Vorbilder sucht. Gerade für Schüler ist dies extrem wichtig.

Viele der Kinder und Jugendlichen haben Influencer oder Musiker als Vorbilder. Das ist grundsätzlich erst einmal nicht schlecht, doch was bringt das den Kindern unterm Strich – abgesehen von Unterhaltung? Wichtiger ist es, Vorbilder in den Institutionen und in der Politik zu haben. Klingt komisch, ist aber so.



Vorbild: Der Direktor des Amtsgerichts Weißenfels

Jetzt werden sich viele fragen, warum denn ein Direktor eines Amtsgerichts ein Vorbild sein soll. Das ist doch langweilig! Doch wie sagte der ehemalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: "Da muss man um zwei Ecken denken."

Der eine oder die andere geneigte Besucher/in der Bürgerstimme hatte sicherlich gelesen, dass ich gegen einen Richter am Amtsgericht eine Befangenheitsrüge eingereicht hatte. Dessen Verfahrensführung war aus meiner Sicht eine Katastrophe. Dazu kam am 30.01.2025 nun der Beschluss, der vom Direktor des Amtsgerichts Kawa höchstpersönlich erlassen wurde. Selbstverständlich bzw. erwartungsgemäß wurde die Befangenheitsrüge vom Direktor abgewiesen. Ich hatte eine mündliche Verhandlung zur Befangenheitsrüge beantragtund auch die Protokolle der Verhandlungen wurden mir bis heute nicht übermittelt. Der Direktor hatte mich auch nicht noch einmal kontaktiert, bevor er zu seinem Ergebnis gekommen war. Außerdem erwähnte er nicht den vom Richter angesetzten dritten Termin, den dieser Richter gar nicht hätte ansetzen dürfen. Und ja, ich habe nach wie vor großes Misstrauen gegenüber dem Richter. Aber hey, solche Details interessieren den Direktor des Amtsgerichts eben nicht. So ein Direktor weiß viel besser als ich selbst, ob ich Misstrauen habe oder nicht. Ihr Kinder kennt das: Lehrer und Schulleiter wissen immer viel besser, wie ihr euch fühlt, stimmt's?

Niederlagen zu etwas Positivem verwandeln

Doch auch vermeintliche Niederlagen können etwas sehr Positives in sich tragen. So ist die Begründung des Direktors genau das, was Schüler für sich verwenden können – ach, was schreibe ich – verwenden sollten. Denn ab jetzt gibt es nur noch Einsen. Alles andere wird zurückgewiesen, weil es keinen Erfolg hat.

Aus der Begründung des Direktors
Den Grammatikfehler möge man entschuldigen – niemand ist perfekt - auch nicht der Direktor des Amtsgerichts. Auch wenn das Folgende für den einen oder anderen juristisches Geschwurbel ist, unbedingt genau lesen.

Das Ablehnungsgesuch ist zulässig, hat in der Sache aber keinen Erfolg.
Das Ablehnungsgesuch ist unbegründet.
Gemäß § 46 OWiG, 24 Abs.2 StPO findet die Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen.

Misstrauen in die Unparteilichkeit des Richters ist gerechtfertigt, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, dass der abgelehnte Richter ihm gegenüber einer inneren Haltung annimmt, die seine Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann (BVerfGE 32,288,290).
Dazu besteht im vorliegenden Fall kein Anlass.

Der abgelehnte Richter hat den Gang der Hauptverhandlung zutreffend protokolliert. Soweit der Betroffene aus dem Gang der Hauptverhandlung eine Vielzahl von Verfahrensfehlern herleitet, begründet dies nicht die Besorgnis der Befangenheit.

Der in dem Protokoll festgehaltene Ablauf der Verhandlung lässt keinen Verfahrensfehler erkennen. Die Verhandlungsführung kann Misstrauen in die Unvoreingenommenheit des Richters zudem nur dann begründen, wenn sie in hohem Maße rechtsfehlerhaft, unangemessen oder sonst unsachlich ist.

Dies ist auch nach dem umfangreichen – teilweise ohne Bezug zu dem vorliegenden Fall erstellten – schriftlichen Vorbringen des Betroffenen nicht ersichtlich.


Der Direktor des Amtsgerichts führt genau das aus, was mein Misstrauen begründet und allein schon die Besorgnis reicht aus, um einen Richter abzulehnen. Er erklärt aber, dass mein Misstrauen nicht ersichtlich ist. Ich bin "begeistert"!

Die wichtigen Sätze für gute Noten in der Schule

Gemäß § 46 OWiG, 24 Abs. 2 StPO findet die Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen. ... Dazu besteht im vorliegenden Fall kein Anlass.

Wie wäre es, wenn ihr Kinder und Jugendlichen diesen Satz ein klein wenig abändert? Zum Beispiel zu: Der Punkteabzug wegen der Besorgnis der Fehlerhaftigkeit findet nur statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Richtigkeit der Beantwortung der Klassenarbeit zu rechtfertigen. Dazu besteht im vorliegenden Fall kein Anlass.

Auch dieser Satz ist wunderbar: Soweit der Betroffene aus dem Gang der Hauptverhandlung eine Vielzahl von Verfahrensfehlern herleitet, begründet dies nicht die Besorgnis der Befangenheit.
Diesen können Schüler ebenfalls in hervorragender Weise für sich adaptieren. Wie wäre es mit: Soweit die Lehrkraft aus der Beantwortung der Fragen der Klassenarbeit eine Vielzahl von Fehlern herleitet, begründet dies nicht den Punkteabzug oder eine schlechte Benotung.

Schüler, die zukünftig nur noch Einsen haben möchten, sollten auch den nachfolgenden Satz für sich adaptieren: Die Verhandlungsführung kann Misstrauen in die Unvoreingenommenheit des Richters zudem nur dann begründen, wenn sie in hohem Maße rechtsfehlerhaft, unangemessen oder sonst unsachlich ist.

Hier muss man ein wenig um zwei Ecken denken. Denn der hochgeschätzte Direktor am Amtsgericht in Weißenfels erklärt, dass das Misstrauen nur dann begründet ist, wenn die Verhandlungsführung "in hohem Maße" usw. nicht in Ordnung war. Eine Verhandlungsführung, die nicht in ganz so hohem Maße nicht in Ordnung war, geht wiederum in Ordnung.

Dieser Satz könnte also der Lehrkraft wie folgt mitgeteilt werden: Die Beantwortung der Fragen in der Klassenarbeit kann Punkteabzug nur dann begründen, wenn sie in hohem Maße fehlerhaft, unangemessen oder sonst unsachlich ist.
Also Fehler, die nicht in hohem Maße Fehler sind, sind keine Fehler.

Vom Direktor lernen, heißt Siegen lernen!

Ja, das Leben kann so einfach sein, wenn man die richtigen Vorbilder hat, die einem vieles erleichtern. Schüler, die nun standhaft sind und sich stets und ständig auf den hochgeschätzten Direktor des Amtsgerichts beziehen, bekommen ab jetzt nur noch gute Noten. Ihr müsst es lediglich konsequent durchsetzen!

Verfasser: Michael Thurm  |  03.02.2025

Werbung Miete oder Wohneigentum?

Es stellt sich die Frage: Bezahle ich Miete an meinen Vermieter oder investiere ich in Wohneigentum, also in meine eigene Tasche?

Die Lebensqualität im Wohneigentum ist in der Regel höher. Vergleicht man ein Eigenheim mit Grundstück mit einer Mietwohnung in einem Neubaugebiet, zeigen sich deutliche Unterschiede. Kinder, die im Wohneigentum aufwachsen, erleben die Freuden eines eigenen Pools, Grillpartys im Garten, oft ein eigenes Haustier und viele andere Annehmlichkeiten.
Auch ein unmittelbarer Parkplatz am Haus oder eine eigene Garage auf dem Grundstück sind große Vorteile.

Ein Mieter ist dagegen oft eingeschränkt: ein kleiner Balkon mit Blick zum Nachbarn, tägliche Parkplatzsuche im Wohnviertel, Treppensteigen in höhere Etagen und ein Leben lang Mietzahlungen sowie ständige Mieterhöhungen.

An dem Tag, an dem ein Bundesbürger mit Wohneigentum in Rente geht, hat der Rentner ein durchschnittliches Guthaben von 160.000 €. Ein Rentner, der zur Miete wohnt, verfügt im Durchschnitt über ein Guthaben von 30.000 €. Bei einem Ehepaar in Rente macht das 320.000 € gegenüber 60.000 € aus.

Dass der Mieter in seinem Leben mit der Mietzahlung weitaus mehr als nur ein Eigenheim abbezahlt, kann sich jeder selbst ausrechnen. Mit einem Bausparvertrag und dem aktuellen Sollzins von nur 1,25 % in der Baufinanzierung ist das Haus oft bis zur Rente abbezahlt.

Das bedeutet: eine hohe Lebensqualität für die ganze Familie sowie mietfreies Wohnen im Ruhestand.

Kontakt und Beratung: https://www.wuestenrot.de/aussendienst/uwe.darnstaedt

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