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600 Kilometer Bürgernähe - aber für eine EU-Frist war der Weg offenbar zu weit


Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) radelte mehr als 600 Kilometer durch Sachsen-Anhalt, besuchte rund 50 Stationen und sucht das Gespräch mit den Bürgern. Eine beeindruckende sportliche Leistung. Nur bei einer seit Jahren bekannten EU-Frist kam die Landesregierung offenbar nicht ganz so schnell voran. Jetzt steht ein mögliches Millionenrisiko im Raum.



Man muss Prioritäten setzen können

Sven Schulze (CDU) kann das offenbar. Mehr als 600 Kilometer mit dem Fahrrad durch Sachsen-Anhalt, rund 50 Stationen, Betriebe besuchen, Hände schütteln, Gespräche führen, Fotos machen, also viel Bürgernähe zeigen. Und 600 Kilometer muss man erst einmal fahren. Das verdient Respekt.

Und vermutlich bekommt man auf dem Fahrrad tatsächlich einen ganz anderen Blick auf Sachsen-Anhalt. Man sieht Dörfer, Schulen, Straßen, Unternehmen und vielleicht gelegentlich sogar einen Bürger.

Die Landesregierung hatte allerdings noch eine andere Strecke vor sich. Sie führte nicht durch Harz, Altmark oder Burgenlandkreis. Sie führte von einer EU-Richtlinie zu einem Landesgesetz. Die Entfernung dieser gesetzgeberischen Strecke war eigentlich überschaubar und Zeitdruck bestand auch nicht.

Die sogenannte NIS2-Richtlinie zur Cybersicherheit wurde bereits im Dezember 2022 beschlossen. Die Mitgliedstaaten mussten die notwendigen Vorschriften bis zum 17. Oktober 2024 umsetzen. Wie heimtückisch von der EU, den Mitgliedsstaaten fast zwei Jahre zur Umsetzung zu geben. Das baut nicht genug Druck auf und verleitet dazu, der Sache nicht die ausreichende Priorität zu geben.

Kein Wunder, dass Deutschland die Frist verpasste. Die EU-Kommission leitete im November 2024 ein Vertragsverletzungsverfahren ein und verschärfte dieses im Mai 2025. Im Herbst 2025 hat der Bund dann die Richtlinie endlich in Bundesrecht umgesetzt. Also konnten die Politiker in Sachsen-Anhalt sagen, der Bund sei schließlich auch zu spät gewesen.

Das hilft aber nicht, denn für Teile der Landesverwaltung waren eigene landesrechtliche Regelungen erforderlich. Sachsen zeigte bereits im Juni 2024, dass man so etwas tatsächlich erledigen kann. Dort wurde das Informationssicherheitsgesetz rechtzeitig angepasst. Sachsen-Anhalt bevorzugte offenbar eine landschaftlich reizvollere Route mit vielen bürokratischen Spitzkehren.

Das Kabinett beschloss den Gesetzentwurf erst am 14. April 2026 zur Anhörung. Der endgültige Regierungsentwurf folgte am 2. Juni 2026 und wurde am 12. Juni als Landtagsdrucksache ausgegeben, also rund 20 Monate nach Ablauf der Frist. Infrastruktur- und Digitalministerin Lydia Hüskens fand dafür gegenüber der Mitteldeutschen Zeitung eine bemerkenswert sachliche Formulierung: „Wir hätten schneller arbeiten können.“

600 Kilometer schafft man, zwanzig Monate offenbar nicht

Und plötzlich stand – ganz unerwartet – der Wahlkampf vor der Tür. Und der hat natürlich Vorrang. Im Juni gab es lediglich die erste Beratung des Gesetzesentwurf im Landtag. Danach wurde der Gesetzentwurf in drei Ausschüsse überwiesen. Sondersitzungen wären nach den vorliegenden Informationen möglich gewesen, wurden aber nicht angesetzt.

CDU, SPD und FDP planten keine weiteren regulären Sitzungen mehr vor der Landtagswahl. Nach der Wahl dürfte das Gesetzgebungsverfahren wegen des Grundsatzes der Diskontinuität sogar neu beginnen müssen. Das Spiel beginnt also von Neuem.

Wenn man schon fast zwei Jahre zu spät ist, kommt es auf ein paar Monate offenbar auch nicht mehr an. Hauptsache, der Wahlkampf rollt. Und Sven Schulze rollt gleich mit, nämlich über 600 Kilometer durchs Land. Vielleicht hätte man ihm den Gesetzentwurf einfach in die Satteltasche legen sollen. Dann wäre die Sache wenigstens bewegt worden.

Die unangenehme Konsequenz

Nach einem Schreiben des Bundesinnenministeriums muss wegen der weiterhin nicht vollständig umgesetzten europäischen Vorgaben mit einem Strafbetrag von rund 21,57 Millionen Euro gerechnet werden. Zusätzlich können Zwangsgelder hinzukommen.

Noch ist diese Summe nicht verhängt worden. Über eine Sanktion entscheidet letztlich der Europäische Gerichtshof. Und die 21,57 Millionen Euro würden zunächst die Bundesrepublik Deutschland treffen und nicht automatisch in voller Höhe Sachsen-Anhalt.

Aber die neue Landesregierung soll nach der Wahl schon mal einen signifikanten Betrag in das Landesbudget aufnehmen. Artikel 104a Absatz 6 Grundgesetz sieht vor, dass Bund und Länder die finanziellen Folgen europarechtlicher Pflichtverletzungen entsprechend ihrer innerstaatlichen Verantwortlichkeit tragen. Welcher Anteil tatsächlich Sachsen-Anhalt zugerechnet würde, lässt sich heute nicht seriös bestimmen, weil auch der Bund verspätet gehandelt hat.

Deutschland hat bereits erlebt, wie teuer verschlafene EU-Fristen werden können. Wegen der verspäteten Umsetzung der Hinweisgeberrichtlinie verurteilte der Europäische Gerichtshof Deutschland im März 2025 zu 34 Millionen Euro. Man hätte daraus lernen können, aber natürlich muss man es nicht.

Für Schulbücher fehlt dagegen das Geld

Besonders interessant wird die Sache, wenn man die Größenordnungen vergleicht. Bildungsminister Jan Riedel erklärte im Landtag, kostenlose Schulbücher würden Sachsen-Anhalt jährlich etwa fünf Millionen Euro zusätzlich kosten. Dieses Geld sei im Haushalt nicht vorhanden. Mit 21,5 Millionen Euro ließe sich dieser Mehrbedarf mehr als vier Jahre lang finanzieren. Oder man könnte Schulen unterstützen, Feuerwehren fördern oder Kulturprojekte bezahlen.

Bei fünf Millionen für Schulbücher lautet die Antwort, es sei leider kein Geld vorhanden. Bei möglicherweise Millionen für Strafzahlungen für eine verschlafene Frist lautet sie irgendwann einfach nur: Bitte überweisen. So funktioniert Haushaltsdisziplin.

Zurück zur Bürgernähe

Kommen wir zurück zum Fahrrad. Sven Schulze begründete seine Tour damit, dass man auf dem Fahrrad leichter mit Menschen ins Gespräch komme und das Land anders erlebe. Das ist sicherlich richtig. Man fragt aber, welche Wirkung diese Gespräche oder die frischen Landschaftsbilder haben. Bürgernähe ist eben mehr als ein Fahrradhelm.

dieBasis-stellt in einem Artikel die Frage: Was nützt die inszenierte Nähe zum Bürger, wenn dieser zwischen den Wahlen kaum verbindliche Möglichkeiten hat, politische Entscheidungen zu korrigieren?

dieBasis hat eine etwas altmodische Vorstellung

dieBasis Sachsen-Anhalt versteht unter Bürgernähe nicht nur das Gespräch mit Bürgern. Sie will Bürgern tatsächlich mehr Entscheidungsmacht geben. Es geht um die direkte Beteiligung auch zwischen den Wahlen.

Und im Parlament soll nicht entscheidend sein, welches Parteilogo über einem Antrag steht, sondern ob der Vorschlag sinnvoll ist. Der Antrag zählt und nicht der Absender. Das klingt etwas langweilig. Es gibt keine Brandmauer, keine Koalitionstaktik und keine Fahrradinszenierungen. Man erkennt einfach ein Problem, prüft Lösungsmöglichkeit und handeln rechtzeitig.
Verfasser: Peter Scheller  |  27.08.2026  |  Text- und Bildinhalte können zum Teil mit oder durch KI generiert sein.
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