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Andreas Karl (Heimat) hat seinen Rücktritt aus dem Verbandsgemeinderat An der Finne erklärt


Am 30.06.2026 erklärte Andreas Karl (Heimat) während der Sitzung des Verbandsgemeinderates „An der Finne“ seinen sofortigen Rücktritt.



Ausschlaggebend war die Entscheidung über neue Windkraftindustrieanlagen im Gebiet der Verbandsgemeinde. Andreas Karl schrieb dazu in seiner Rücktrittserklärung: „Eine übergroße Mehrheit des Verbandsgemeinderates dürfte geistig nicht in der Lage sein, sich um die Sicherheit von Mensch, Tier und Umwelt kümmern zu wollen.“ Des Weiteren wurde Frau Ludwig und Herrn Riedel vorgeworfen, „interessenlos hinsichtlich der gesundheitsschädlichen Errichtung von Windkraftindustrieanlagen zu sein“.

Demnach wurde gemäß der Protokollkontrolle der 11. Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 25.11.2025 im Protokoll aufgeführt, dass die Verbandsgemeinde nicht zuständig sei, eine Gefahrenanalyse hinsichtlich der Windkraftanlagen durchzuführen. Die Zuständigkeit liege beim Umweltamt. Außerdem habe die Gemeinde ebenfalls nicht die Kapazitäten, diese Sachverhalte selbst zu prüfen.

Andreas Karl wirft den Gemeinderatsmitgliedern vor, ihre Sorgfaltspflicht zu missachten.

Windkraftanlagen und potenzielle Gesundheitsbeeinträchtigungen

Tatsächlich gibt es ein Urteil des Tribunal judiciaire de Strasbourg vom 13.11.2025, in dem einer Klägerin Schadensersatz wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen zugesprochen wurde. Die klagende Lehrerin litt unter Symptomen wie Schwindel, Schlafstörungen, Tinnitus, Kopfschmerzen, Konzentrationsproblemen und vor allem Angstzuständen bzw. Stress („Angoisse“) – Symptome, die mit dem sogenannten „Wind Turbine Syndrome“ in Verbindung gebracht werden. Diese verschwanden, nachdem sie umgezogen war. Sie erhielt 8.300 Euro Schadensersatz, ihr Ehemann 5.000 Euro.

Das Gericht stellte fest, dass der Betrieb der Windkraftanlagen die direkte und sichere Ursache für den Stress und die Angstzustände der Betroffenen war. Akustische Tests zeigten hohe Infraschallwerte im Haus (unterhalb der Hörgrenze), die durch normale Dämmung nicht abgehalten wurden. Es gab neurologische Gutachten und medizinische Berichte, die den Zusammenhang untermauerten.

Deutsche Gerichte sehen dies bislang nicht als gegeben an und weisen solche oder ähnliche Klagen in der Regel ab.

Sinkender Stromertrag trotz Ausbaus von Windkraftanlagen

Der Ertrag aus Windkraftanlagen ist in den letzten beiden Jahren in Deutschland rückläufig, obwohl weitere Anlagen hinzugebaut wurden. Im windstarken Jahr 2023 wurden demnach 141,8 TWh Strom erzeugt. Im Jahr 2024 ging dieser Wert auf 139,8 TWh zurück. Für das Jahr 2025 geht man von einer Stromerzeugung zwischen 131 und 134 TWh aus. In den letzten Jahren wurde demgegenüber die installierte Leistung von ca. 60 GW auf 70 GW ausgebaut. Der prozentuale Anteil erneuerbarer Energien steigt teilweise durch einen sinkenden Gesamtstromverbrauch (Deindustrialisierung) und nicht allein durch eine höhere Stromproduktion.

Elektrischer Strom macht nur ca. 20 Prozent des Gesamtenergiebedarfs in Deutschland aus. Ein Anteil von ca. 50 Prozent der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien in Deutschland entspricht nur etwa 10 Prozent des Gesamtenergiebedarfs. Um den gesamten Energiebedarf in Deutschland durch erneuerbare Energien zu decken, wäre ein Ausbau um mindestens den Faktor 10 erforderlich. Zusätzlich müssten weitere Anlagen errichtet werden, um ausreichend Speicherkapazitäten für Dunkelflauten über mehrere Tage bis Wochen bereitstellen zu können. Diese wären gerade in den Wintermonaten unabdingbar, da die Sonneneinstrahlung in dieser Zeit sehr gering ist und teilweise über Tage hinweg kein Wind weht.

Experten gehen davon aus, dass die Landfläche Deutschlands nicht ausreicht, um die erforderliche Menge an Windkraft- und Solaranlagen installieren zu können. Ohne Subventionen und garantierte Einspeisevergütungen – auch dann, wenn aufgrund einer Netzüberlastung kein Strom eingespeist werden kann – rechnen sich Windkraft- und Solaranlagen häufig nicht.


Die EU- sowie die Bundespolitik aus CDU, SPD und Grünen verfolgt nach wie vor das Ziel, bis 2050 CO₂-Neutralität zu erreichen. Die dafür erforderlichen Investitionen würden sich auf viele Hundert Milliarden bis hin zu mehreren Billionen Euro belaufen. Diese Kosten hat letztlich die Bevölkerung durch Steuern und Abgaben sowie durch eigene Investitionen zu tragen. Kosten für Unternehmen werden in die Produkt- und Dienstleistungspreise eingepreist und spiegeln sich dadurch immer an den Supermarktkassen in den Verbraucherpreisen wider. Mit jeder Produktpreissteigerung steigt auch der Anteil der Mehrwertsteuer. Die regierende Politik, die die Steuereinnahmen für zu niedrig hält, weil sie die Ausgaben nach oben getrieben hat, hat folglich kein Interesse daran, für sinkende Preise zu sorgen.
Verfasser: Michael Thurm  |  05.07.2026
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