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Die Rehlein leuchten wieder über der Autobahn und das Rechts- und Ordnungsamt handelt wieder rechtswidrig


Für den 18. April 2024 wurde wieder auf der Autobahnbrücke der A9 vor dem Kreuz Rippachtal ein Bruckenleuchten angemeldet. Das Rechts- und Ordnungsamt legte dafür wieder rechtswidrige Auflagen fest.

Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmer mehr, könnte man meinen, wenn man die Auflagenbescheide des Rechts- und Ordnungsamtes des Burgenlandkreises hinsichtlich der Demonstrationen von Regierungskritikern betrachtet.



Auch für das Brückenleuchten am 18.04.2024 auf der Autobahnbrücke über der A9 vor dem Kreuz Rippachtal hatte sich das Rechts- und Ordnungsamt ausgedacht, dass der Anmelder eigene Ordner zu stellen habe. Dies wurde hier schon mehrfach thematisiert. Das Versammlungsgesetz von Sachsen-Anhalt sagt weiterhin aus, dass Anmelder eigene Ordner stellen können, wenn sie das wollten, dies der Versammlungsbehörde mitgeteilt werden muss und die Versammlungsbehörde dies genehmigen kann (oder auch nicht genehmigen kann). Daraus folgt, dass die Versammlungsbehörde die Anmelder nicht verpflichten kann, Ordner stellen zu müssen und die Genehmigung bzw. Durchführung der Versammlung auch nicht davon abhängig machen kann.

Ich vermute, das Rechts- und Ordnungsamt hält an solchen rechtswidrigen Teilen der Auflagenbescheide weiterhin fest, damit nicht auffällt, dass solche Teile rechtswidrig sind, wenn diese irgendwann weggelassen werden.

Die Veranstalter des Brückenleuchtens sehen dies gelassen und freuen sich auf die 3 Stunden von 19 bis ca. 22 Uhr, bei denen sie als Protest gegen die derzeitige Regierung Lichtzeichen setzen können. Sie werden wieder Proviant in ausreichender Menge dabei haben. Spontane Teilnehmer sind ebenfalls willkommen. Bisher gab es fast ausschließlich positives Feedback durch die Insassen der auf der Autobahn vorbeifahrenden Fahrzeuge.
Verfasser: Michael Thurm  |  vor dem 01.07.2024  |  Text- und Bildinhalte können zum Teil mit oder durch KI generiert sein.
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