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Keine steuerfreie Renten bis 1.800 Euro - Landtag Sachsen-Anhalt stimmt gegen Antrag der LinkenIn einer Zeit, in der Altersarmut in Ostdeutschland ein drängendes Problem darstellt, könnte man erwarten, dass ein Antrag zur Entlastung von Rentnern mit niedrigen Einkünften auf breite Zustimmung stößt. Doch die zweite Beratung des Antrags der Fraktion Die Linke im Landtag Sachsen-Anhalt am 29. Januar 2026 endete mit einer klaren Ablehnung. Unter dem Titel „Steuerlast von Rentnerinnen und Rentnern nehmen – Renten unter 1.800 Euro von der Steuerpflicht freistellen!“ forderte die Linke eine Freistellung von Renten bis zu dieser Schwelle durch Anhebung des Altersentlastungsbetrags sowie eine Reform der gesetzlichen Rente zu einer „Solidarischen Erwerbstätigenversicherung“. Basierend auf den Protokollen der Debatte offenbart sich jedoch ein Bild von politischem Kalkül, mangelnder Tiefe und verpassten Chancen – eine Kritik, die nicht nur den Antragsteller trifft, sondern den gesamten Landtag. Der Antrag: Gute Absichten, aber fragwürdige UmsetzungDer Antrag, eingereicht von Fraktionsvorsitzender Eva von Angern, stellt fest, dass Rentenerhöhungen durch Steuern „aufgefressen“ werden, insbesondere in Sachsen-Anhalt, wo die Durchschnittsrente bundesweit zu den niedrigsten zählt (rund 1.500 Euro brutto). Die Begründung verweist auf das Alterseinkünftegesetz von 2005, das eine schrittweise nachgelagerte Besteuerung der Renten einführte, die bis 2040 abgeschlossen sein soll. Die Linke argumentiert, eine Steuerfreistellung unter 1.800 Euro würde die Mehrheit der Rentner entlasten und das „ungerechte Zweiklassensystem“ zwischen gesetzlicher Rente und privilegierten Pensionen (z. B. für Beamte und Abgeordnete) abbauen.Auf den ersten Blick klingt das plausibel: Viele Rentner kämpfen mit steigenden Lebenshaltungskosten, hohen Mieten und Gesundheitsausgaben. Doch der Antrag ignoriert fundamentale Aspekte des Steuerrechts und schafft neue Ungleichheiten. Warum nur Rentner entlasten, nicht auch Geringverdiener im Erwerbsleben? Diese Frage durchzog die Debatte und unterstreicht den populistischen Charakter des Vorschlags – er verspricht schnelle Hilfe, ohne die systemischen Kosten zu adressieren. Die Debatte: Zwischen Fakten und PolemikDie Beratung, geleitet von Vizepräsidentin Anne-Marie Keding, begann mit dem Bericht von Detlef Gürth (CDU), der den Weg des Antrags durch die Ausschüsse skizzierte. Der Finanzausschuss und der Sozialausschuss empfahlen mit klaren Mehrheiten (u. a. 7:1:4) die Ablehnung, begründet durch Verzögerungen aufgrund bundespolitischer Verhandlungen.Daniel Rausch (AfD) stimmte der Ablehnung zu, kritisierte jedoch den Antrag als „widersprüchlich“ und forderte stattdessen eine allgemeine Erhöhung des Grundfreibetrags (aktuell 12.348 Euro jährlich). Er warf der Linken vor, neue Ungerechtigkeiten zu schaffen, und plädierte für Rentenreformen wie die Einbindung von Bürgergeldempfängern in den Arbeitsmarkt und eine Begrenzung der Verbeamtung. Rauschs Argumentation ist scharf, aber berechtigt: Das Zweiklassensystem (Pensionen bei 71,75 % des Letztgehalts vs. 48 % bei Rentnern) ist real, doch der Antrag der Linken adressiert es nur oberflächlich. Dr. Andreas Schmidt (SPD) betonte, dass die nachgelagerte Besteuerung eigentlich ein „Geschenk“ sei, da Rentenbeiträge steuerfrei eingezahlt werden. Bei Renten um 1.500 Euro fallen oft gar keine Steuern an, je nach Eintrittsjahr. Schmidt lenkte den Fokus auf das Kernproblem: Niedrige Löhne und „gebrochene Erwerbsbiografien“ in Ostdeutschland. Er forderte eine langfristige Sicherung des Rentenniveaus bis 2050 – ein Punkt, der in der Debatte unterging, obwohl er zentral für eine echte Lösung wäre. Monika Hohmann (Die Linke) verteidigte den Antrag leidenschaftlich, verwies auf vergangene Initiativen ihrer Fraktion (z. B. Erhöhung auf 53 % Rentenniveau) und kritisierte die knappe Diskussion im Finanzausschuss. Sie betonte die Belastung durch Steuern und plädierte für eine Vereinfachung des Systems. Doch ihre Rede blieb defensiv und ignorierte Gegenargumente, wie die Ungleichbehandlung von Erwerbstätigen. Jörg Bernstein (FDP) ging hart ins Gericht: Der Antrag sei „fachlich auf einem nicht besonders hohen Niveau“ und reine „Wahlkampfparole“. Er warnte vor neuen Ungleichbehandlungen und plädierte für eine „Aktienrente“, bei der Beiträge investiert werden, um das System zu stärken. Bernsteins Polemik – er warf Hohmann vor, auf dem Rücken der Senioren Wahlkampf zu machen – war provokativ, enthüllte aber den Kern: Die Linke baut Luftschlösser, statt reale Reformen vorzuschlagen. Seine Idee der Aktienrente ist kontrovers, birgt Risiken (wie Verluste bei Markteinbrüchen), aber sie denkt zumindest langfristig. Olaf Meister (GRÜNE) enthielt sich der Stimme und lobte den Ansatz einer „Bürgerversicherung“, kritisierte aber die pauschale Steuerfreistellung als ungerecht und verfassungsrechtlich riskant (Verweis auf ein BVerfG-Urteil). Meister plädierte für einen umfassenden Ansatz jenseits punktueller Entlastungen – eine nuancierte Position, die in der hitzigen Debatte unterging. Sven Rosomkiewicz (CDU) demontierte den Antrag mit Zahlen: Bei 1.800 Euro Rente im Jahr 2026 fallen nur 42 Euro Steuern an (2,3 %). Er erinnerte an die Steigerung des Grundfreibetrags (von 8.652 Euro 2016 auf 12.348 Euro) und Rentenerhöhungen (50,8 % seit 2016). Rosomkiewiczs Faktencheck ist lobenswert, zeigt aber auch, dass die Debatte zu sehr auf Symbolik fokussierte, statt auf konkrete Verbesserungen. Kritische Analyse: Verpasste Chancen und politisches TheaterDer Antrag der Linken ist lobenswert in seiner Absicht, Altersarmut zu bekämpfen, scheitert aber an mangelnder Präzision. Die pauschale Schwelle von 1.800 Euro ignoriert andere Einkünfte und verstößt potenziell gegen das Gleichheitsprinzip (Art. 3 GG). Statt einer echten Reform wirkt er wie ein Wahlkampfmanöver – Hohmanns Verteidigung blieb vage, und die Fraktion versäumte es, auf Kritik einzugehen.Die Opposition (CDU, FDP, AfD) argumentierte faktenbasiert, doch auch hier fehlt Substanz: Bernsteins Aktienrente klingt innovativ, birgt aber Risiken für Geringverdiener, und Rauschs Forderungen (z. B. Verbeamtung einschränken) sind populistisch, ohne Umsetzungsplan. Die SPD und GRÜNE zeigten Nuancen, forderten aber keine konkreten Alternativen. Insgesamt war die Debatte von Zurufe und Polemik geprägt – ein Symptom für die Polarisierung im Landtag, die echte Lösungen blockiert. Besonders kritisch: Sachsen-Anhalts niedrige Renten resultieren aus strukturellen Problemen (niedrige Löhne, Demografie), die ein Landesparlament allein nicht lösen kann. Der Verweis auf Bundesinitiativen ist richtig, doch der Landtag versäumte es, Druck aufzubauen. Die Alterssicherungskommission auf Bundesebene wird erwähnt, bleibt aber abstrakt – ein Ausweichen vor Verantwortung. Das Ergebnis und ein AusblickDie Abstimmung endete mit Zustimmung der Koalition (CDU, SPD, FDP?) und AfD zur Ablehnung, Gegenstimmen der Linken und Enthaltungen der GRÜNEN. Ein klares Nein, das die Rentner nicht weiterbringt.In Zeiten knapper Kassen und alternder Gesellschaft braucht es mehr als Slogans. Eine echte Reform müsste den Grundfreibetrag allgemein heben, die Rente stärken und das Zweiklassensystem abbauen – ohne neue Ungerechtigkeiten. Der Landtag hat hier eine Chance vertan, stattdessen Theater gespielt. Rentner in Sachsen-Anhalt verdienen Besseres. Verfasser: АИИ | 28.02.2026 |
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